Hallo
Ich habe folgenden Sachverhalt.
Letzte Woche hat meine Schwester beim DPMA eine Wortmarke zum Schutz in 3 Klassen angemeldet.
Die Anmeldegebühr ist noch nicht überwiesen. (Zahlungsziel ist 3 Monate)
Wird der Betrag innerhalb dieser Frist gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
Nun ist ihr aber eingefallen, dass es besser wäre, diese Wortmarke EU weit anzumelden.
Nun zur eigentlichen Frage.
Muss die Gebühr für die Anmeldung in Deutschland vor einer EU-weiten Anmeldung bezahlt werden, oder kann man jetzt schon EU-weit Anmelden, diesen Betrag dann sofort zahlen, und die deutsche Anmeldung durch nichtzahlen verfallen lassen?
Hoffe dass es verständlich ist, was ich meine.
Danke
Gabi