Hallo
Wenn ein Wagen noch keine 3 Jahre alt ist und dieser jetzt wieder angemeldet werden soll. Benötigt man dann TÜV- und AU-Bescheinigung?
Autohändler sagt braucht man nicht. Stimmt das?
Danke für Eure Hilfe!
Hallo
Wenn ein Wagen noch keine 3 Jahre alt ist und dieser jetzt wieder angemeldet werden soll. Benötigt man dann TÜV- und AU-Bescheinigung?
Autohändler sagt braucht man nicht. Stimmt das?
Danke für Eure Hilfe!
Autohändler hat Recht…
Guten Morgen
Wenn der Wagen noch keine drei Jahre alt ist, hat er (von eintragungspflichtigen Änderungen abgesehen) doch noch gar keinen TÜV-Besuch hinter sich.
Neuwagen, die mit drei Jahren „TÜV“ zur Welt kommen, müssen erst zu Beginn ihres vierten Lebensjahres vorgeführt werden.
Insofern -> Anmelden gehen und bei Nachfrage auf das Alter des Autos verweisen!
ein schönes Wochenende
Ulli