Hallo!
Meine Tochter hat es geschafft: am 5.06. ist der Abiball!!!
Ich bin ganz schön stolz auf sie, zumal sie ein sehr gutes Zeugnis bekommt (Durchschnitt voraussichtlich 1,7). Jetzt zu meiner Frage: sie will demnächst mit dem Studium anfangen. Wir hoffen, daß sie schon im Oktober anfangen kann. Muß sie sich jetzt, bevor sie mit dem Studium anfängt, beim Arbeitsamt anmelden? Was hat sie davon und was erwartet sie, wenn sie es nicht tut? Muß sie dann auch immer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
Vielen Dank im Voraus!
katharina
Hallo,
ähnliche Fragen gibt es hier immer wieder mal. Vielleicht lohnt ein Blick ins Archiv.
Eine Pflicht zur Anmeldung beim AA gibt es meines Wissens nicht.
Grundsätzlich würde ich sagen, daß eine Anmeldung aber vorteilhaft ist. Wenn deine Tochter zum AA geht, sagt daß sie studieren will, dann läuft sie auch gar nicht in der Tabelle der Arbeitssuchenden.
Aber die Zeit, in der sie arbeitslos gemeldet war, wird auf ihre Sozialversicherung angerechnet. Ohne Anmeldung wäre dort eine Lücke.
Krankenversichert ist sie ja noch über die Familienversicherung, bei Privatversicherung sollte man nachsehen, ob sich durch den Schulabschluß nichts geändert hat.
Gerhard
Hallo,
ähnliche Fragen gibt es hier immer wieder mal. Vielleicht
lohnt ein Blick ins Archiv.
Danke, Gerhard!
Im archiv konnte ich nicht suchen, weil „Diese Funktion ist nur für Nutzer des Premiumdienstes zur Verfügung steht“, mußte mich zuerst dort anmelden.