Anmeldung Krankenkasse

Hallo,

jemand lebt laengere Zeit im Ausland. Nun moechte er wieder in Deutschland wohnen und arbeiten. Er hat einen Arbeitsvertrag fuer diese Beschaeftigung, die in einiger Zeit beginnen wird. Nun benoetigt der Arbeitgeber vorab eine Kopie der Krankenkassenkarte oder die Anmeldung bei der Krankenkasse. Der jemand war zuletzt in Deutschland privat versichert und wird bei der neuen Beschaeftigung gesetzlich versichert sein.
Wie geht er nun vor? Kann er eine Anmeldung bei einer Krankenkasse vor Aufnahme der Beschaeftigung vornehmen oder nennt er einfach den Namen der Kasse, bei der er versichert werden moechte? Wie funktioniert hier die Anmeldung bei der Krankenkasse? Macht das der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

danke

Hallo,

ja. Die meisten GKV haben die Mitgliedsanträge online.

Der Arbeitgeber über das SV-Meldeverfahren.

Wohlgemerkt: wenn der AN nicht rechtzeitig (=spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht) mit der Info rüberkommt, welche Kasse er denn möchte, wählt der AG die Kasse aus.

Gruß
C.

Er sollte sich auch darauf gefasst machen, dass die KV Nachweise über den Versicherungsstatus vor dem Auslandsaufenthalt, die Dauer des Auslandsaufenthalts (Abmelde-, Anmeldebescheinigung), und die Krankenversicherung während der Abwesenheit aus Deutschland einfordert.

Hallo,
das kann sein, glaube ich aber nicht. Wenn der Arbeitgeber eine Anmeldung vornimmt, wird er dies bei der Kasse tun, für die sich der Arbeitnehmer entschieden hat, am einfachsten geht das, wenn der Arbeitnehmer auch zuletzt bei der Kasse in Deutschland versichert war. Wenn der Arbeitnehmer/in noch keine 55 Jahre alt ist, wird es auch keine Probleme geben mit der „Vorversicherungszeit“. Allerdings wird die Kasse trotzdem einen unterschriebenen „Aufnahmeantrag“ haben wollen , auf dem z.B. erklärt wird, dass keine (hauptberuflich) selbständige Tätigkeit ausgeführt wird oder auch keine Versorgungsbezüge bezogen werden. Und ja, wie es auch @C. beschrieben hat, wenn der Arbeitnehmer keinen Kassenwunsch von sich gibt, dann sucht der Arbeitgeber die Krankenkasse aus.
Gruss
Czauderna

Ja, an sowas scheitert bisher, dass er sich anmelden kann. Er probierte bisher aber auch nur eine Krankenkasse und dort war das nicht ein Formular, was man manuell ausfuellen koennte, sondern eine gestaffelte Abfragemaske, die bei wahrheitsgemaessen Angaben nicht fortfahren konnte, zum Beispiel konnte die garkeine auslaendische Wohnadresse erfassen. Er wird es weiter aus dem Ausland bei anderen Krankenkassen probieren und wenn es dort nicht klappen sollte, sich nach dem Umzug in Deutschland melden und es dann mit einer deutschen Meldeadresse probiere. Oder einfach dem Arbeitgeber sagen, ihn irgendwo anzumelden.

PS: Er fuegt noch hinzu, dass eine gesetzliche Krankenkasse eine feine Sache ist und man viele Dinge in Deutschland erst schaetzen lernt, wenn man sie fuer einige Zeit nicht hatte.

Hallo,
sorry, aber daran kann es nicht scheitern. Wie geschrieben, wenn er/sie noch keine 55 Jahre alt ist und deshalb aufgrund der Beschäftigung krankenversicherungspflichtig ist und dazu noch der Arbeitgeber eine Anmeldung bei der Kasse macht, dann ist erst mal die Kasse verpflichtet davon auszugehen, dass auch eine Mitgliedschaft hergestellt werden muss. Nur wenn aufgrund der Angaben im Aufnahmeantrag oder auch in der geforderten Erklärung Argumente dafür auftauchen, und dazu gehört nicht, wo und wann er/sie direkt vor Eintritt der Krankenversicherungspflicht krankenversichert war, und wenn da steht z.B. „Ich war im Ausland, aber nicht krankenversichert“ dann kann/darf die Kasse eine Versicherung nicht ablehnen. Soll er denn vom Ausland aus für eine deutsche Firma arbeiten?
So habe ich aber die Eingangsfrage nicht verstanden.
Gruss
Czauderna

