Guten Morgen
es gibt ein Nebengewerbe.Selbst hergestellte Schals, Mützen usw.
Die Schwester der Inhaberin hilft gelegentlich (wenn sie Lust und Zeit hat) beim Nähen und der Bruder der Inhaberin hilft bei der Buchführung. Auch nur wenn er Lust und Zeit hat.
Müssen die beiden irgendwo angemeldet werden?
Berufsgenpossenscgaft oder sowas?
Hallo,
sofern ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht, dann schon.
Bei Geschwistern wird eher von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen als beispielsweise bei Ehegatten oder Eltern/Kind, da kann es sich schon mal um familienhafte Mitarbeit handeln. Allerdings fallen Geschwister nicht unter den Begriff der „Abkömmlinge“, so dass ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren* ausscheidet.
Ich rate trotzdem dazu, ein solches einzuleiten. Entweder über die Clearingstelle der Rentenversicherung oder über die Krankenkasse, bei der die Personen angemeldet werden sollen (je nach Umfang der Tätigkeit).
Oder man holt sich anderweitig Rat, beispielsweise einem Lohnbuchhaltungsbüro.
Greetz
S_E
Hallo!
Oder man holt sich anderweitig Rat, beispielsweise einem
Lohnbuchhaltungsbüro.
Du wolltest bestimmt Steuerberater sagen. (Lohn-)Buchhaltungsbüros dürfen nicht beratend tätig sein. Andernfalls gilt der Satz von Walter Moers aus deiner Vika; nur nach Tanzen zur Musik der Sterne wird dem Inhaber/der Inhaberin eines Kontierungsbüros nach Erhalt einer Abmahnung nicht zumute sein.
Gruß
Wolfgang
wo ist die Versicherungsfrage versteckt!
…
Hallo,
ja, natürlich, oder so =)
Tschuldigung.
LG
S_E