Liebe/-r Experte/-in,
habe folgendes Problem: Zusammen mit einen Kumpel veranstalte ich zwei Mal im Jahr eine Party mit DJ oder Live-Musik. Die Geschichte ist nicht gewinnorientiert, sondern reines Hobby bzw. Spaß an der Freude
Wir treten als GbR auf, da wir das Thema Verein (Besetzung von Posten, Versammlungen usw.) von Anfang an nicht wollten. Wir sind natürlich auf zahlreiche Helfer an den Veranstaltungsabenden angewiesen. Hier sind wir mittlerweile eine nahezu feste Truppe, die ebenso viel Spaß daran hat, wie wir. Eine entgeltliche Entlohnung findet in keinster Weise statt. Die Helfer bekommen T-Shirts von uns und können frei essen und trinken. Einmal im Jahr gibt’s dann noch ein Helferfest.
Grundsätzlich ist es ja so, dass Firmen, die Personen eine Arbeit zuweisen, diese bei der Rentenversicherung anmelden müssen. Trifft dies auch auf uns zu, auch wenn kein Lohn oder Gehalt fließen?
Habe schon so viel recherchiert. Bin auf „Geringfügige Beschäftigung“, „50-Tage-Regelung“, „minijob-zentrale.de“ und noch viel mehr gestoßen, werde aber einfach nicht schlau daraus.
Kennt sich irgend jemand mit dieser Materie aus bzw. kann mir einen Tipp zur Vorgehensweise geben?
Vielen Dank!
Gruß
Heiko