Annahme vereigert paket

Jemand hat bei einen tel-anbieter einen dsl antrag gemacht.und hat diesen widerrufen.der anbieter hat den widerruf bestetigt.was passiert wenn das paket aber schön unterwegs zum kunden ist,und dieser kunde die annahme verweigert.mit was muß er dann rechnen.muß er dann die ware bezahlen.oder kann der anbieter auf den vertrag bestehen.mit was muß der kunde rechnen.

Hi,

der Kunde hat doch mit Abschluss des Vertrages die AGB des Anbieters bestätigt. Da sollte sowas drinstehen.

Gruss
K

Jemand hat bei einen tel-anbieter einen dsl antrag gemacht.und
hat diesen widerrufen.der anbieter hat den widerruf
bestetigt.

soweit so gut, es besteht also kein vertrag zwischen tel-anbieter und Person

was passiert wenn das paket aber schön unterwegs zum
kunden ist,und dieser kunde die annahme verweigert.

Das Paket geht zurück an den Absender also dem tel-anbieter.

mit was muß
er dann rechnen.muß er dann die ware bezahlen.

Nö, er hat die Ware doch nicht, die ist doch zurück zum tel-anbieter

oder kann der
anbieter auf den vertrag bestehen.

der Vertrag wurde widerrufen. Es gibt keinen Vertrag mehr. Die schriftliche Bestätigung schön aufbewahren.

mit was muß der kunde
rechnen.

Mit nichts

Hallo,

die AGB regeln neuerdings, was mit dem vertrag ist, wenn der kunden nach erfolgreichen widerspruch die annahme des paketes verweigert?

sachen gibts… sei doch so nett und poste mal eine beispiel…

hth

wenn der vertrag widerufen ist, ist der vertrag „weg“. Das paket geht dann ohne folgen für den Kunden wieder an den Versender zurück. Sollte man es doch annehmen, muss man es zurück schicken ( das wars dann aber schon, man sollte auf einen versicherten versand achte und am besten mit zeugen verschicken, um 100% sicher zu sein :smile: )

hth

Hallo!

Sag doch einfach mal, warum es dazu keine Regeln in den AGB geben können darf?

Soferne solche Regeln nicht gegen zwingende Bestimmungen verstoßen, würden sie sogar dem Gesetz vorgehen. Ja und es gibt wirklich auch in der Praxis AGB, die dem Verbraucher mehr Rechte einräumen als das Gesetz und Ja, da kann man sich auf die AGB berufen.

Gruß
Tom

Weil das weit über den Bereich von AGB hinaus geht
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html

der vertragsschluss, der trotz widerruf nach agb zustandkommen soll, wird in jeder inhaltskontrolle der agb durchfallen. außerdem würde er dem gesetz widersprechen

Hallo!

Was du schreibst ist schon vom Ansatz her Quatsch, weil man per AGB keinen Vertragsschluss regeln kann.

Aber natürlich kann man das Widerrufsrecht im Vertrag auch per AGB anders regeln als im Gesetz. Das ist auch durchaus nicht unüblich. Z.B. verleiht Louis (der Motorradzubehörhändler) lt. Punkt 13. der AGB ein Rückgaberecht für originalverpackte Ware mit einer Frist von zwei Jahren (gegen Erstattung des Kaufpreises). Genauso gibt es mehrere Versandhändler, die z.B. einfach die Widerrufsfrist per AGB auf 1 Monat verlängern. Dagegen spricht also überhaupt nichts.

Gruß
Tom