Hallo
Mal angenommen jemand bestellt eine Ware per Nachnahme. Die Ware wird geliefert und der Liefernde verweigert die Annahme des Geldes, trotz Rückfrage bei seiner Firma. Er lässt die Ware beim Kunden.
Nach ca. 10 Monaten bekommt er eine Mahnung der Firma von der er die Ware gekauft hat, incl. Mahngebühren.
Frage 1 : Müßte der Käufer die Ware noch bezahlen? (Verjährung, Nachnahme u. a.)
Frage 2 : Wer müßte den Nachweiss führen das die Ware nicht bezahlt / bezahlt ist ?
Frage 3 : Gibt es eventuell noch andere Aspekte die für diesen Vorgang relevant wären?
Vielen Dank
Smitty
Hallo!
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nein ,aber siehe Punkt 3
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der Paketdienst haftet für den Geldbetrag, es ist seine Sache das extra markierte Paket nur gegen Bezahlung rauszugeben.
Der Versender müsste sich also an den Paketdienst halten. Warum er es nicht getan hat ?
Das ist ja das Problem. Irgendwas ist falsch gelaufen.
- es kann sein (ist wohl das einzig plausible) es war zwar per NN bestellt, es wurde aber gar nicht als NN verschickt vom Händler !
Klar das der Paketfahrer dann kein Geld annehmen kann, er kennt ja nicht den Betrag ( der ist durch Gebühren etwas anders als man ihn selbst berechnen könnte) und hat gar keine Kontodaten des Händlers ! Deshalb steht er ja auf echtem NN-Paket auch drauf, bzw. früher lag eine ausgefüllte Überweisung bei, die der Paketdienst dann nutzen musste.
Dann muss man natürlich noch bezahlen. Was doch auch selbstverständlich sein müsste.
Verjährung beträgt 3 Jahre (Beginn ab Jahresende des Jahres aus dem die Lieferung/bestellung stammt)
MfG
duck313
Hi duck313
Danke für deine Antwort…
Mal angenommen es würde sich um ein Großgerät handeln, das von einer Spedition geliefert wurde?
Gruß Smitty
Und auf dem Lieferschein ausdrücklich " Lieferung als Nachnahme" vermerkt ist?
Müßten dann auch Mahngebühren akzeptiert werden?
Müßten dann auch Mahngebühren akzeptiert werden?
das hängt vom genauen Schriftverkehr ab. Wenn der Versender sich bisher gar nicht geäußert hat, ist die Chance groß, dass er noch nicht wirksam in Verzug gesetzt hat und daher keine Mahngebühren erheben darf.
gruß
achim
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- nein ,aber siehe Punkt 3
die frage lautete:
„Frage 1 : Müßte der Käufer die Ware noch bezahlen? (Verjährung, Nachnahme u. a.)“
der kunde muss nicht mehr bezahlen? warum nicht?
und, falls das anders gemeint war, was ist mit den mahngebühren?