Anmeldung von 5 Unbekannten in einem Haus

Eine mir seit vielen Jahren gut bekannte Libanesenfamilie , die eigentlich nur 1 x gefällig sein wollte, hat massiven Ärger. Unter anderem mit einem sudanesischen Nachbarn, der offenbar dafür kassiert, daß er Fremde (Migranten) anmeldet unter der Adresse dieser Familie.
Zu Beginn, am 1.12 2018, hat der Hausbesitzer auf Bitten einer benachbarten Sudanesin die Anmeldung eines Bekannten, der ins Krankenhaus müßte, unterschrieben. Sie sollte für 2 Wochen gelten. Den Mann hat die Familie nie gesehen, ankommende Post wurde an den sudanesischen Nachbarn gegeben.
Dieser erste „Mitbewohner“ wurde vom Hausbesitzer am 1.4.2019 abgemeldet, weil ihm das komisch vorkam.
5 weitere Personen waren in der Folge ohne Wissen des Hausbesitzers angemeldet und nach Bekanntwerden am 24. 9 2019 vom Hausbesitzer ebenfalls abgemeldet. Ich habe eine Kopie der Liste der angeblichen 5 zusätzlichen Bewohner .
Der sudanesische Nachbar hat inzwischen über einen Anwalt weitere Rückfragen der Familie untersagt, er fühle sich belästigt.

Das Einwohnermeldeamt bestätigte der Familie auf Nachfrage, es seien mehrere Personen angemeldet, sie könnten nichts tun. Auch die Polizei fühlte sich nicht zuständig. Aber es hat den Anschein, daß der sudanesische Nachbar diese illegalen Anmeldungen organisiert.
Die Familie solle einen Anwalt beauftragen (hat aber nicht das Geld dazu).

  1. Kann das Einwohnermeldeamt Leute ohne (weitere) Unterschrift des Besitzers Anmeldungen vornehmen?
  2. Muß das Einwohnermeldeamt die Anmeldepapiere dem angeblichen Veranlasser zeigen bzw kontrollieren lassen? Sind gefälschte Unterschriften möglich?
  3. Wie kommt das Finanzamt dazu, die Grundbesitzabgaben zu erhöhen
  4. Wie kommt die Stadt dazu, einen größeren Müllcontainer ungefragt zu schicken, weil ja jetzt so viele Leute in dem Haus wohnten?
  5. und wegen vermuteter Mieteinnahmen wird das Unterstützungsgeld für den behinderten Sohn gestrichen?
    Wer ist hier der richtige Ansprechpartner? Die Stadt Köln, das Einwohnermeldeamt, die Bürgermeisterin?
    Es kann nicht sein, dass die Stadt Köln (für mich offensichtliche) Fehler macht und verlangt, dass eine Beschwerde nur über einen Anwalt möglich ist.

Hallo Heeremann,

das sind viele Fragen die Du da stellst. Bevor ich aber antworten kann einige Rückfragen:

  1. Wer ist Eigentümer des Hauses der libanesischen Familie?

  2. Falls nein: Wer ist Vermieter der Familie?

  3. In welchem Verhältnis steht der Sudanese zu den Libanesen:
    a. Wohnt er in demselben Haus?
    b. Ist er Mieter oder gar Eigentümer des Objekts?
    c. Falls Mieter: Wer ist der Vermieter?

Dein
Ebenezer

bezieht sich das jetzt auf die libanesische Familie, der man angeblich gesagt hatte, sie soll einen Anwalt einschalten ?

Für Beschwerden gegen Maßnahmen oder Nichtmaßnahmen der Stadt braucht man keinen Anwalt. Er könnte aber sicher helfen das Durcheinander zu ordnen und sich dann an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.

Mir ist an deiner Geschichte vieles unklar.

