Bewirtungskosten 'im Haus' - voll abzugsfähig?

Hi !

Schon mal in R 4.10 Abs. 5 Satz 9 Nr. 1 EStR geguckt? Dort stehen die von mir zitierten Sätze drin. In Kommentaren findet man auch folgendes:

„Keine Bewirtung i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 2 liegt auch vor, wenn der Verzehr von Speisen und Getränken bei einer betrieblichen Veranstaltung eindeutig im Hintergrund steht und die betriebliche Veranstaltung nur ermöglichen soll. Beispiel sind etwa Seminare oder Tagungen, bei denen die Teilnehmer auch verköstigt werden (FG Düsseldorf v. 16.1.2001, 6 K 2061/97, EFG 2001, 731). Das gilt auch für Bewirtungen bei einer Generalversammlung einer Genossenschaft; im Vordergrund steht die Generalversammlung, nicht die Bewirtung.“

Es kommt also, wie schon beschrieben, auf die tatsächlichen Gründe der „Veranstaltung“ und das Verhältnis der „Nahrungsaufnahme“ zu diesen tatsächlichen Gründen an.

BARUL76

.