Hallo,
ein Freund von mir hat derzeit ein Problem mit dem Anwohnermeldeamt. Bei ihm liegt derzeit folgende Situation vor:
Er war in Frankfurt wohnhaft und ist vor ca. 2 Monate ausgezogen, allerdings hat er seit dem keine Ersatzwohnung. Anstatt dessen hat er sein ganzes Zeug in einem Lager gebracht und ein Postfach in Kassel gemietet. Gleichzeitig hat er ein Nachsendeantrag auf diese Adresse aufgegegeben, so dass seine ganze Post an dieser Adresse weitergeleitet wird und der Absender zusätzlich eine Benachrichtigung bekommt, dass er umgezogen ist -obwohl er ja gar nicht umgezogen ist sondern nur eine neue Postfachadresse hat.
Nun hat ihm die Stadt Frankfurt kontaktiert und gemeint, dass sie -von wem auch immer- informiert wurden, dass er umgezogen ist und, dass er sich möglichst schnell beim neuen Wohnort anmelden müsse. Auch die Stadt Kassel hat ihn konaktiert und um eine rasche Anmeldung gebeten.
Nun ist das Problem, dass er ja derzeit nirgendswo wohnt, er ist beruflich ständig unterwegs und überwiegend bei Freunden oder in Hotels untergebracht -eine Wohnung nur für den Zweck der Anmeldung bei einer Stadt ist in seinem Fall aus dem Fenster geschmissenes Geld.
Zu dieser (komplizierten) Situation folgende Fragen:
* Kann er sich auf der Adresse anmelden, wo er das Postfach gemietet hat? Wenn nicht, welche Möglichkeiten hat er, um bei einem Anwohnermeldeamt angemeldet zu sein, ohne eine Wohnung mieten zu müssen?
* Was passiert mit Anträgen bei Ämtern in seinem alten Wohnort -z.B. ein Einbürgungsantrag? Müssen sie neu gestellt werden oder werden sie „einfach“ an die neue Behörde weitergeleitet? * Ähnliche Frage zur Fahrzeuganmeldung. In welchem Zeitraum muss er das Fahrzeug beim Umzug in einer anderen Stadt ummelden?
Vielen Dank.