Das mit dem Müll ist klar, mehr Bewohner = mehr Müll. es gibt sicher auch in Köln eine Mindestgröße an Tonnen je nach Bewohnerzahl.
Und die Stadtwerke bekommen Mitteilung vom Einwohnermeldeamt.

das mit dem Finanzamt ? Ist das jetzt eine Vermutung ? Du musst doch sowieso eine Steuererklärung machen, wenn man nun mehr Mieteinnahmen (mehr Bewohner bedeutet ja nicht mehr Miete, wenn in bestehende Wohnung zusätzliche einziehen) hätte, dann ist es doch klar.
Da muss es doch einen richtigen Bescheid geben. Kläre das !

Ein Unterstützungsgeld für den Sohn kann doch nicht auf Mutmaßungen gekürzt oder gestrichen werden. Auch da muss es Schriftverkehr geben, wo man Widerspruch einlegen kann und die Sache erklärt.

MfG
duck313

Eigentümer sind die Libanesen. Der Sudanese ist ein Nachbar, anderes Haus. EW-Meldeamt sagte denen (Hausbesitzer), sie bräuchten einen Anwalt!
Die Mülltone sollen sie zurückgeben/umtauschen lassen, da es ja de facto keinen Mieter gibt oder je gab. Die große Tonne wird sich in den Grundbesitzabgaben widerspiegeln.

Diese Neuanmeldungen scheinen ein perpetuum mobile zu sein und es geht auch darum, diesem Treiben ein Ende zu machen

Eigentümer sind die Libanesen. Der Sudanese ist ein Nachbar, anderes Haus. EW-Meldeamt sagte denen (Hausbesitzer), sie bräuchten einen Anwalt!
[/quote]

Eigentümer sind die Libanesen. Der Sudanese ist ein Nachbar, anderes Haus. EW-Meldeamt sagte denen (Hausbesitzer), sie bräuchten einen Anwalt!

Und der Sudanese meldet Leute unter seiner Adresse oder der Adresse der Libanesen an?

Die Antwort steht so im Ursprungsposting:

Dazu besteht keine Pflicht, das wurd missverstanden.

Da sich die Eigentümer aber an der missbräuchlichen Falschanmeldung beteiligt haben und dadurch eine Ordnungswidrigkeit begingen, die bis zu 50.000€ kosten kann, wurde wohl dieser Rat ausgesprochen.

Wenn der Nachbar weitere Personen angemeldet hat, dann kann das doch wohl nur mit gefälschten Dokumenten passiert sein (die Hauseigentümer haben ja keine weiteren Bescheinigungen ausgestellt). Das wäre dann mindestens eine strafbare Urkundenfälschung.

Ich würde tatsächlich auch zum Anwalt raten, allerdings zum Staatsanwalt. Es ist halt blöd, dass man dazu die eigene Ordnungswidrigkeit zugeben muss - andererseits ist eine OWi eine ganz deutlich geringere Sache als eine Straftat. Ordnungswidrigkeiten können verfolgt werden, müssen aber nicht. Hier kann man also auch mal darüber hinweg sehen, insbesondere wenn durch das Eingestehen der eigenen Ordnungswidrigkeit Straftaten anderer Mitbürger aufgedeckt werden konnten.

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ja, so ist es. Die Lianesen haben davon nur erfahren, weil Post an diese neuen „Mitbewohner“ kam

Danke, das trift meinen Stand der Dinge. Die Unterscheidung Straftat und Ordnungswidrigkeit prima.
Bisher habe ich der Familie geraten, den Sachverhalt schriftlich ans Einwohnermeldeamt zu schicken („wir waren da“) und eben evtl auch an die Stadt Köln. Ganz oben.
Vorher müssen sie aber in der Tat die Fakten ordnen und benennen. Sie denken anders als wir nüchternen Deutschen und fühle sich vor allem betrogen.
Einen wirklichen Schaden haben sie bisher nicht, „nur“ Ärger.

Als juristischer Laie nehme ich an, dass diese „Gefälligkeit“ auch als Beihilfe zum Betrug gewertet werden könnte, was eine strafbare Handlung wäre.
Der Nachbar hat m.E. offensichtlich nicht „nur“ eine Urkundenfälschung, sondern auch einen Betrug begangen, weil er sich und vermutlich auch den „Fremden“ rechtswidrig einen Vermögensvorteil verschafft hat.

