Hossa 
Wenn sich ein Arbeitnehmer bei einem Stellenportal registrieren lässt und dort für eine Premium-Mitgliedschaft zahlt (um bessere Jobangebote zu erhalten), kann er diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen?
Danke vorab für die Info
Hasenfuß
ja. wenn nur Stellenvermittlung angeboten wird
Hi !
(um bessere Jobangebote zu erhalten)
Wenn sichergestellt ist, dass dies so ziemlich die einzige Funktion des Stellenportals ist, dürfte der Ansatz als Werbungskosten relativ unproblematisch sein.
Wenn aber auch Chat + Mailverkehr, also Leistungen eines social networks angeboten werden, dürfte es schwer werden, hier einen ausschließlich beruflichen Anlass darzustellen. In diesen Fällen dürfte wohl die Motivation zu einem nicht unerheblichen Teil in der Pflege persönlicher Kontakte bestehen.
Dies wäre dann im Rahmen der Einkommensteuer grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig.
BARUL76
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