Es gibt kein Feld für „nicht krankenversichert“. Die Frage heißt „Wo waren sie zuletzt krankenversichert?“ o.ä.
Die drei Antwortmöglichkeiten sind" im Ausland, privat, gesetzlich". Wenn man nicht eins davon anklickt, geht es nicht weiter.
Das ist bei der zweiten getesteten Krankenversicherung, bei der ersten kam man nichtmal soweit. Er wählte jetzt aus „privat“ (versichert) und schrieb bei Namen der Versicherung „keine Versicherung“ rein. Dann kam er einigermaßen durch das Formular. Am Ende bekam er online eine „Wechselmitteilung an Arbeitgeber“
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie auf diesem Weg über meinen anstehenden Wechsel der Gesetzlichen Krankenkasse informieren. Künftig werde ich bei der {Name Krankenkasse}
versichert sein. […]“
Ist das jetzt das, wonach der Arbeitgeber als „Anmeldung“ sucht?

danke

Hallo,
hier handelt es sich nicht um einen Wechsel der Krankenkasse, sondern um eine Neuanmeldung.
Hat denn der Arbeitgeber schon eine Anmeldung bei einer Krankenkasse vorgenommen?
Das wäre doch der erste, notwendige und logische Schritt.
Gruss
Czauderna

Die Beschäftigung beginnt erst in einigen Wochen und der Arbeitgeber nahm noch keine Anmeldung vor. Er fragt nach allen möglichen Unterlagen (überwiegend berechtigterweise), darunter unter anderem nach einer Kopie der Versicherungskarte oder, falls diese nicht vorliegen sollte (der AG weiß vom Auslandsaufenthalt des AN) nach einer Anmeldung bei der Krankenkasse.

Die ganze Zeit im Ausland war er nicht krankenversichert? Aber selbst wenn, wenn du sagst

warum gibt er dann nicht „privat“ an?

Hallo,
ja, natürlich kann es auch so laufen - Man stellt bei einer Krankenkasse einen Aufnahmeantrag, in dem man auch alle notwendigen Angaben macht, u.a. natürlich auch ab wann und bei wem man beschäftigt sein wird. Die Kasse prüft dann diesen Antrag aufgrund der Angaben, fragt ggf. noch nach, wenn etwas unklar ist und schickt dann an den Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V. Der Arbeitgeber nimmt daraufhin per digitalem Datenaustausch die Anmeldung bei der Krankenkasse vor.
Es geht aber auch anders - wie ich es auch beschrieben habe. Der Arbeitnehmer sagt dem Arbeitgeber, bei welcher Kasse dieser ihn anmelden soll und dieser macht dann eben diese Anmeldung. Die Kasse holt sich dann die noch notwendigen Angaben vom Arbeitnehmer, prüft diese und versenden dann die Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber und die Mitgliedsunterlagen (Versichertenkarte) an den Arbeitnehmer.
Genauso läuft es auch ab, wenn der Arbeitnehmer keinen Wunsch bezüglich der Kasse äußert.
Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit zu beurteilen, ob er nun eine Anmeldung zur Kranken-,Renten-,Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vornehmen muss oder nur zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ( Ausnahme: Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze durch entsprechendes Arbeitsentgelt). Wenn aufgrund seiner Anmeldung die Prüfung durch die Krankenkasse ergibt, dass nicht zu einer Kranken/Pflegeversicherungspflicht kommt, dann wird seine Anmeldung von der Kasse abgewiesen. Wenn die Kasse konkret eine Mitgliedschaft nicht herstellen will, dann muss sie das rechtlich begründen, denn ohne eine Mitgliedschaft, die allein wegen der eingetretenen Krankenversicherungspflicht hergestellt werden müsste, stünde der Arbeitnehmer ohne Krankenversicherung da, was nach dem Gesetz nicht sein darf.
Gruss
Czauderna

1 Like

Er war anfangs versichert, es wurde dann aber zu teuer und er ließ die Versicherung auslaufen.


Ich schaute gerade nochmal nach und so war die Frage. Die kann man in diesem Fall nicht wahrheitsgemäß beantworten.

