Darf ein Fahrlehrer einen (minderjährigen) Fahrschüler ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern verbindlich zur praktischen Prüfung anmelden, bevor die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert ist? Kann der Fahrlehrer ohne erfolgreiche Theorieprüfung überhaupt davon überzeugt sein, dass das Ausbildungsziel erreicht ist? Unser Sohn wurde für einen Dienstag zur Theorie angemeldet, für Donnerstag zur Praxis. Da er in der Theorie durchgefallen ist, konnte er an der praktischen nicht teilnehmen. Da die Anmeldung laut Fahrlehrer aber verbindlich war (was wir nicht wussten) hat der TÜV bei der heute erfolgten praktischen Prüfung die doppelte Gebühr kassiert, sonst wären sie gar nicht losgefahren. Fahrschule beruft sich darauf, dass unser Sohn über das Kostenrisiko informiert war.
Guten Tag,
Guten Tag,
der Fahrlehrer darf den Fahrschüler, auch ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, zur theoretischen und praktischen Prüfung anmelden, da die Erziehungsberechtigten die Zustimmung mit ihrer Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag abgeben.
Normalerweise sollte jedoch erst die theoretische Prüfung bestanden sein, bevor die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt, weil die Gefahr droht, dass die Prüfkosten trotzdem beglichen werden müssen. Sollte der Fahrlehrer den Fahrschüler über dieses Kostenrisiko aufgeklärt haben, so ist es korrekt, wenn die Prüfkosten in Rechnung gestellt werden.
Es ist zumindest in Rhld.-Pfalz nicht üblich, dass doppelte Kosten anfallen! In diesem Falle würde ich mir schriftlich zeigen lassen, aus welchem Grund doppelte Kosten anfallen sollten!
Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann