Anmeldung nach längerer Standzeit (TÜV abgelaufen)

Hallo,

mein Wagen hat ein Saisonkennzeichen (April bis Oktober). Nachdem ich 2014 kaum gefahren bin, habe ich ihn im Winter 2014/2015 dann komplett abgemeldet, er steht seit Oktober 2014 also in der Garage. Der TÜV war im April 2015 fällig – wie verhält sich das nun, wenn ich den Wagen im kommenden Jahr (ebenfalls wieder mit Saisonkennzeichen 04-10) nutzen möchte? Soweit ich weiß, ist zur Zulassung doch ein TÜV-Gutachten nötig, oder gibt es hier Ausnahmeregelungen (direkte Fahrt zum TÜV nach Zulassung)? Oder ist es notwendig, eine Kurzzeitzulassung vorzunehmen, damit zum TÜV zu fahren und anschließend die „wirkliche“ Zulassung zu veranlassen?

Besten Dank vorab!

Ja, dann wird eine Vollabnahme fällig. Besorg dir ein „rotes“ Kennzeichen und du kannst damit bedenkenlos in die Werksatt (TÜV) fahren.

Tach!

Wo soll er denn ein „rotes Kennzeichen“ herbekommen? Funktionieren würde das, aber die Dinger liegen leider nicht an jeder Ecke herum…

M.W. fährt man in einem solchen Fall mit dem Versicherungsnachweis und allen Papieren zur Zulassungsstelle, meldet den Wagen an, fährt zum TÜV und dann zurück zur Zulassungsstelle für die Plaketten.
So lief das zumindest noch vor einigen Jahren.

Gruß,
M.

die Reihenfolge ist anders:

Versicherungsnachweis muss vorliegen, mit altem Kennzeichen(das muss dran sein !) Fahrt zum TÜV, anschließend kann man zur Zulassungsstelle fahren und Wagen neu zulassen.
Wegen der langen Überschreitung ist der TÜV teurer.

MfG
duck313

Besten Dank, das klingt sinnvoll. Nun stellte ich leider gerade fest, dass „mein“ Kennzeichen mittlerweile anderweitig vergeben wurde…

Hallo VoskEesea,

wenn ich hier manche Antworten lese, wird mir ganz anders. Du brauchst keine Vollabnahme, sondern nur eine ganz normale HU. Da der Wagen nicht zugelassen ist, wird die Sache auch nicht teurer. Außer für die Kurzzeitkennzeichen, die Du brauchst. Denn ohne die HU bekommst Du den sonst nicht „richtig“ zugelassen, auch nicht mit Vorführschein für den TÜV (oder zu wem auch immer)

Hallo Valdez,

vor 20 Jahren wäre Deine Antwort noch richtig gewesen. Die Frist, dass eine Vollabnahme nötig ist, wurde schon längst von 12 bzw. 18 Monaten auf - ich glaube - 7 Jahre verlängert. Und mindestens ebenso lange, nämlich seit Ende der 90er Jahre, bekommt man als Privatperson auch keine Roten Kennzeichen mehr, sondern Kurzzeitkennzeichen.

Hi,

in dem Fall kannst du dir bei der Zulassungsstelle eine Nummer reservieren und die Kennzeichen anfertigen lassen. Mit diesen noch ungestempelten Kennzeichen kannst du dann zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle fahren und dort die Anmeldung abschließen.

Grüßle
Frank K.

Du hast recht mit den 7 Jahren, und klar ist es schwierig als Privatperson eine rote Nummer zu bekommen. Nur mit dem Kurzzeitkennzeichen irrst du. Das bekommst nur wenn dein Auto TÜV hat. Ist ein Witz, leider aber Tatsache.

Wenn ich das hier richtig interpretiere und die Novelle im April 2015 (habe ich nicht verifiziert) tatsächlich in Kraft getreten sein sollte, müsste ich den Wagen tatsächlich mit dem Hänger zum TÜV fahren:

Wenn man ein Fahrzeug überführen will, muss man eine gültige HU vorweisen, um Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Für die Fahrt zur HU gibt es aber eine Ausnahme. Das wird dann im Fahrzeugschein vermerkt. Damit darf man dann innerhalb des Zulassungsbezirks zur HU-Stelle bzw. Werkstatt fahren.

Genau solchen Leute wie dem Martin aus dem verlinkten Text verdanken „wir alle“ die neuen Regelungen. Es wurden einfach zu viele Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen auf den Straßen gefahren, obwohl die da wegen gravierenden Mängeln gar nichts zu suchen hatten. Früher war nur der Fahrer selber dafür verantwortlich, denn ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln, dass bei einer HU durchgefallen wäre, durfte man auch früher nicht so einfach mit Kurzzeitkennzeichen überführen.

Und weil zu viele Leute den Fahrzeugschein, den man früher ohne Fahrzeugdaten erhalten hat, eben nicht ausgefüllt haben, macht es jetzt halt die Zulassungsstelle. Ganz einfach.

Dass beides für manche Leute zu Problemen führt und sich bestimmt auch auf den privaten Gebrauchtwagenhandel auswirkt, ist halt so.

Nein.

Genau so ist das.