Anmeldung zur Sozialversicherung notwendig?

Liebe/-r Experte/-in,

habe folgendes Problem: Zusammen mit einen Kumpel veranstalte ich zwei Mal im Jahr eine Party mit DJ oder Live-Musik. Die Geschichte ist nicht gewinnorientiert, sondern reines Hobby bzw. Spaß an der Freude

Wir treten als GbR auf, da wir das Thema Verein (Besetzung von Posten, Versammlungen usw.) von Anfang an nicht wollten. Wir sind natürlich auf zahlreiche Helfer an den Veranstaltungsabenden angewiesen. Hier sind wir mittlerweile eine nahezu feste Truppe, die ebenso viel Spaß daran hat, wie wir. Eine entgeltliche Entlohnung findet in keinster Weise statt. Die Helfer bekommen T-Shirts von uns und können frei essen und trinken. Einmal im Jahr gibt’s dann noch ein Helferfest.

Grundsätzlich ist es ja so, dass Firmen, die Personen eine Arbeit zuweisen, diese bei der Rentenversicherung anmelden müssen. Trifft dies auch auf uns zu, auch wenn kein Lohn oder Gehalt fließen?

Habe schon so viel recherchiert. Bin auf „Geringfügige Beschäftigung“, „50-Tage-Regelung“, „minijob-zentrale.de“ und noch viel mehr gestoßen, werde aber einfach nicht schlau daraus.

Kennt sich irgend jemand mit dieser Materie aus bzw. kann mir einen Tipp zur Vorgehensweise geben?

Vielen Dank!

Gruß

Heiko

Guten Tag,

es wird tatsächlich eine Entlohnung in Form von Sachbezügen(Ware=T-Shirt und unentgeltliches Essen) gewährt.
Da die Aushilfen aber nur wenige Einsätze im Jahr haben sind Sie im Rahmen der 50-Tages-Regelung sozialversicherungsfrei.
Einfach einmal zur endgültigen Sicherheit der AOK und Finanzamt reden.

Gruß

Harald

Hallo,

eine Anmeldung zur SV ist nicht nötig, da Gesellschafter einer GbR immer als Selbständig gelten. Sollten Sie freiwillig bei einer Krankenversicherung versichert sein, sind aus den Einnahmen aus Geerbebetrieb (lt. Steuerbescheid)Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Hallo Herr Weiser,

in Ihrem geschilderten Fall handelt es sich um kein Beschäftigungsverhältnis, da das wichtigst Kriterium, die Zahlung von Entgelt, fehlt.
Deshalb ist auch keine Meldung zur Sozialversicherung notwendig.
Dies gilt auch für die Rentenversicherung - weil Versicherungspflicht immer für alle Zweige der Sozialversicherung gilt (mit ein paar Ausnahmen!).

Freundliche Grüße
Frankie

schwierige frage, denn auch essen und trinken free house sind entgelt…also sachwerte, die in „lohn“ umgerechnet werden können.
und ganz zum spaß macht ihr das sicherlich auch nicht, oder?
wenn ihr als veranstalter auftretet, habt ihr die haftung…voll und ganz…auch was die „beschäftigungen“ angeht.
aber wo kein kläger…da auch kein richter

hallo heiko,

diese Frage habe ich noch nie gehabt. Sie ist schwierig und nicht so einfach zu beantworten.

Normalerweise ist es so, dass Arbeitnehmer angemeldet werden müssen, wenn sie gegen Lohn beschäftigt werden. Als Lohn gelten allerdings auch Sachzuwendungen !!! Dazu zählt auch das Essen und Trinken.

Man braucht nicht anmelden, wenn man höchstens 50 Arbeitstage arbeitet. Wobei zu beachten ist, dass Arbeitslosengeldempfänger unter diese Regelung nicht fallen.

Unterstellen wir, dass deine Bekannten alle einen Job haben oder Schüler sind bzw studiern. Wenn deine Bekannten vorher nicht gearbeitet haben, ist die Grenze von „50 Arbeitstagen“ nicht ausgeschöpft; mit der Folge, dass du nichts melden musst. Somit bist du fein raus.

