Anmeldung Selbständigkeit-Beginn der Selbständigke

Hallo,

wie schaut es aus, wenn sich Person A vor kurzem beim Finanzamt als nebenberuflich selbständig gemeldet hat mit einem Datum ab wann die Person A selbständig sein möchte (z.B. 10. März).
Person A möchte jetzt schon Sachen auf ebay verkaufen, allerdings hat das Finanzamt noch keine Fragebögen zurückgeschickt (Kann ja was dauern)
Kann Person A schon auf Ebay verkaufen, auch wenn sie die Fragebögen vom Finanzamt und die Steuernumemr noch nicht hat, wenn die Person A die Umsätze dokumentier? Oder ist dies nicht erlaubt?
Person A wird die Kleinunternehmeregelung wählen also bekommt sie auch keine UmsatzsteurId)
Offen ist noch ob Person A vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt wird oder ob sie noch ein Gewerbe anmelden muss.
Liebe Grüße


Person A möchte jetzt schon Sachen auf ebay verkaufen

Offen ist noch ob Person A vom Finanzamt als Freiberufler
anerkannt wird oder ob sie noch ein Gewerbe anmelden muss.

Das mit dem Verkaufen klingt zunächst mal nicht sehr passend zu freuberuflicher Tätigkeit.
Guck doch mal in §18 EStG: http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

Dann wohl doch lieber ein Gewerbe bei der Stadtverwaltung anmelden.
Eventuell gibt es dort auch schon den Fragebogen für’s FA.
Wenn nicht, dann kann man den Fragebogen beim FA holen und persönlich abgeben.
So geht’s am schnellsten.

Ferundliches Nachfragen beschleunigt die Vergabe der Steuernummer.
Notfalls tut es für den Anfang auch die bisherige Steuernummer (aus der letzten Steuererklärung).

Gruß JoKu