Anmeldung Gewerbe - Überbrückungsgeld

Hallo,

ich möchte mich mitte nächsten Jahres selbständig machen (bin momentan noch Angestellter), kömmte aber jetzt schon mit meiner zukünftigen selbständigen Arbeit etrwas Geld dazuverdienen wenn ich nur einen Gewerbeschein hätte. Jetzt meine Fragen dazu:

  • angenommen, ich hole mir jetzt schon einen Gewerbeschein, obwohl ich erst in 1/2 Jahr kündige. Verfällt dann evtl mein Anspruch auf Überbrückungsgeld?
  • muss ich sofort, wenn ich einen Gewerbeschein habe, die ganzen steuerlichen Angaben machen? Ich verdiene damit allerhöchstens 500,- im Monat??
  • Ich bin im öffentlichen Dienst tatig. Kann das Probleme geben, wenn ich nebenher ein Gewerbe anmelde?

MfG
W. H.

Hallo Wolfgang,
Natürlich musst Du Dich gut informieren befor Du startest.Hat das Gewerbe Aussicht auf Erfolg (Ausgaben-Einnahmen), da Du u.a. Deinen Lebensunterhalt und Deine Sozialversicherungen selbst bezahlen musst davon; Kredite wie Startgeld oder Mikrodarlehen vor Existenzgründung beantragen!
Überbrückungsgeld (ist praktischer als Ich-AG) erhältst Du vom AA d.h. du musst vorher arbeitslos gemeldet sein-also Vorsicht bei der Kündigung wegen Arbeitslosengeldanspruchs!!Dann „darfst Du noch kein Gewerbe angemeldet haben“. Kannst Dich schlimmstenfalls nach dem halben Jahr Ü-Geld wieder arbeitslos melden. Das Gewerbe erst anmelden bei Genehmigung des Überbückungsgeldes!!!
Ist es denn eigentlich das Wagnis Wert bei den Einkünften?Ist dein Job nichts mehr für Dich?Ein Gewerbeschein legitimiert Dich lediglich das zu tun was Du jetzt auch machst.Zum steuerlichen Teil: Ein Steuerberater ist unersetzlich zu Beginn.Trotzdem wünsch ich Dir viel Erfolg, es ist wichtig, dass man es probiert auf eigenen Beinen zu stehen - mach Dich also vorher so schlau wie Du kannst!
Hier Tipps zum nachlesen und downloaden!!
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/ oder
http://www.bmwi.de/bmwa/generator/Navigation/Service… 88.html (zwar für Selbständige Künstler jedoch auch für andere sehr relavante Broschüre steht alles Wissenswerte drin!)
Gruss Patricia

Prima Antwort - Danke :-/ Ist es eigentlich nicht möglich hier im Forum eine ganz sachliche Anwort zu bekommen ohne irgendwelche Warnungen oder persönliche Tips ???
Auf gute Ratschläge kann ich verzichten, ich weiß ganz genau von was ich rede und hab auch eine ganz normale Frage gestellt, also möchte ich auch eine ganz normale Antwort.
Also nochmal meine Frage, vielleicht bekomme ich ja jetzt eine vernünftige Antowrt:

  • verfällt mein Anspruch auf Überbrückungsgeld wenn ich mir bereits ein halbes Jahr bevor ich mich selbständig mache einen Gewerbeschein hole und damit auch „dazuverdiene“ (ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst)???
  • Da ich im öffentlichen Dienst tatig bin - kann das Probleme geben, wenn ich nebenher ein Gewerbe anmelde???

Vielen Dank im Voraus für sachliche Antworten.

WH

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Hallo Wolfgang,

Prima Antwort - Danke :-/ Ist es eigentlich nicht möglich hier
im Forum eine ganz sachliche Anwort zu bekommen ohne
irgendwelche Warnungen oder persönliche Tips ???
Auf gute Ratschläge kann ich verzichten, ich weiß ganz genau
von was ich rede und hab auch eine ganz normale Frage
gestellt, also möchte ich auch eine ganz normale Antwort.
Also nochmal meine Frage, vielleicht bekomme ich ja jetzt eine
vernünftige Antowrt:

  • verfällt mein Anspruch auf Überbrückungsgeld wenn ich mir
    bereits ein halbes Jahr bevor ich mich selbständig mache einen
    Gewerbeschein hole und damit auch „dazuverdiene“ (ich bin
    Angestellter im öffentlichen Dienst)???

die Antwort darauf stand auch schon bei Patricia, aber hier noch einmal speziell für Dich: Ja, Dein Anspruch verfällt!

  • Da ich im öffentlichen Dienst tatig bin - kann das Probleme
    geben, wenn ich nebenher ein Gewerbe anmelde???

Vielleicht solltest Du mal ganz sachlich Deinen Arbeitsvertrag lesen, weil es da in 99% der Fälle drinsteht.

Vielen Dank im Voraus für sachliche Antworten.

Bitte gern geschehen :smile:

WH

Gruß

Walter