So jetzt habe ich mal Zeit richtig zu antworten, soweit ich das kann (Was soll man bei 35° Celsius auch sonst tun?).
Fangen wir mal damit an:

  1. Die Stadt Köln / Der Bürgermeister / Das Einwohnermeldeamt ist alles dasselbe:
    Der Bürgermeister ist rechtlich gesehen, eigentlich die einzige Person die die Stadt verwaltet (Deshalb werden alle Schreiben die eine Behörde verlassen auch „im Auftrag“ oder „in Vertretung“ [des Bürgermeisters] unterschrieben) . Das kann er natürlich nicht alleine tun, weshalb er eine Verwaltung (Stadt Köln) hat. Das Einwohnermeldeamt ist nur eine organisatorische Abteilung der Verwaltung.

  2. Die Stadt hat die Dokumente / Informationen verarbeitet die sie bekommen haben und dann logisch weiter gearbeitet. Solange keine Indizien / Beweise vorliegen, dass diese falsch sind, werden die auch erstmal geglaubt. Bei der Masse der Schreiben die in der Verwaltung tagtäglich eingehen, geht das oft nicht anders.

  3. „Beschweren“ kann man sich auch ohne Anwalt. Eine Beschwerdestelle hat die Stadt Köln auch.
    Allerdings, wie weiter unten dargestellt, glaube ich nicht das dies hier der richtige Weg ist.

Nach der letzten Änderung des Meldegesetzes, erfolgt die Anmeldung im Meldeverzeichnis wieder aufgrund der Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung (Formloses Schreiben in dem der Eigentümer / Vermieter / Hausverwalter eines Objekts, bestätigt, dass der sich Anmeldende tatsächlich dort wohnt).

Um das Problem mit den aktuellen falschen Anmeldungen erstmal zu lösen, könnte es vielleicht schon reichen, wenn man das Einwohnermeldeamt der Stadt Köln anschreibt, die Situation schildert und drauf hinweist, dass nur die namentlich benannten Personen in dem Objekt wohnen.
Sollte die Namen der falschen Personen bekannt sein, würde ich die natürlich auch aufführen.

Das Amt wird das Schreiben dann prüfen und ggf. die falschen Anmeldungen berichtigen. Im Rahmen der Ermittlungen kann es auch sein, dass sich ein Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes / Ordnungsamtes die Sache ansieht.

Fälschungen sind immer möglich. Kontrolliert wird nur wenn es auch Anlass zum Zweifel an der Richtigkeit der Angaben gibt. Anders ist das nicht zu machen.

Das Finanzamt hat mit den Grundbesitzabgaben nichts zu tun.

Die Erhöhung hat das Steueramt der Stadt Köln vorgenommen.
Ich vermute mal, das es hier um die Müllgebühren geht:
§ 8 Absatz 2 der Abfallsatzung der Stadt Köln schreibt eine Mindestmenge von 35 L pro Person / Woche vor, die auf Antrag auf 20 L pro Person / Woche verringert werden kann.
Und einfach so ist da schon gar nichts passiert:
Ich vermute mal, dass das Steueramt vom Einwohnermeldeamt die Mitteilung über die Anzahl der neu angemeldeten Personen bekommen hat und dann folgerichtig die Müllgebühren angepasst und veranlasst hat, dass zusätzliche Müllgefäße aufgestellt wurden.
Hierzu wurde ein an die libanesische Familie, als Eigentümer, Abgabenbescheid versandt. Gegen dieses Bescheid sollte sofort Widerspruch eingelegt werden. Dabei würde ich auf das Problem hinweisen und ggf. zusätzlich eine Kopie des an das Einwohnermeldeamt adressierte Schreiben (Dann muss man den Sachverhalt nicht zweimal schildern) beilegen.

Fazit
Auch wenn die Schreiben an die Stadt Köln, prinzipiell keinen Anwalt erfordern, würde ich hier trotzdem empfehlen, einen zu Rate zu ziehen, da dieser mit der nötigen Ruhe an die Sache geht.
Außerdem bin ich mir nicht sicher, soweit es die strafrechtliche Komponente der Sache geht, also ob der Sudanese eine Urkundenfälschung begangen hat und ob ggf. die libanesische Familie mit der Ausstellung der ersten Bescheinigung eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Das sollte sich der Fachmann ansehen.

