Ich bin Hausfrau, familienversichert und schreibe hobbymäßig Sachbücher für einen großen Verlag. Bisher lag ich immer unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung, aber so langsam wird es eng. Ich nehme zwar nicht mehr Aufträge als bisher an, aber verdiene an jeder Neuauflage mit. Über kurz oder lang werde ich wohl aus der Versicherung gekickt und habe deshalb überlegt, mein Hobby zum Beruf zu machen und mich bei der KSK anzumelden. Gilt hier der Zeitpunkt der Anmeldung oder sind Nachzahlungen zu erwarten? Kann man mir unterstellen, dass ich vorher schon (trotz geringen Verdienstes)als Autorin mit Gewinnabsicht tätig war? Ich habe da sehr unterschiedliche Aussagen gelesen. Reichen als Nachweise für die künstlerische Tätikeit alte Honorarabrechnungen und Tantiemen? Wird das Einkommen gezählt, das nach der Anmeldung erfolgt? Also zählen hier auch Restzahlungen aus alten Verträgen? Für eine fachkundige Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Liebe Bianca,
es antwortet dir eine hauptberufliche Schriftstellerin. Es ist nicht so einfach, in die KSK einzutreten, du musst nämlich „angenommen“ werden. Das heißt, du muss die Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die Grundvoraussetzung, dass du deinen Lebensunterhalt vorwiegend oder ausschließlich mit deiner künstlerischen Tätigkeit verdienst. Verdienst du so viel mit deinem Schreiben, dass du es tatsächlich als Beruf ausüben kannst? Oder ist es ein Hobby, das du versteuern musst?
Wie gesagt, es ist nicht leicht, in die KSK zu kommen, und es gibt bereits eigene Agenturen dafür, aber ich würde Dir raten, einfach mal direkt die KSK anzurufen und Deine Frage zu stellen. Meine Erfahrung ist, dass die KSK-Leute überaus freundlich und hilfs- sowie auskunftsbereit sind. Die Verträge sind auch recht einfach zu verstehen (sind eben für Künstler *g*).
Du fragst, ob du Probleme mit der KSK bekommst, weil du schon vorher am Schreiben verdient hast. Nein. Das interessiert die KSK nicht. Die will wissen, wieviel du mit deiner künstlerischen Arbeit verdienst, und ob das nur ein Hobby oder eben tatsächlich ein Beruf ist (von dem du leben kannst). Das heißt, alle Einnahmen, die du hast, müssen aufgelistet werden (z.B. Einnahmen aus Buchverkauf, aus Lesungen, Veranstaltungen, Workshops, Einnahmen für Auftragsarbeiten (Seitenhonorare), für Radiomitschnitte etc.) --> mach das für ein Kalenderjahr. Daran können sie sehen, wieviel du tatsächlich verdienst.
Die KSK macht keine Probleme, wenn du bereits künstlerisch gearbeitet hast, ohne Mitglied der KSK zu sein. Allerdings solltest du schauen, dass du keine Probleme mit dem Finanzamt bekommst. ich nehme an, du hast deine Einnahmen (hoffentlich) ordentlich versteuert?
Ansonsten bleibt mir nur, dir viel Glück zu wünschen. Ich selbst bin vor über zwölf Jahren beigetreten, da war es noch einfach „reinzukommen“. Ich hab aber auch von KollegInnen gehört, die es auch jetzt noch geschafft haben und zwar relativ einfach. Probier’s einfach.
Liebe Grüße, Antje
Die Aufnahme in die KSK und die Berechnung der Beiträge erfolgt frühestens ab dem Tag des Antragseinganges bei der KSK. Als Nachweis für die künstlerische Tätigkeit gelten u.a. zeitnahe Honorarrechnungen mit Nachweis des Geldeinganges. Sinnvoll wäre noch ein weiterer Nachweis mindestens. Dies können z.B.Verbandsmitgliedschaften, Wertungen von 3.Stelle oder veröffentlichungen sein.
Da dieses Medium keine mehrstündige Beratung ersetzen kann, hoffe ich, Dir erst einmal weitergeholfen zu haben.
Freundliche Grüße aus Ratingen
Michael Schäfer
Lieber Michael,
danke für deine schnelle Antwort.
Sie hilft mir schon ein bisschen weiter.
