Hallo,
mein Wagen hat ein Saisonkennzeichen (April bis Oktober). Nachdem ich 2014 kaum gefahren bin, habe ich ihn im Winter 2014/2015 dann komplett abgemeldet, er steht seit Oktober 2014 also in der Garage. Der TÜV war im April 2015 fällig – wie verhält sich das nun, wenn ich den Wagen im kommenden Jahr (ebenfalls wieder mit Saisonkennzeichen 04-10) nutzen möchte? Soweit ich weiß, ist zur Zulassung doch ein TÜV-Gutachten nötig, oder gibt es hier Ausnahmeregelungen (direkte Fahrt zum TÜV nach Zulassung)? Oder ist es notwendig, eine Kurzzeitzulassung vorzunehmen, damit zum TÜV zu fahren und anschließend die „wirkliche“ Zulassung zu veranlassen?
Besten Dank vorab!