Annahme Erbschaft für Kind genehmigungspflichtig?

Hallo, ich habe etwas von meinem Großvater aus Frankreich geerbt, es aber aus persönlichen Gründen ausgeschlagen. Nun erhält meine 2 jährige Tochter das Erbe. Es handelt sich hierbei um 1/3 eines Verkaufserlöses von einem Haus (es gibt noch zwei weitere Erben). Wir wollen das Geld für unsere Tochter auf einem Konto anlegen für spätere Wünsche (Auto, Studium, was auch immer sie will). Muss ich nun die Genehmigung des Familiengerichts dafür einholen? (Genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft). Wenn ja wie funktioniert das? Das Erbe ist grundsätzlich nur positiv, d.h. es gibt keine Schulden oder Ähnliches. Ich hab gegoogelt und nichts gefunden, auch das Familiengericht konnte mir am Telefon keine wirklich gute Auskunft geben. Und die Gesetze im BGB, da versteh ich nicht wirklich was von. Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo Christian,
das deutsche Rechtssystem hat damit nichts zu tun.
Ohne Notar in Frankreich oder einem deutschen Anwalt
in France anerkannt kommst du nicht weiter, wenn du Deutscher bist. Im allgemeinen wird das Erbe dem Kind gutgeschrieben bis es volljährig wird. Du benötigst erst die Todesurkunde desweiteren den Erbschein! Da wahrscheinlich das Bankkonto gesperrt ist macht die Bank gar nichts.Wenn Ausländer >>>Ausländer beerben benötigt es ein certificat du coutumier das erstellt hier ein Jurist der bei der Franz. Botschaft akkreditiert ist. Es kommt auch auf den Betrag an, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen hinzukommt, aber die Freibeträge sind sehr hoch. Alles bischen komplizierter als hier in Germany.
Als aller erstes musst du den ererbten Betrag wissen
dann solltest du vielleicht einen Erbanwalt suchen, der dich in Frankreich vertreten könnte, die Frage wäre auch ob du an der französ. Grenze wohnst, wie z.B. ich - in fünf Minuten in Frankreich.
Verdaue das erstmal mehr solltest du vorerst nicht wissen. Weitere Fragen beantworte ich gerne weiterhin
M.f.G
petelennox

Hallo, ich habe etwas von meinem Großvater aus Frankreich geerbt, es aber aus persönlichen Gründen ausgeschlagen.

Nun erhält meine 2 jährige Tochter das Erbe. …wollen das Geld für unsere Tochter auf einem Konto anlegen für spätere Wünsche (Auto,Studium, was auch immer sie will).

Muss ich nun die Genehmigung des Familiengerichts dafür einholen?(Genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft). Wenn ja wie funktioniert das? …das Familiengericht konnte keine Auskunft geben. …die Gesetze im BGB versteh ich nicht wirklich.

Die Bestimmungen in Frankreich könnten anders sein als in Deutschland. Trotz EU wird es länderübergreifend sein, nehme ich an. Leider kenne ich mich da auch nicht aus, aber ich würde ihnen raten beim Nachlassgericht (Amtsgericht) in Ihrer Nähe mal vorzusprechen oder anzurufen und wenn sie französisch können dies auch bei der zuständigen Stelle in Frankreich, wovon sie die Unterlagen erhielten.

Die Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes in Frankreich (das Amt kann ihnen da sicher geeignete nennen) oder Deutschland kann sich auszahlen um unliebsame Probleme zu vermeiden wenn sie nicht ständig zwischen Frankreich und Deutschland tingeln wollen. Das würde dieser dann wahrscheinlich alles arrangieren können, wenn sie ihn bevollmächtigen.

Vielen Dank für die Hilfe.

kann leider nicht helfen