Allerdings würde ich im Zweifel auch hier jetzt eher in den sauren Apfel beißen, mit offenen Karten spielen und ein etwaiges Bußgeld akzeptieren, da die Sache sonst nie endet und immer wieder neue Personen angemeldet werden würden. Der von X-Strom genannte Betrag von 50.000 € ist ein Höchstbetrag und der wird nicht beim ersten Mal verhängt. Möglich, dass entweder gar kein Bußgeld verhängt wird oder es nur ein kleiner Betrag ist der zur Strafe bezahlt werden muss.

Das Argument, dass die Familie kein Geld für einen Anwalt hat, ist für mich nicht nachvollziehbar: Sie konnten sich es immerhin leisten, ein Haus zu kaufen und zu unterhalten. Eine Erstberatung könnte sogar kostenlos sein.

Ich hoffe das hilft Euch weiter.

Dein
Ebenezer

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Toll, das macht Sinn und hilft denen hoffentlich weiter.

Keinem Anwalt ist es verboten, umsonst zu arbeiten. Ich kenne sogar einen, der das machen würde - aber das ist ein ehemaliger Klassenkamerad von mir. Eine Haftung für seine Auskünfte wird der aber auch nur dann übernehmen, wenn ich ihn bezahle.

Dass eine Erstberatung umsonst sei, ist eine nicht auszurottende Legende.

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So hat er das ja auch nicht formuliert. ramses90

Ich auch nicht:

Die unwahre Geschichte, Erstberatungen seien in der Regel kostenlos, findet man leider noch recht oft. Daher sollte man, wenn man diesen Begriff verwendet, dringend dabei schreiben, dass dies eine nur besonderen Umständen geschuldetete, stets freiwillige und in Ausnahmefällen selten vorkommende Leistung eines Rechtsanwalts ist.
Eigentlich bin ich sogar der Meinung, man sollte den Begriff „kostenlose Erstberatung möglich“ gar nicht mehr verwenden, da er zu einer falschen Erwartungshaltung führt. („Mein“ Anwalt sagt, er erhalte immer wieder Anfragen, in denen er hört, dass die Erstberatung ja kostenlos sei, was ihn sichtlich nervt.)
Die Kosten einer Erstberatung sind allerdings überschaubar: Als Verbraucher zahlt man für eine Erstberatung maximal 190€ netto. (Es war mein Fehler, auf diese Kostendeckelung nach §34 RVG hinzuweisen!)

Die Kosten einer Erstberatung werden dagegen öfters von Rechtsschutzversicherungen voll übernommen, ein Selbsbehalt wird nicht abgezogen.

Frage an die Experten hier: Kann die libanesische Familie mit einer Selbstanzeige (gepaart natürlich mit einer Anzeige gegenüber den „echten“ Tätern und damit mit einer tätigen Reue) das eigene Strafmaß reduzieren? Ich werfe einmal ein paar Begriffe in die Diskussion, die ich selber nicht beurteilen kann, aber vielleicht auf neue, schlaue Gedanken der Fachleute bringen.
Bombadil

Bis jetzt ist nur die Ordnungswidrigkeit bekannt. Da kann die Bußgeldstelle „opportun“ entscheiden, ob sie überhaupt ein Verfahren einleitet.

Ob man ihnen eine Mittäterschaft beim dahintersteckenden Betrug nachweisen könnte, ob es überhaupt ein Betrug war, wissen wir nicht.

Im Prinzip sollte jemand, der sich selber anzeigt, vor allem darauf bedacht sein, dass er praktisch keine Details kannte und somit gar nicht Mittäter bei einer Straftat werden konnte, von der er weder etwas wusste, hätte wissen können oder hätte ahnen müssen.

Die Unerfahrenheit im deutschen Meldewesen mag ihnen da zu Gute kommen.