Anmietung eines Tagungsraums

Hallo,

folgenden Sachverhalt möchte ich zur Diskussion stellen.

Nehmen wir mal an, ein Unternehmer (Steuererklärung mittels EÜR) aus der Stadt A hat ein Kundengespräch in der Stadt B. Hierfür mietet er für einen Nachmittag einen Konferenzraum in einem Hotel an. Da es sehr warm an diesem Tage ist, bestellt er zwei Flaschen Wasser, die von den anwesenden Personen (sieben Kunden + Unternehmer) getrunken werden.

Könnte dieser Unternehmer bspw. die vollen Kosten, die höchstens € 100 inkl. MwSt. betragen, in den Aufwand übernehmen oder müsste er die Rechnung aufteilen und/oder kürzen?

Vielen Dank für Eure Beiträge und für mögliche Hinweise zu den jeweiligen Paragrafen!

Hi !

Hier liegen nach der Sachverhaltsdarstellung zweierlei Arten von Aufwand vor. Zum einen handelt es sich um die Anmietung von Räumen. Für diese sieht das Gesetz keine Abzugsbeschränkung vor. Dieser Aufwand kann in voller Höhe geltend gemacht werden.

Bei der Darreichung der Getränke könnte es sich um eine Bewirtung handeln. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um dieselbe Quelle, die auch im folgenden Beitrag zitiert wird:

/t/bewirtungskosten-im-haus-voll-abzugsfaehig/4788741/8

BARUL76

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