Folgende Situation:
Ein sich in Ausbildung befindender, werdender Krankenpfleger ist sich nicht sicher, ob die Krankenpflege das Richtige für ihn ist und will deshalb während der Ausbildungsferien in einem Gartenbaubetrieb ein unentgeltliches, zwei wöchiges Prakikum machen.
Muss der Unternehmer des Gartenbaubetriebs den Praktikanten anmelden? (z.B. bei der Berufsgenossenschaft aus versicherungstechnischen Gründen oder beim Finanzamt aus steuerrechtlichen Gründen).
Besten Dank für eventuelle Hinweise und mfG,
esbjörn
Hallo
ich würde das mit der BG abklären.
http://www.lsv.de/gartenbau/020_service/130_links/in…
Gruß,
LeoLo
Werde das mal versuchen.
Vielen Dank für den informativen Link!
Gruß,
e
Moin!
Der Praktikant wird bei eventuellen Prüfungen, beispielsweise Kontrollen durch den Zoll, als Arbeitnehmer betrachtet. Sollte dieser Praktikant dann nicht zur Sozialversicherung (SV) angemeldet sein, liegt zumindest ein Meldeverstoß des Arbeitgebers vor (Ordnungswidrigkeit nach § 28a SGB IV). Ob der Prkatikant für seine Tätigkeit entlohnt wird, steht zunächst einmal nicht zur Debatte.
Eine Anmeldung, wie in der Frage beschrieben, beim Finanzamt, ist nicht erforderlich.
Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass der Praktikant, sofern er im Leistungsbezug steht (ALG I oder ALG II), sein Praktikum bei der Arbeitsagentur bzw. bei der ARGE anzeigt.
Gruß Michael
Anmeldung Berufsgenossenschaft
Hoi.
Grundsätzlich muß ein Praktikant nicht extra bei der BG angemeldet werden. Auch bei Neuanstellungen oder Kündigungen von normalen Arbeitnehmern erfolgt keine Meldung.
In dieser Kostellation muß der Betrieb in der Entgeltmeldung eine Meldung machen. Der Betrieb meldet daher einen Arbeitnehmer mehr und Entgelt für den Praktikanten, sofern er welches bekommt.
Bei Schülerpraktikanten entfällt dies in der Regel, da die Schule und nicht der Praktikumsbetrieb „zuständig“ bleibt.
Ciao
Garrett