„D. h. bin ich rückwirkend seit dem 15.3. in der neuen Wohnung angemeldet, oder erst seit dem 25.3.?“ --> Es geht (grob beschrieben…) um einen Rechtsstreit
„Wer meldet wem was der GEZ?“ --> Mir wurde beim Einwohnermeldeamt gesagt das die Anmeldung (eines TV-Gerätes sowie Radio’s) automatisch durch das Amt selbst erfolgt. Und zwar dann wenn man sich als „Neu-Bürger“ anmeldet. (Sind nur die Info’s die ich bekommen habe…)
Hoffe diese Angaben sind informationsreich
Ciao,
Col
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„Wer meldet wem was der GEZ?“ --> Mir wurde beim
Einwohnermeldeamt gesagt das die Anmeldung (eines TV-Gerätes
sowie Radio’s) automatisch durch das Amt selbst erfolgt. Und
zwar dann wenn man sich als „Neu-Bürger“ anmeldet. (Sind nur
die Info’s die ich bekommen habe…)
Was denn alles so von den Ämtern erzählt wird )
Es erfolgt lediglich ein Datenaustausch über die neue Adresse an die GEZ. TV-Geräte und Radios musst du schon selbst anmelden bzw. falls schon angemeldet dann selbst eine Änderungsmitteilung wegen neuer Adresse an die GEZ senden (Formulare gibts beim Einwohneramt oder bei Sparkassen/Banken).
Das An- bzw. Abmeldedatum ist immer die Angabe bei Einzugs-/Auszugsdatum.