Guten Abend,
würde mich über eine Antwort auf die folgende frage sehr freuen:
- Kann man sich in einer von einem nahen Angehörigen gemieteten Wohnung anmelden, obwohl es nur eine 1-zimmer-wohnung ist?
Guten Abend,
würde mich über eine Antwort auf die folgende frage sehr freuen:
Natürlich,wer mit wem zusammenlebt interessiert zumindest das Einwohnermeldeamt nicht.In den 1950er-Jahren war sowas sogar gang und gäbe.
Aber vielleicht interessiert es den Vermieter und vielleicht steht im Mietvertrag, dass die Wohnung nur an eine Einzelperson vermietet wird.
Hallo !
Ja,den Vermieter könnte es schon interessieren.
Und ob man dort wohnt oder nicht,wenn statt 1 nun 2 Personen dort angemeldet sind,können auch die Mietnebenkosten steigen.
Denn manches wird oft nach Personenzahl berechnet.
MfG
duck313
Hallo,
Kann man sich in einer von einem nahen Angehörigen gemieteten Wohnung anmelden, obwohl es nur eine 1-Zi.-Whg. ist?
Die Größe der Wohnung spielt (zumindest melderechtlich) keine Rolle, sondern nur, ob die betreffende Person dort dann auch tatsächlich wohnt!
Grüße Cornetto
Für die Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt benötigt man eine Vermieter bescheinigung. Ob die erteilt wird, scheint zweifelhaft.
G imager
Hallo zusammen,
wie die Anmeldung eines Wohnistzes erfolgt, richtet sich nach dem Meldegsetz des jeweiligen Bundeslandes. Von daher kann es von Land zu Land unterschiedlci gehandhabt werdem.
So ist z.B. mach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen eine Vermieterbescheinigung nicht (mehr) erforderlich, genauso wenig werden Angaben über die Größe der Wohnung erhoben.
Im Ausgangsfall wäre eine Anmeldung bei der Meldebehörde in NRW für eine 1-Zimmer-Wohnung, die bereits von einem Familienangehörogen bewohnt wird, unproblematisch möglich.
Eine ganz andere Frage, ist die nach der Mietrechtsproblematik. Die ist aber vom Melderecht unabhängig.
Gruß,
Michael