Liebe Experten!
Folgender Fall: Jemand wurde per notariell beglaubigtem
Testament als Alleinerbe eingesetzt, bei der Erbsache handelt es sich vor allem
um eine Wohnimmobilie. Am 11.05. erhält der Alleinerbe durch die
Testamentseröffnung des zuständigen Amtsgerichts Nachricht vom Tod des Erblassers.
Etwa 3 Wochen später, am 30.05. teilt der Alleinerbe dem Amtsgericht
telefonisch und schriftlich mit, dass er das Erbe annehmen möchte. Die
Rechtspflegerin des Gerichtes möchte aber erst nach Ablauf der 6-Wochen-Frist,
innerhalb der der Alleinerbe sich über eine Annahme oder Ausschlagung der
Erbschaft entscheiden musste, tätig werden.
Frage: Ist das so richtig, dass der Erbe die Schlüssel zur Wohnung
erst in frühestens 3 Wochen erhält, und man ihm damit die Möglichkeit nimmt,
Verträge zu sichten und eventuell rechtzeitig zu kündigen, die Wohnung zu
lüften und zu reinigen (der Verstorbene soll dort etwa 4 – 6 Wochen tot gelegen
haben bis er gefunden wurde), seit mindestens 20.03. (Zeitpunkt des Auffindens
der Leiche) offen herumliegende und munter vor sich hin schimmelnde
Lebensmittel zu entsorgen usw.? Es laufen ja auch alle Nebenkosten usw. weiter,
jede Verzögerung seitens des Gerichtes mindert laufend den Wert des Erbes.
Macht es Sinn, dagegen anwaltlich vorzugehen oder ist es juristisch einwandfrei von
der Rechtspflegerin, noch nicht tätig zu werden, obwohl zweifelsfrei die Erbsituation
geklärt ist?
Danke für Eure Einschätzung!
Liebe Grüße
Jacqueline