ich studiere Kommunikationsdesign (bin gerade im Diplom) und will
mich beim Finanzamt als Selbständige anmelden. Ich wollte fragen wie
wichtig / wie genau die Definition im Erfassungsbogen sein muß bei
»Art der ausgeübten Tätigkeit«. Meine Jobs werden sowohl
fotografischer (Portrait, Produkt, Reportage)wie auch grafischer
Natur (Logoentwürfe, Erscheinungsbilder u.ä.) und evtl. auch
Illustration sein, wobei letzteres im Moment nicht so akut ist (in
den anderen Bereichen sind schon Jobs angefragt die ich bald erfüllen
werde).
In welche Richtung ich mich genau weiterentwickle kann ich noch nicht
sagen, das wird davon abhängen ob ich einen festen Job finde (oder
will, je nach Job-Entwicklung), dabei weiter frei arbeite oder nicht,
nur frei bin, zum Reportagefotograf werde, eine wahnsinnig
interessante Assi-Stelle finde, ins Ausland gehe… Die üblichen
Unwägbarkeiten des in-den-Beruf-rutschens. Vom reinen Interesse her
würde ich gerne alles weiterbetreiben, aber ich weiß daß das
schwierig ist.
Deshalb: wie wichtig ist die Formulierung an dieser Stelle?
Soll ich Foto-Design und Grafik-Design schreiben? Die Illustration
dazunehmen? Kommunikationsdesign? Oder ist es egal?
da du denke ich künstlerisch tätig bzw. publizistische arbeiten ausführst sollte das denke ich schon mit in der formulierung erwähnt werden…da du sonst beim fa nicht als freiberuflich gilst… ich bin anzeigen- und werbeberatung bei einem verlag demnach könnte bei mir ja auch foto-design und grafik-desingn drin stehen da ich mot so etwas ja auch arbeite… ich bin damals persönlich zum fa gegangen und hab nachgefragt weil ichs auch erst über ne freiberuflichkeit veruschen wollte was aber nicht ging… ein gewerbe musste ich eigentlich auch nich anmelden so die info vom fa weil die gewerbeanmeldung fürs fa überhaupt keine rolle spielt…die wollen nur ihr geld haben…ob gewerbe oder nicht ist denen total egal
die gute frau meinte damals nur zu mir das ich aus sicherheitsgründen eins anmelden soll…warum auch immer…gewerbesteuern und ihk-breiträge muss ich nich zahlen demnach kanns mir auch egal sein.
wenn du nicht persönlich zum fa gehen möchtest/kannst, kannst du auch ein schreiben aufsetzen in dem du deine arbeit beschreibst und das dann mit den unterlagen da hinschickst, mit der bitte, deine angaben auf richtigkeit nochmal zu überprüfen weil du dir nich sicher warst dahingehend… ansonsten einfach anrufen und fragen…ich hab mit denen bis jetzt noch keine schlechten erfahrungen machen können und die helfen einem echt weiter…
schönen gruß
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Ich hatte als nächstes schon vor zum Finanzamt zu gehen und zu fragen, aber gerade beim Umgang mit Ämtern habe ich auch immer etwas Bedenken, von wegen schlafende Hunde…Ein Gewerbe anmelden muß ich laut verschiedener Professoren bei uns nicht, aber wie man das dann aktuell am besten anmeldet wissen die auch nicht oder wollen nichts raten aus Angst was falsches zu erzählen. Deshalb dachte ich ich erkundige mich erstmal beim freundlichen Internet bevor ich im FA aufschlage
Ich hatte mich schon mal kurz bei deren Bürgerinfoschalter informiert, aber zu genau konnte die Dame dort mir nicht helfen. Sie wollte mich sogar Richtung Gewerbeanmeldung schieben, was aber eben in meinem Fall falsch ist. Deshalb dachte ich ich frage hier nochmal bevor ich mich schließlich an den Finanzbeamten wende der auch in Zukunft mein Sachbearbeiter sein wird. Kennt sich also noch jemand gerade im Bereich Design/Fotografie/Publizistik aus und kann helfen?
wichtig / wie genau die Definition im Erfassungsbogen sein muß bei
»Art der ausgeübten Tätigkeit«.
Man kann (und sollte) die Definition sehr weit fassen. Grundsätzlich darf man nur das tun, was von der Gewerbeerlaubnis abgedeckt ist. Aber keiner zwingt Dich, an bei der Beschreibung Deiner Tätigkeit präzise zu sein. Außerdem glaube ich auch kaum, dass das jemals von irgendwem überprüft wird, solange Du nicht irgednwann anfängst, z.B. Autos zu reparieren oder eine Imbißbude zu betreiben.
Ich kenne mich zuwenig in Deinem Bereich aus, um Dir eine Formulierung vorzuschlagen.
Soll ich Foto-Design und Grafik-Design schreiben? Die
Klingt für mich gut. Achte nur auf den Unterschiede zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Erstere ist beim FA anzumelden, letztere bei der Gemeinde.
Ich hatte als nächstes schon vor zum Finanzamt zu gehen und zu
fragen, aber gerade beim Umgang mit Ämtern habe ich auch immer
etwas Bedenken, von wegen schlafende Hunde…Ein Gewerbe
anmelden muß ich laut verschiedener Professoren bei uns nicht,
aber wie man das dann aktuell am besten anmeldet wissen die
auch nicht oder wollen nichts raten aus Angst was falsches zu
erzählen. Deshalb dachte ich ich erkundige mich erstmal beim
freundlichen Internet bevor ich im FA aufschlage
Ich hatte mich schon mal kurz bei deren Bürgerinfoschalter
informiert, aber zu genau konnte die Dame dort mir nicht
helfen. Sie wollte mich sogar Richtung Gewerbeanmeldung
schieben, was aber eben in meinem Fall falsch ist. Deshalb
dachte ich ich frage hier nochmal bevor ich mich schließlich
an den Finanzbeamten wende der auch in Zukunft mein
Sachbearbeiter sein wird. Kennt sich also noch jemand gerade
im Bereich Design/Fotografie/Publizistik aus und kann helfen?
hallo nochmal,
mein lebensgefährte ist freier journalist und führt demnach publizistische arbeiten aus in wort und bild…das zählt unter freiberuflichkeit laut EstG… ich hab mich als anzeigen-und werbeberatung selbstständig gemacht und wollte es auch als freiberuflich gelten lassen…die vom FA hat mir nur gesagt das das FA null interessiert ob ich n gewerbe anmelde oder nicht weil die damit überhaupt nix zu tun haben…sie sagte nur ich solls aus sicherheitsgründen machen warum auch immer…ich habs dann gemacht…stören tuts mich nich ich brauche keine gewerbesteuern zahlen und von den ihk beiträgen bin ich auch für die ersten 2 jahre befreit…