Hallo,
kann mir jemand in möglichst einfache Worten erklären, ob in der DDR eine internationale Konvention alleinig durch die Bekanntmachung im Gesetzblatt gilt? Es bedarf keines weiteres Gesetzes? Wenn ja, wo steht diese Vorgehensweise verankert?
Wie ist das in der Bundesrepublik? Es wird eine internationale Konvention unterzeichnet (Bundespräsident) und dann braucht man Gesetze. Bundesgesetze oder Landesgesetze je nach Hoheit?
Danke für Auskünfte.
Gruß