Hallo,
sorry, was spricht gegen „Ausland“

so beginnt dein Eingangsbeitrag.
Gruss
Czauderna

„Wie sind sie aktuell krankenversichert?“
Er ist aktuell nicht krankenversichert. Daher ist er auch „im Ausland“ aktuell nicht krankenversichert. Die Möglichkeit „aktuell nicht versichert“ fehlt.

Hallo,
ja, dann kann ich auch mehr weiterhelfen - das im Ausland keine Krankenversicherung bestand, das könnte man ja auch erst mitteilen, wenn danach konkret gefragt würde und ob die letzte Krankenversicherung in Deutschland eine PKV war, spielt (wie jetzt schon mehrfach geschrieben) hier keine Rolle, zumindest für die Zeit ab Beginn der Krankenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna

Wie wär‘s denn mit einem Anruf bei der Wunsch-Krankenkasse?

Und dabei gleich abklären, wie er die Zeit zwischen Umzug und Arbeitsbeginn überbrücken kann.
Evtl. freiwillige gesetzliche Versicherung für einige Wochen, denn in D. gilt Krankenversicherungspflicht.

Hallo,
das würde ich, wenn ich ihn wäre, nicht tun, denn gerade da entsteht ja das Problem. Es würde sich um eine freiwillige Mitgliedschaft handeln und da spielt bei einer neuen Mitgliedschaft die Vorversicherung schon eine Rolle im Gegensatz zur Pflichtversicherung.
Gruss
Czauderna

Servus,

ich glaube, in diesem Thread ist eine Verwirrung der Begriffe etwas zu kurz gekommen, die bei Dir wahrscheinlich vorliegt:

Die Anmeldung bei der Krankenversicherung im Sinn der Meldung des Beginns einer SV-pflichtigen Beschäftigung („DÜVO-Meldung“) ist Sache des Arbeitgebers, die könntest Du als Arbeitnehmer überhaupt nicht durchführen.

Wegen der freien Wahl der KV benötigt der Arbeitgeber aber einen Nachweis, bei welcher KV Du versichert bist. Dass Du im Ausland natürlich bei keiner deutschen KV versichert bist, liegt auf der Hand, aber irgendein kinschdlicher (oder auch real existierender) Depp beim Arbeitgeber kann sich das nicht vorstellen.

Wenn die Online-Formulare bei der von Dir gewünschten KV (die Beiträge und auch die Leistungen sind unterschiedlich - danach solltest Du auswählen, und nicht danach, welche KV ohne jeden direkten Kontakt eine Mitgliedschaft ermöglicht) ohne deutsche Meldeadresse nicht funktionieren, schickst Du dieser KV (je nach Organisation der Kasse ggf. der Niederlassung, die für den Ort zuständig ist, an dem der künftige Arbeitgeber sitzt) eine E-Mail mit dem Inhalt:

Sehr geehrte Damen, Herren und Diversys,

Ich bin Paul Pachulke, geboren am 35.05.1891, und werde zum 12. Oktebruar diesen Jahres ein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der Knautz und Bollwagen GmbH und Co. KG in Dusslingen antreten. Da ich derzeit im Ausland lebe und auch keinem in D SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachgehe, bin ich derzeit bei keiner Krankenversicherung in Deutschland versichert. Mit Eintritt der Versicherungspflicht möchte ich mich gerne dem illustren Kreis der bei Ihnen versicherten Arbeitnehmer anschließen. Vorab bitte ich um Bestätigung zur Vorlage bei meinem künftigen Arbeitgeber, dass ich per 12. Oktebruar d.J. bei Ihnen versichert sein werde.

*Für eine Übermittlung in .pdf per E-Mail wäre ich Ihnen verbunden, da der Posttransport nach Myrtilien erfahrungsgemäß höchst unsicher und langwierig ist.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Paul Pachulke

Wäre das nix?

Schöne Grüße

MM

2 Like

Einige komische Sachen machen sie, aber sonst kann man die nur lobend erwähnen. Einstellung erfolgte komplett aus der Ferne, Vorstellungsgespräch online, AN braucht noch eine Qualifizierung für die Stelle, AG zahlt eine nicht unerhebliche Summe für diese Qualifizierung, AN wird für die ersten Monate während der Qualifizierung von der Arbeit frei gestellt während AG schon Lohn zahlt, AG stellt AN Wohnung, es ist das Rundumsorglospaket, dazu noch eine Krankenversicherung und eine rechtlich garantierte unantastbare Würde, was will man mehr.