Anmeldung zu weit vom Arbeitsort

Moin!

Spricht was dagegen wenn jemand irgendwo vollzeit arbeitet aber angemeldet ist er in einem 500km weit entfernten Ort? Nehmen wir an, jemand lebt z.B. im Ruhrgebiet und hat einen Vollzeitjob in Berlin. Montag früh fährt er mit dem ICE nach Berlin, in 4 Stunden ist er bei der Arbeit und Donnerstag Abend ist er schon wieder bei seiner Familie im Pott(der Freitag geht auf Gleitzeit).
Wenn nichts dagegen spricht, könnte man dann diese Kilometer in der Steuererklärung absetzen?

Danke für eure Ratschläge

Hallo,

Spricht was dagegen wenn jemand irgendwo vollzeit arbeitet
aber angemeldet ist er in einem 500km weit entfernten Ort?
Nehmen wir an, jemand lebt z.B. im Ruhrgebiet und hat einen
Vollzeitjob in Berlin. Montag früh fährt er mit dem ICE nach
Berlin, in 4 Stunden ist er bei der Arbeit und Donnerstag
Abend ist er schon wieder bei seiner Familie im Pott(der
Freitag geht auf Gleitzeit).

steuerlich gesehen hab ich keine Ahnung, aber rein meldetechnisch
sollte die Wohnung -die Montag bis Donnerstag in Berlin bewohnt wird- angemeldet werden. Ob als Neben- oder Hauptwohnung hängt vom Familienstand ab (verheiratet bzw. verpartnert = Hauptwohnung bei Familie und Nebenwohnung bei Arbeitsort). Bei unverheirateten Personen wird die Wohnung am Arbeitsort von der Meldebehörde vermutlich als vorwiegend benutzte Wohnung eingestuft und ist dann als Hauptwohnung anzumelden.

Im fiktiven Fall mal besser mit der zuständigen Meldebehörde reden.

Gruss Sid

Hallo,

wenn es den Finanzbeamten nicht auffällt geht das natürlich, aber ich denke eher, dass die es bezweifeln und Beweise sehen wollen.
In Deinem fiktiven Fall kann man die Wohnung im Arbeitsort als Zweitwohnung anmelden (Begründung: Lebensmittelpunkt - also Frau, Kinder, Familie etc. im Pott) und dann doppelte Haushaltsführung absetzen, d.h. wöchentliche Heimfahrt und beide Mieten.

Grüße
Jessica

Hallo,

steuerlich sinds dann ja nur 500km pro Woche, da man nur einmal hin und zurück fährt. Der Lebensmittepunkt ist wohl klar bei der Familie, in die offensichtlich unzutreffende Besteuerung dürfte man auch noch nicht reinkommen - sehe also kein Problem!

Gruß,
Markus

Hallo,

das ist eine klassische doppelte Haushaltsführung im steuerlichen Sinne.

Absetzbar sind:

die erste und letzte Fahrt zum Beschäftigungsort/zurück zur Familie mit den tatsächlichen Kosten

wöchentlich eine Familienheimfahrt nach Entfernungspauschale

für die ersten 3 Monate der Tätigkeit Mehraufwendungen für Verpflegung

Miet- und Nebenkosten für die Wohnung am Arbeitsort

Notwendige Ausstattung der Wohnung am Arbeitsort (nur Lebensnotwendiges. Tisch, Stuhl, Bett. Aber kein Fernseher z.B.)

Gruß
Lawrence

Was mich am meisten interessiert ist: wie sehen die Behörden die Tatsache, wenn man sich in Berlin gar nicht mal anmelden würde?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

wie schon mehrmals von mir beschrieben, scheren sich die Finanzämter nicht um das Melderecht.
Wenn einen Arbeitsstelle in Berlin vorhanden ist und ein Erstwohnsitz im Ruhrpott, dann ist das die logischste Sache der Welt, wenn die Fahrten nicht täglich vom Ruhrpott nach Berlin durchgeführt werden, sondern nur am Wochenende.
Dem Finanzamt ist dies sogar Recht.

Mewlderechtlich sieht es etwas anders aus. Warum will man den partout keinen Zweitwohnsitz in Berlin anmelden?

Gruß
Lawrence

Moin,
das mag zwar ein Verstoß gegen das Melderecht sein, was aber das Steuerrecht nicht interessiert.
Wurde bereits mehrfach hier diskutiert.
Viele Grüße
e

Hallo,

Warum will man den
partout keinen Zweitwohnsitz in Berlin anmelden?

Gruß
Lawrence

unter Umständen deswegen: weil es in Berlin eine Zweitwohnungssteuer gibt.

Gruss Sid

Guten Abend,
klar, ein Verstoß gegen Vorschriften des Melderechts wird nur durch dieses geahndet.
Aber ob/wie (Erst-, Zweitwohnsitz) man sich angemeldet hat, das hat sehr wohl steuerliche Konsequenzen. Manche Kommunen erheben ja sogar (eine rechtlich sehr umstrittene) Zweitwohnsitzsteuer.
Gruß
Karl

Hi,

und dann doppelte
Haushaltsführung absetzen, d.h. wöchentliche Heimfahrt und
beide Mieten.

„und beide Mieten“ => hast du dafür eine Fundstelle im Einkommensteuergesetz?

Schöne Grüße
C.

Hallo,

sorry, hab mich verschrieben. Ich meinte natürlich nur die Miete der Zweitwohnung: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0076.htm. Im Gegensatz zu dem Link haben wir nicht eine Übernachtungspauschale angegeben sondern die tatsächliche Miete. Dazu kommt aber, was ich nicht geschrieben habe, ein Verpflegungsmehraufwand, Umzugskosten und Kosten für eine eventuell benötigte Wohnungseinrichtung (http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%…).
Wichtig ist aber immer, dass die Wohnung angemessen ist. Bsp.: Erstwohnung zu zweit benutzt hat 70 qm, Zweitwohnung 60 qm. Ich glaub sowas akzeptieren die Finanzämter eher nicht (soviel braucht man wegen 4 Übernachtungen ja auch nicht).

Grüße
Jessica

dann kann man auch in Berlin den Erstwohnsitz anmelden und in der Heimat den Zweitwohnsitz!

E.

Hallo,

nicht nur die Größe der Wohnung, sondern auch die Miethöhe ist entscheidend. Das Finanzamt wird sicher nichts dagegen haben, wenn eine gleich große Wohnung am Zweitwohnsitz gemietet wird, diese aber nur den halben Preis kostet, wie die Erstwohnung.

Gruß
Lawrence

Hallo,

sollte das Finanzamt das aber mitbekommen, so könnte der Beamte leicht auf die Idee kommen, hier liege bereits eine zerrüttete Ehe und damit Getrenntleben vor.
Das gäbe langwierige Diskussionen wegen doppeltem Haushalt und Zusammenveranlagung.

Gruß
Lawrence

Also eine Verfeinerung:

in Berlin kann er sich nicht anmelden, weil er dort bei seinem Kumpel 4 tage die Woche wohnt. Der Kumpel hat aber keine Möglichkeit ihn bei sich in der Wohnung anzumelden.
Nehmen wir auch an, dass er nicht verheiratet ist, sondern hat einfach seine Lieblingstwohnung im Pott, die er nicht verlassen will.