Liebe Grüße
Bianca
Hallo bianca,
die Antwort auf alle Deine Fragen findest Du auf der Homepage der KSK.
Grüße - ubis
Hallo ubis,
die homepage habe ich natürlich gelesen und ich finde sie auch ausgesprochen verständlich und ausführlich. Selbst das Anmeldeformular ist ungewöhnlich unbürokratisch. Allerdings findet man so viele negative Meinungen über die KSK, dass ich mich erstmal umfassend informieren möchte. Inzwischen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die KSK eine prima Sache ist und Probleme eher daraus entstehen, dass Mitglieder ihre Gewinne nicht ehrlich melden bzw. „Bewerbern“ die Mitgliedschaft versagt bleibt. Bei Autoren sollte es da eigentlich keine Diskussionen geben und für die letzten Jahre kann ich Gewinne von ca. 3000-4000€ pro Jahr nachweisen, wobei ich mich hier selbst ausgebremst habe wegen der Familienversicherung. Ich glaube, ich versuch es einfach.
Nochmals vielen Dank für deine Antwort
Bianca
Für eine
fachkundige Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Liebe Bianka,
dazu kann ich dir rein gar nichts sagen, weil ich eine feste Stelle mit vom Chef genehmigten Nebentätigkeiten habe. Aber wie das mit der Familienversicherung und den rechtlichen Regeln ist???
Tut mir leid, das weiss ich nicht.
LG! Allu
Sehr geehrte bianca45,
tatsächlich gibt es viele Widersprüche zu diesem heiklen Thema. Ein persönlicher Kontakt bei der Künstlersozialkasse wäre auf jeden Fall der sicherste Weg.
Hier die Kontaktdaten:
Seit dem 14.03.2011 ist die Künstlersozialkasse über eine Service-Nummer zu erreichen. Die Gebühren betragen 0,09 €/Min. aus dem deutschen Festnetz und max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunknetz (Angaben ohne Gewähr; Preise von Serviceprovidern und Pre-Paid-Tarife können abweichen. Diese lautet: 0 180 3 / 57 51 00.
Die Sprechzeiten der Künstlersozialkasse sind:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Anderenfalls nehmen Sie auch gerne mit uns Kontakt per E-Mail auf.
Hier noch einen Link zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download…
Viele Grüße Petra Schwittmann
Sehr geehrte Frau Schwittmann,
danke für Ihre informative Antwort.
Ich habe mir jetzt noch ein Buch zum Thema KSK besorgt, das die Thematik sehr ausführlich und verständlich behandelt. Sorge bereitet mir noch die Tatsache, dass ich derzeit nur für einen Verlag arbeite. Als Sachbuchautorin bin ich natürlich auf bestimmte Themen beschränkt und darf z.B. nicht für einen anderen Verlag gleichzeitig ein Buch zum gleichen Thema schreiben. Zudem würde es mein Verlag begrüßen, wenn ich mein Hobby nun endlich zum Beruf machen und mehr Aufträge von ihm übernehmen würde. Es kommt natürlich nicht gut an, wenn ich dann „fremdgehe“, zumal ich den geforderten Mindestgewinn (und zukünftig sicher mehr), auch so schaffen kann. Könnte es da Probleme geben? Muss man mehrere Auftraggeber nachweisen?
Wenn ich Ihre Antwort richtig interpretiere, arbeiten Sie selbst bei der KSK. Dann können Sie mir sicher verraten, ob ein Anruf bei Ihnen, automatisch als Anmeldung gezählt wird, auch wenn man sich nur informieren möchte. Dieses Gerücht? kursiert hartnäckig und hat mich bisher von einer direkten Kontaktaufnahme abgehalten. Ich gehöre nicht zu denen, die sich mal schnell in ein neues Abenteuer stürzen und abwarten, was passiert. Ich möchte vorher schon genau abwägen, ob es das Richtige für mich ist und ob ich das auch wirklich langfristig und mit Gewinnabsicht machen möchte. Auch der Hobbystatus hat seine Vorteile.
Viele Grüße
Bianca
Hallo. Ich habe mich wohl versehentlich als Expertin angegeben. Leider stecke in noch in den Kinderschuhen. Ich habe jetzt erst den Auftrag erhalten, ein 200-seitiges Buch zu schreiben. Ich weiß selbst nicht, wie ich weiter verfahren werde.
Liebe Grüsse