Anmeldung Forderungen Insolvenz

Hallo zusammen,
ich habe eine allg. Frage zum Thema Forderungen anmelden bei Insolvenz. Ich gehe mal von einem Beispiel aus.
Firma A hat mit Firma B einen Jahresvertag. Die Abrechnung erfolgt Monatlich (B zahlt an A für eine Dienstleistung). Nun ist für Firma B das Insolvenzverfahren eröffnet worden. A bekommt von B noch 1.000 Euro.

Frage 1: Firma A muss nun seine Forderungen anmelden; geht das Formlos oder gibt es vielleicht einen Vordruck?

Frage 2: Da Firma A der Firma B jeden Monat eine Rechnung schickt, ist die Frage, was mit den nächsten Monaten ist; soll Firma A die Rechnungen gleich an den Insolvenzverwalter schicken? Kann er überhaupt noch Rechnungen stellen? Wenn ja: muss Firma A jeden Monat neu seine Forderungen an den Insolvenzverwalter stellen?

Frage 3: Wir Firma A automatisch vom Insolvenzverwalter über den Ausgang der Verhandlungen informiert?

Es wäre schön, wenn Ihr mir paar Antworten geben könntet, Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Mario

Hallo,

Frage 1: Firma A muss nun seine Forderungen anmelden; geht das
Formlos oder gibt es vielleicht einen Vordruck?

Normalerweise sollte der Insolvenzverwalter von Firma B der Firma A einen Vordruck zusenden.

Frage 2: Da Firma A der Firma B jeden Monat eine Rechnung
schickt, ist die Frage, was mit den nächsten Monaten ist; soll
Firma A die Rechnungen gleich an den Insolvenzverwalter
schicken? Kann er überhaupt noch Rechnungen stellen? Wenn ja:
muss Firma A jeden Monat neu seine Forderungen an den
Insolvenzverwalter stellen?

Gegenfrage: Wieso erfüllt Firma A den Vertrag noch, wenn Firma B nicht bezahlen kann?

Frage 3: Wir Firma A automatisch vom Insolvenzverwalter über
den Ausgang der Verhandlungen informiert?

Wenn A regelmäßig nachfragt, wird der Insolvenzverwalter irgendwann ein Standardschreiben schicken „Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich im Jahre x beendet sein. Sie erhalten unaufgefordert hierüber Bescheid. Wir bitten Sie, von weiteren Anfragen Abstand zu halten…“

Gruß
Sticky

Hallo,

Normalerweise sollte der Insolvenzverwalter von Firma B der
Firma A einen Vordruck zusenden.

Ist dieser ein Standard-Vordruck? http://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/recht/Forderung…
Bis jetzt hat man vom Iv nix gehört, man verfolgt das ganze über Internet.

Gegenfrage: Wieso erfüllt Firma A den Vertrag noch, wenn Firma
B nicht bezahlen kann?

Gute Frage, aber wenn Firma B irgendwie weitergeführt wird, könnte ja irgendwann wieder Geld kommen. Gibt es Erfahrungswerte, wie man in solchen Fall vorgehen sollte? Evt. den Vertrag aussetzen?

Wenn A regelmäßig nachfragt, wird der Insolvenzverwalter
irgendwann ein Standardschreiben schicken „Das
Insolvenzverfahren wird voraussichtlich im Jahre x beendet
sein. Sie erhalten unaufgefordert hierüber Bescheid. Wir
bitten Sie, von weiteren Anfragen Abstand zu halten…“

Na dann… :wink:

Viele Grüße
Mario

Hallo Mario,

Frage 1: Firma A muss nun seine Forderungen anmelden; geht das
Formlos oder gibt es vielleicht einen Vordruck?

Es gibt Vordrucke, die man durch den Insolvenzverwalter erhält. Eine Anmeldung ist aber auch gültig, wenn sie formlos geschieht, solange alle notwendigen Angaben und Belege enthalten und beigefügt sind. Der Vordruck erleichtert dem Verwalter nur ungemein das Leben.

Frage 2: Da Firma A der Firma B jeden Monat eine Rechnung
schickt, ist die Frage, was mit den nächsten Monaten ist; soll
Firma A die Rechnungen gleich an den Insolvenzverwalter
schicken? Kann er überhaupt noch Rechnungen stellen? Wenn ja:
muss Firma A jeden Monat neu seine Forderungen an den
Insolvenzverwalter stellen?

Den Insolvenzverwalter fragen, ob er gemäß § 103 InsO die Erfüllung des Vertrags wählt. Dem wird er regelmäßig nur dann zustimmen, wenn er einen Betrieb fortführt. Und den Verwalter nicht mit Rechnungen zuschütten, die legt er im besten Falle einfach ab.

Man kann im Insolvenzverfahren nicht nur die aufgelaufenen Rückstände anmelden - wird der Schuldner vertragsbrüchig, weil der Vertrag nicht mehr weiter erfüllt wird, kann der geschädigte Vertrgaspartner den entgangenen Gewinn als Schadenersatz zur Tabelle anmelden, gerechnet bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Die Anmeldung sollte man frühzeitig machen, weil man nach Überschreiten einer im Eröffnungsbeschluss genannten Anmeldefrist eine Gerichtsbgebühr für nachträgliche Anmeldungen zahlen muss, in Niedersachsen sind das € 15,00. Jeden Monat eine Rechnung schicken und diesen Betrag nachmelden würde also sehr teuer (und der Verwalter schießt einen irgendwann an, weil er damit sauviel Arbeit hat). Also den gesamten Schaden gleich am Anfang anmelden. Zur Taktik: Wenn man zuviel anmeldet und später reduziert, fallen die Gerichtskosten nicht an. So machen das die Krankenkassen, melden € 50.000,00 an, das wird vom Verwalter bestritten, und sobald sie ihren Verlust genau kennen, reduzieren sie (zuletzt bei uns auf etwa € 200,00 :wink:.

Frage 3: Wir Firma A automatisch vom Insolvenzverwalter über
den Ausgang der Verhandlungen informiert?

Kommt auf den Verwalter an, eine Informationspflicht besteht nicht. Der Gläubiger hat nur Anspruch darauf, ins Gericht zu gehen und die Akte einzusehen. Einige Verwalter informieren aber von sich aus.

Wenn man noch nichts mitbekommen hat, sollte man herausbekommen, wer Verwalter ist. Vielleicht ist ein Insolvenzverfahren noch gar nicht eröffnet?

Gruß,
Oskar

Danke und noch eine kleine Frage…
Hallo Oskar,
vielen Dank für die Antworten. Gegen die Firma B wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Az. etc. gibt es ja dank Internet frei Haus :wink:
Firma A wird den Vertag wohl aussetzen. Am Tag x ist vom gericht ein termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen angesetzt. Muss man da vor Ort sein?

Viele grüße
Mario

Nö, muss man nicht (owT)
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