Hallo liebe Wissenden,
ich bin gerade dabei, die Anmeldung des Erziehungsurlaubes für meinen Arbeitgeber zu schreiben.
Eigentlich war geplant, nur ein Jahr daheim zu bleiben, um danach wenigstens zwei Tage/Woche arbeiten zu gehen.
Nun würde ich aber doch gerne gleich zwei Jahre anmelden, mit der Option evtl.(!) nach einem Jahr für die o.g. zwei Tage arbeiten gehen zu können.
Vom AG aus dürfte das eigentlich kein Problem sein, weil passender Ersatz vorhanden (für ein ODER zwei Jahre!)
Wie kann ich das schreiben (oder ist diese „Option“ in der Anmeldung gar nicht zulässig?)
Für Hilfe dankbar
Anke
Hallo.
Du musst dich vorher festlegen, wie lange du willst. Die einzige Option die du hast, ist das dritte Jahr auf einen späteren Zeitpunkt nach einer Unterbrechung zu verschieben. Wie das genau geregelt ist mit den Fristen, Formulierungen, etc. kann dir die Erziehungsgeldstelle deiner Stadtverwaltung geben. Die sind zu detaillierten Auskünften verpflichtet und helfen in der Regel gerne weiter.
Dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Gruß Anja
p.s. Wenn du Erziehungsurlaub hast, dann darfst du so oder so halbtags arbeiten, abhängig von der Wochenstundenzahl.
Du musst also nicht auf einen Teil deines Erziehungsurlaubes verzichten.
Hallo,
das ist nicht richtig. Man muss sich nicht vorher festlegen, sondern
kann zunächst ein Jahr angeben und dann (unter Einhaltung der Frist),
die Zeit verlängern. Natürlich muss der Arbeitgeber zustimmen, aber
da es in Deinem Fall so scheint, dürfte das kein Problem sein. Du
musst Dich nur bei der zuständigen Kasse erkundigen, wie das mit dem
Elterngeld aussieht.
Als ich in der Elternzeit war, galt noch das alte Gesetz, aber meines
Erachtens bekommt man im zweiten Jahr eh nichts mehr gezahlt, also
wäre das von der Seite aus egal.
Schau mal hier rein:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erzie…
elternzeit.htm
Viele Grüße
kann zunächst ein Jahr angeben und dann (unter Einhaltung der
Frist),die Zeit verlängern.
Hallo Chili,
erstmal danke für deine Antwort. Wie lange ist denn die Frist? Wer legt die Frist fest?
Gruß
anke
Hallo Anke.
Kann sein, daß ich mich in meinem Posting nicht ganz eindeutig geäussert habe, war aber genauso gemeint, wie das letzte Posting das ergänzt hatte.
Du musst die Elternzeit bis 8 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber angemeldet haben.
Gruß Anja