Anmeldung - Welches Datum gilt?

Hallo,
ich bin am 15.3. in meine neue Wohnung eingezogen, konnte aber erst am 25.3. zum Amt.
Somit steht nun auf der Meldebestätigung:

  • Einzugsdatum: 15.3.
  • Stempel vom Amt: 25.3.

Welches Datum ist anmeldungsrelevant?
D. h. bin ich rückwirkend seit dem 15.3. in der neuen Wohnung angemeldet, oder erst seit dem 25.3.?

P.S.:
Welches Datum wird der GEZ gemeldet?
Ersteres, oder doch das Datum des Stempels?

Gruß,
Col

Moin, Col,

das Einzugsdatum heißt Einzugsdatum, weil es den Tag des Einzugs wiedergibt. Wann die Bestätigung ausgestellt wurde, ist völlig wurscht.

Welches Datum wird der GEZ gemeldet?
Ersteres, oder doch das Datum des Stempels?

Ist wahrscheinlich auch wurscht, weil die GEZ nur monatsweise abrechnet.

Gruß Ralf

Hallo,

Welches Datum wird der GEZ gemeldet?
Ersteres, oder doch das Datum des Stempels?

Die GEZ will wissen, ab wann Du ein Empfangsgerät bereitgehalten hast. Nicht, ab wann Du angemeldet bist.
Gruß
loderunner

Hallo,
ich bin am 15.3. in meine neue Wohnung eingezogen, konnte aber
erst am 25.3. zum Amt.

Zum Einwohnermeldeamt?
Zum Arbeitsamt?
Zum Wohnungsamt?
Zum Zollamt?

Somit steht nun auf der Meldebestätigung:

  • Einzugsdatum: 15.3.
  • Stempel vom Amt: 25.3.

Welches Datum ist anmeldungsrelevant?
D. h. bin ich rückwirkend seit dem 15.3. in der neuen Wohnung
angemeldet, oder erst seit dem 25.3.?

Wozu brauchst Du das?

P.S.:
Welches Datum wird der GEZ gemeldet?
Ersteres, oder doch das Datum des Stempels?

Wer meldet wem was der GEZ?

Gruß,
Col

Auch Grüße
Almut
PS. Wo ist nur die verdammte Kristallkugel?

Hallo Almut,

sorry für die fehlenden Infos!
Also,…

  • Ich bin am 25.3. zum Einwohnermeldeamt gegangen.
  • „D. h. bin ich rückwirkend seit dem 15.3. in der neuen Wohnung angemeldet, oder erst seit dem 25.3.?“ --> Es geht (grob beschrieben…) um einen Rechtsstreit
  • „Wer meldet wem was der GEZ?“ --> Mir wurde beim Einwohnermeldeamt gesagt das die Anmeldung (eines TV-Gerätes sowie Radio’s) automatisch durch das Amt selbst erfolgt. Und zwar dann wenn man sich als „Neu-Bürger“ anmeldet. (Sind nur die Info’s die ich bekommen habe…)

Hoffe diese Angaben sind informationsreich :wink:

Ciao,
Col

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

  • „Wer meldet wem was der GEZ?“ --> Mir wurde beim
    Einwohnermeldeamt gesagt das die Anmeldung (eines TV-Gerätes
    sowie Radio’s) automatisch durch das Amt selbst erfolgt. Und
    zwar dann wenn man sich als „Neu-Bürger“ anmeldet. (Sind nur
    die Info’s die ich bekommen habe…)

Was denn alles so von den Ämtern erzählt wird :smile:)
Es erfolgt lediglich ein Datenaustausch über die neue Adresse an die GEZ. TV-Geräte und Radios musst du schon selbst anmelden bzw. falls schon angemeldet dann selbst eine Änderungsmitteilung wegen neuer Adresse an die GEZ senden (Formulare gibts beim Einwohneramt oder bei Sparkassen/Banken).

Das An- bzw. Abmeldedatum ist immer die Angabe bei Einzugs-/Auszugsdatum.

Gruß
Sid