Anmeldungspflicht für Solaranlage für Eigenverbrauch?

Hallo,

Wenn ich eine Solaranlage mit einer Batterie (und entsprechenden Geräten) so installiere, dass lediglich Energie verbraucht wird und nicht eingespeist wird, muss dann die Anlage beim Energie Versorger angemeldet werden?

Danke für die Aufklärung!

Hallo,
meiner Meinung nach ja, anmelden. Es muss doch die faellige EEG Umlage auf den Eigenstrom berechnet und kassiert werden. https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/eigenverbrauch/eeg-umlage-pflichten.html
Gruss Helmut

Die Anlagen sind anmeldepflichtig. Siehe auch:
https://www.wohnen-im-eigentum.de/content/selbst-strom-produzieren-stecker-solargeraeten-fuer-haus-und-wohnungseigentuemer

Kommt drauf an. Kleinanlagen unter 10kw und Inselanlagen die nicht mit dem öffentlichem netz verbinden sind brauchen beim netzbetreiber nicht angemeldet werden.

Tach,

die Meinung, eine nicht mit dem Stromnetz verbundene Anlage zur Eigenversorgung sei anmeldepflichtig, weil EEG-Umlage zu zahlen sei, ist natürlich FALSCH.

Siehe im §61a EEG2017:

Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 entfällt bei Eigenversorgungen,

  1. soweit der Strom in der Stromerzeugungsanlage oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird (Kraftwerkseigenverbrauch),
  2. wenn die Stromerzeugungsanlage des Eigenversorgers weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz angeschlossen ist,
  3. wenn sich der Eigenversorger selbst vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt und für den Strom aus seiner Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine Zahlung nach Teil 3 in Anspruch nimmt oder
  4. wenn Strom aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt erzeugt wird, für höchstens 10 Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Kalenderjahr; dies gilt ab der Inbetriebnahme der Stromerzeugungsanlage für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres; § 24 Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.

Bitte WAS sagt der alte Mann da im Interview?

"Es entsteht im Normalfall also kein Überschuss, der ins öffentliche Netz eingespeist werden müsste.“

Was passiert mit den 600W Leistung, die am Sommertag in die Steckdose gedrückt werden, wenn Mami und Papi im Urlaub sind? Na sicher, die werden voll eingespeist. Für umsonst, der Netzbetreiber freut sich.

„Dann sind die anschlussfertigen Geräte, die es jetzt zu kaufen gibt, sicher – auch wenn Stromversorger und Behörden zum Teil das Gegenteil behauptet haben.“

Tja, und immer noch behaupten. Im Gegensatz zu der Empfehlung, bis 600W einfach mit dem Stecker einzuspeisen, können die nämlich rechnen. Keine Angst, Grundrechenarten!
Wie stark darf ein Steckdosenstromkreis belastet werden? 16A.
Wie hoch ist die Sicherung? 16A.
Wenn nun weitere 3A eingespeist werden, wieviel Ampere kann ich dann an einer Steckdose beziehen? 16A + 3A = 19A.

Hallo,
eine Inselanlage ist recht selten. Im eigenen Haus gar ganz unueblich. Ueblich sind Anlagen, die mit dem Netz verbunden sind. Wenn nachts oder im Winter mehr Strom gebraucht wird, kommt dieser aus dem Netz. Was der Fragende eigentlich fragt, also welche Anlage, wissen wir nicht, jede Antwort ist Spekulation oder Algemeinwissen ohne den konkreten Fall. Der Frager meint, er will nichts einspeisen, jedoch ob er entnehmen will, schliesst er nicht aus, Entnahme nehme ich hier an. Und dann muss ermittelt werden, wie hoch die eigenerzeugte Strommenge ist, um den EEG Beitrag zu errechnen. Der kann auch null sein. Um die null oder einen anderen Betrag auszurechnen, benoetigt der Buerokrat eine Anmeldung.

Guten Abend,
Vielen herzlichen Dank für die vielen Antworten.
Ich merke das die Thematik nicht ganz ohne ist und es auf die Details ankommt.
Daher schreibe ich jetzt etwas ausführlicher, damit es für alle klarer wird.

Ich habe eine 6.600kwp Anlage beantragt und genehmigt bekommen, dient als Einspeisung ins Netz, also Netzgekoppelt. Mein ursprünglicher Plan war es die Anlage mit eine Batterie (19,2kw) in einer Erweiterung auszubauen. Dazu ist ebenfalls eine Anmeldung notwendig.

Jetzt habe ich die Gelegenheit weitere Module kostengünstig zu erwerben, der Platz gibt es auch her. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit eine 14.000kwp zusätzlich zur 6.600 kwp zu betreiben. Die Aufstellung wäre auf dem selben Gebäude.

Da ich diese Energie der neuen Anlage aber nicht einspeisen, sondern stattdessen dort den Batteriespeicher betreiben möchte, war meine Frage darauf bezogen, muss ich diese Anlage anmelden.
(Und wenn ja, muss ich EEg Umlage bezahlen, in welcher Höhe fällt diese aus, kann man die Anlage von der ersten getrennt betrachten?)

Die Anlage wäre natürlich theoretisch auch an das Netz gekoppelt, jedoch würden die WR den Betrieb einstellen, wenn Eigenverbrauch null und Batterie voll wären. Es kämen Geräte der FA. SMA zum Einsatz.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Ich hatte diesen Teilsatz hier:

so verstanden, dass die „entsprechenden Geräte“ direkt aus der Batterie (Akku) versorgt werden.

Es handelt sich jedoch um eine Interpretation, richtig, aber wie soll man „entsprechende Geräte“ sonst verstehen?

So, mittlerweile wissen wir es ja:
Es soll eine netzparallele Anlage sein, „entsprechende Geräte“ gibt es nicht, es sind die ganz normalen Verbraucher. Man möchte lediglich bei vollem Speicher und keinem Eigenverbrauch auf eine Einspeisung verzichten. (Warum auch immer)

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Praktisch auch. Sie läuft am Netz, die Verbraucher werden bedarfsweise aus dem Netz gespeist. Das ist dann keine Inselanlage mehr.

Welchen Sinn soll das haben? CO2 Reduzierung und (geringe) Vergütung werden so verhindert.

netzparallel, Nulleinspeiseanlage, > 10 kW p >> Anmeldeverfahren https://www.lew-verteilnetz.de/stromproduzenten/einspeisen-in-das-netz-der-lvn/keine-einspeisung-ins-oeffentliche-netz

Welchen Sinn … ohne Einspeiseverguetung.
.
Zitat 4.Mrz2015 " Eine privat betriebene Anlage mit Stromspeicher ohne
Überschusseinspeisung und einem Anlagenbetrieb außerhalb des EEGs ist
daher in vielen Fällen bereits wirtschaftlicher als eine
PV-(Speicher)-Anlage mit gewerblichem Betrieb"


Es geht leider nicht nach dem Grundsatz : mehr Solar = besser.
Sondern wohl pro regelbares Stromnetz, fuer das man Grundlast ohne regenerative Energien auch mittags im Sommer bei praller Sonne meint erhalten zu muessen. Auch bei viel Wind, der Strom wird dann abgeregelt / nicht erzeugt aber nur bezahlt.
Gruss Helmut