Hallo Autofreunde,
ich hätte da mal eine weniger mechanische als eine anmeldungstechnische Frage - ich hoffe, ich bin hier richtig. Aber vielleicht kennt sich ja von Euch jemand aus 
Also, man nehme mal folgendes an:
Jemand in Nürnberg hat zwei Autos auf sich angemeldet. Beide haben natürlich ein Nürnberger Kennzeichen. Eines der beiden Autos wird aber vorrangig eigentlich vom Sohn gefahren. Dieser hält sich mitsamt Zweitwagen vom Vater überwiegend in München auf. Jetzt geht dem Sohn das Auto in München kaputt. Er möchte es zum Schrott bringen und ein neues kaufen - und beides in München und nicht in Nürnberg.
Gibt es eine Möglichkeit, dass das neue Fahrzeug wieder in München auf den Vater in Nürnberg angemeldet wird?
Ich meine, das hauptsächliche Problem ist die Anmeldung und das Kennzeichen, oder?
Weiß jemand, ob und wie das am einfachsten machbar ist?
Bin für alle Tipps dankbar!
Bis denne 
Tomm
Hallo Autofreunde,
ich hätte da mal eine weniger mechanische als eine
anmeldungstechnische Frage - ich hoffe, ich bin hier richtig.
Aber vielleicht kennt sich ja von Euch jemand aus 
Tomm
Hallo,
Bei mir war es so, dass der Pkw am Hauptwohnsitz des Halters anzumelden ist.
Gruß CA
Hi CA,
das heißt, man hat keine Chance?
Der Sohn muss also den Fahrzeugbrief des in München neu gekauften Autos an den Vater nach Nürnberg schicken, damit er dieses dort anmelden kann. Und anschließend muss der Vater die zugeteilten Nummernschilder an den Sohn nach München schicken, damit der dort dann losfahren kann?
Hmm, leider recht umständlich 
Könnte denn eigentlich der Vater den (mittlerweile) geringen Prozentsatz für die Versicherung seines Zweitwagens irgendwie seinem Sohn vererben?
Und könnte der Sohn damit auch zu einer anderen Versicherung wechseln?
Hoffe, jemand kennt sich mit sowas aus *g*
Viele Grüße
Tomm
Hallo,
Bei mir war es so, dass der Pkw am Hauptwohnsitz des Halters
anzumelden ist.
Gruß CA
Hallo,
man kann nur dort ein Fahrzeug zulassen, wo man auch gemeldet ist.
Könnte denn eigentlich der Vater den (mittlerweile) geringen
Prozentsatz für die Versicherung seines Zweitwagens irgendwie
seinem Sohn vererben?
Und könnte der Sohn damit auch zu einer anderen Versicherung
wechseln?
Generell kann der Sohn den SFR übernehmen und bei einem Fzg-Wechsel auch die Versicherung wechseln. Entsprechende Formulare hat der (neue) Versicherer.
Der Sohn kann aber nur so viele SF-Jahre übernehmen, wie er selber hätte bekommen können.
Beispiel: Er hat seit 5 Jahren den Führerschein, der Vertrag läuft auf SF10 (ca. 45%). Der Sohn würde dann nur SF5 (ca. 60%) übernehmen, der Rest verfällt. Je länger ihr wartet, desto geringer ist der Unterschied.
Beste Grüße
Guido
Hallo,
ein Auto kann generell nur dort angemeldet werden, wo der Halter des Fahrzeugs auch gemeldet ist oder zumindest seinen Zweitwohnsitz angemeldet hat.
Es gibt aber die Möglichkeit, wie bei Euch, daß der Sohn das Auto auf seinen Namen in München anmeldet, der Vater aber der Versicherungsnehmer ist.
Das müßt ihr mit der Versicherung klären, die in der Regel aber nichts dagegen hat.
Gruß
Wolly