Es kann auch sein, dass es ein sogenanntes „Besprechungsergebnis“ gibt. Darunter versteht mann, dass sich alle Krankenkassen und die Rentenversicherung an einen Tisch setzen und Sonderfälle beraten.

Dein Fall ist ein Sondferfall; Kommt ja nicht oft vor, dass kein Geld fliest. Vielleicht ist ja gerade dein Fall auch darunter, und dann hätten wir sofort eine Lösung.

Ich würde dir raten, wende dich zuerst persönlich an deine Krankenkasse oder an die AOK am Wohnort. Schildere deinen Fall persönlich und lass es dir aber noch schriftlich geben. Es kann aber sein,dass du dabei an die Minijobzentrale verwiesen wirst. In diesem Fall wende dich zuerst telefonisch (am besten vormittag anrufen, ab 10 Uhr ist oft belegt !!)an diese MInijobzentrale. Wenn dir alles am Telefon beantwortet wurde, lass dir den Namen des Gesprächspartner geben und schicke einen Brief nach mit der Bitte um schriftiche Bestätigung. Nur so bist du von Nachforderungen geschützt.

Tut mir leid, dass ich dich nicht besser unterstützen kann. Viele grüsse peter

Hallo Heiko,

solange auf diesen Veranstaltungen nichts passiert, ist alles im grünen Bereich - so könnte man meinen. Der Teufel steckt tatsächlich im Detail - nämlich in eurer Funktion als GBR und damit als Arbeitgeber. Ob diese Geschichten gewinnorientiert sind oder nicht, das fragt hier im Ernstfall keiner. Ich empfehle euch, die Helfer für ihren Einsatz als kurzfristig Beschäftigte anzumelden ( das ist das mit der 50 Tage Regelung ), als Entgeltwert richtet ihr euch nach der Sachbezugsverordnung, also das was die Helfer an Essen und Trinken bekommen, entrichtet hierfür die pauschale Lohnsteuer und ihr seid eurer Meldepflicht nachgekommen. Aber ich empfehle euch die Unterstützung durch einen Steuerberater oder ein Lohnbüro bei der Beurteilung, ob kurzfristig möglich oder nicht, denn auch da steckt der Teufel wieder im Detail.

Das Einfachste wäre hier wirklich die Vereinsgeschichte und die Abdeckung über das Ehrenamt, dann zahlt ihr nur Beiträge an die Berufsgenossenschaft und das war es…
Überdenkt vielleicht die ganze Geschichte noch einmal und lasst euch beraten, als Laie überblickt man diese ganzen Gesetze und Sonderregeln fast nicht. Soviel mein Tipp dazu

Freundliche Grüße

A.Walther

Hallo Heiko
warum firmiert Ihr als GbR? Wofür soll das gut sein???

Wenn ihr ganz sicher gehen wollt meldet die Leute doch als GfB an und zahlt 25% Abgabe. Wenn sie 10 Euro verdienen sind das ganze 2,50 Euro. Die T-shirts sind kostenfreie „Werbeartikel“. Das mit essen und trinken geht doch eh unter. wie soll das ener nachweisen??
Ich würde mich da nicht heiß machen.

Eudemos

Ohne Vergütung wirds schwer, eine abhängige Beschäftigung zu konstruieren. Zudem zeitlich sehr eng befristet. Ich denke, da kannst Du ziemlich bedenkenlos auch ne Anfrage an minijobzentrale.de machen, um endgültige Sicherheit zu haben.

Moin,

Irrtum: Ihr bekommt ein Entgelt, zwar nicht in Geld, aber in Form von „Sachbezügen“, das ist z.B. Essen.

Wie genau das aber die Sozialversicherung (hier: Einzugsstelle Krankenkasse) und das Finanzamt und das Gewerbeamt sehen, weis ich auch nicht.

Beratung beim Finanzamt einholen, dann ggfs. noch zur Krankenkasse.

Gruß

hallo heiko,
in der sozialversicherung gilt: sozialvers.pflicht tritt bei beschäftigung gegen entgelt ein, also wenn lohn gezahlt wird als gegenleistung. es gibt nur sehr wenige ausnahmen, z.b. praktikanten, die auch sv-pflichtig ohne entgelt werden. um ganz sicher zu gehen, solltest du bei der telefon-hotline der minijob-zentrale bei der bundesknappschaft anrufen. nummer bei google.
lg
heiko

Da es sich hier um sogenannte „Liebhaberei“ handelt muss keine Meldung zur Sozialversicherung getätigt werden.

