Servus,
ich glaube, in diesem Thread ist eine Verwirrung der Begriffe etwas zu kurz gekommen, die bei Dir wahrscheinlich vorliegt:
Die Anmeldung bei der Krankenversicherung im Sinn der Meldung des Beginns einer SV-pflichtigen Beschäftigung („DÜVO-Meldung“) ist Sache des Arbeitgebers, die könntest Du als Arbeitnehmer überhaupt nicht durchführen.
Wegen der freien Wahl der KV benötigt der Arbeitgeber aber einen Nachweis, bei welcher KV Du versichert bist. Dass Du im Ausland natürlich bei keiner deutschen KV versichert bist, liegt auf der Hand, aber irgendein kinschdlicher (oder auch real existierender) Depp beim Arbeitgeber kann sich das nicht vorstellen.
Wenn die Online-Formulare bei der von Dir gewünschten KV (die Beiträge und auch die Leistungen sind unterschiedlich - danach solltest Du auswählen, und nicht danach, welche KV ohne jeden direkten Kontakt eine Mitgliedschaft ermöglicht) ohne deutsche Meldeadresse nicht funktionieren, schickst Du dieser KV (je nach Organisation der Kasse ggf. der Niederlassung, die für den Ort zuständig ist, an dem der künftige Arbeitgeber sitzt) eine E-Mail mit dem Inhalt:
Sehr geehrte Damen, Herren und Diversys,
Ich bin Paul Pachulke, geboren am 35.05.1891, und werde zum 12. Oktebruar diesen Jahres ein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der Knautz und Bollwagen GmbH und Co. KG in Dusslingen antreten. Da ich derzeit im Ausland lebe und auch keinem in D SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachgehe, bin ich derzeit bei keiner Krankenversicherung in Deutschland versichert. Mit Eintritt der Versicherungspflicht möchte ich mich gerne dem illustren Kreis der bei Ihnen versicherten Arbeitnehmer anschließen. Vorab bitte ich um Bestätigung zur Vorlage bei meinem künftigen Arbeitgeber, dass ich per 12. Oktebruar d.J. bei Ihnen versichert sein werde.
*Für eine Übermittlung in .pdf per E-Mail wäre ich Ihnen verbunden, da der Posttransport nach Myrtilien erfahrungsgemäß höchst unsicher und langwierig ist.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Paul Pachulke
Wäre das nix?
Schöne Grüße
MM