Es wurde eine Anmeldung in einem Internetportal für Großhandelseinkäufe getätigt. Plötzlich flattert eine Rechnung über fast 300 Euro ins Haus!! Was kann man tun? Bei der Anmeldung war nicht ersichtlich, dass damit ein kostenpflichtiges „Abonnement“ getätigt wurde.
Moin,
Bei der
Anmeldung war nicht ersichtlich, dass damit ein
kostenpflichtiges „Abonnement“ getätigt wurde.
wurde denn das komplette Kleingedruckte gelesen?
Gandalf
Moin,
Bei der
Anmeldung war nicht ersichtlich, dass damit ein
kostenpflichtiges „Abonnement“ getätigt wurde.wurde denn das komplette Kleingedruckte gelesen?
und war der „Jetzt kaufen“-Button rechtskonform gestaltet?
Gruß
Falke
und war der „Jetzt kaufen“-Button rechtskonform gestaltet?
Handelt es sich denn überhaupt um einen Verbrauchervertrag?
Der Fragesteller sprach von einem Großhändlerportal …
Gruß,
Max
Handelt es sich denn überhaupt um einen Verbrauchervertrag?
Der Fragesteller sprach von einem Großhändlerportal …
Gute Frage, die sich andere Seiten auch schon gestellt haben.
Zitat:
„Was passiert allerdings, wenn ein privater Verbraucher ein B2B-Produkt bestellt? Handelt es sich dann um einen B2C-Verkauf und die Button-Lösung muss greifen? Wir sagen: nein – sofern auf einer B2B-Seite ganz klar hervor geht, dass es sich eben NICHT um ein Produkt für den Endverbraucher handelt.“
Gruß
Falke
Es wurde eine Anmeldung in einem Internetportal für
Großhandelseinkäufe getätigt.
Für Unternehmer gelten die Verbraucherschutzrechte meist nicht.
Darum steht auf mir bekannten „Großhandels-Plattformen“ auch ganz dick drauf, dass sich das Angebot nur an Unternehmer richtet.
Genau das ist ja die Masche dieser hochgradig unseriösen und nutzlosen Branche!