Hallo.
Vorab ist zu sagen, dass Arbeitnehmer bei den jeweils zuständigen Krankenkassen anzumelden sind. Diese sind auch für Auskünfte betreffend die sozialversicherungsrechtliche Einstufung und Beurteilung von Personen zuständig.
(Der Rentenversicherungsträger macht das nur im Rahmen von Betriebsprüfungen.)
Dass sie eine GbR betreiben macht diese Beurteilung schwierig. Eine konkrete Aussage ist mir deshalb so leider nicht möglich.
Ich rate ihnen deshalb, dass sie mit der Minijobzentrale in Essen in Kontakt treten, um diesen Sachverhalt zu klären.
Good luck.
Opa aus Leidenschaft.

Hallo,

mit etwas Verspätung habe ich lange überlegt in welcher Weise ich nun Antworten soll, zumal Ihre Frage verschiedene Themen in aller Komplexität anspricht.
Ich habe mich für eine kurze Faktendarstellung aus Ihrer Schilderung entschieden, die Sie für eine Lösung unterstützen können.

Gesellschaftsrecht:
Ich gehe davon aus dass Ihr Ziel ist dass die Einnahmen Ihres Events die Ausgaben denken sollen. Zumal noch ein alljährliches Helferfest stattfindet. Also ist die Intention im faktischen Handeln gewinnorientiert.
Ihre BGB Gesellschaft kann daher rechtsfähig sein. Auch ohne Eintrag ins Handelsregister. d.h. Sie könnten auch verklagt werden. Dies würde die Haftung auch mit dem privaten Vermögen nach sich ziehen. Ich halte ein Verein e.V. in diesem Eventfall für Sie sicherer. Bitte informieren Sie sich.
P.S. das Satzung- und Versammlungsgedönse kann man auch kurz gestalten.

Arbeitsrecht in der Konsequenz aus dem o.g:
Sie üben in der Art und Weise an Ihre Mitstreiter ein gewisses Mass an Weisungsrecht in Ihrem unständigen Eventunternehmens aus. U.a. in der Aussenwirkung der T-shirt und der festen Mannschaft. Auch das Helferfest ist ein Indiz dafür.
Zumal Kost und Logie während den Events an die Helfer in der Sozialversicherung und dem Steuerrecht eine grundsätzliche Entlohnung darstellt.

Sozielversicherung:
Die Kraft Gesetzes in einer Beschäftigung (entsteht durch Weisungsrecht) bestehende versicherungspflicht ist ebenso zu beachten und beurteilen.
Versicherungsfreiheit für den Helferbeschäftigten kann in Form von Minijob bestehen.
Diese Minijobs gliedern sich in den Prüfkriterien in Lohngrenzen 400 Euro Grenzen und in Zeitgrenzen a. 2 Monate oder b 50 Tage Regelung.
Auch wenn die AN nicht diese Grenzen übersteigen müssen Sie als ggf. AG Pauschl SV-Beiträge bezahlen.
Ausführliche Info hat die Minijobzentrale und Sie müssen über das Arbeitsamt für Ihre BGB Gesellschaft eine Arbeitgernummer beantragen.
Minijob sind der Minijobzentrale und der Krankenkasse zu melden.

All die Kriterien sind in den letztendlichen Bewertung des Sachverhaltes und Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Bei einem Verein e.V. entschärfen Sie diese Risiken und Krterien und es fällt unter vereinbartes Zielengagement der Vereinmitglieder.
Als Inhaber/ Vorstand würde Sie im Fall der Fälle nur mit dem Vereinsvermögen haften und auch die Mitgieder können unkompliziert wechseln.

Soweit aus meiner Sicht etwas Klarheit in Ihre komplexe Frage.

Fazit:
Gründen Sie einen Verein und alles ist ohne rechtliche komplzierte Weise geregelt, sodass die Events wie bisher mit Spass durchgeführt werden können.

Beste Grüße