Annahmepflicht von Kupfer-Münzen

Hi, Rechtler.

Meines Erachtens gibt es die Vorschrift, dass der Handel bei einem Zahlungsvorgang bis zu 50 Euromünzen (gleich welcher Art) annehmen muss.
Darf trotzdem eine Bäckerei eigene Regeln aufstellen, indem sie sagt, sie nehmen nur Kupfermünzen bis einem Gesamtwert von 20 Cent an??

☼ Markuss ☼

bei DM
hi,

bei der D mark wusste ich,
daß ein händler verpflichtet war,
kupfergeld i.H.v. DM 5,00 anzunehmen.

bei silbergeld, bestand eine grenze
von bis zu DM 20,00.

allerdings, kann ich dies mit keiner
quelle untermauern.

eine annahmeverpflichtung von 50€,
erscheint mir allerdings etwas hoch,
würde mich aber interessieren,
ob dem so ist.

cu
alex

Hallo

Gesamtwert von 20 Cent an??

das sagt die passende Verordnung dazu:
Nach der EG-Verordnung Nr. 974 / 98 des Rates vom 3. Mai 1998 ist im Euroraum niemand außer der ausgebenden Behörde und in nationalen Rechtsvorschriften zu nennende Personen dazu verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen in einer Zahlung anzunehmen. Mit dieser Regelung ist keine Wertangabe verbunden.

Das Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 (MünzG 2002), welches das MünzG 1950 zum 1. Januar 2002 ersetzt hat, ergänzt diese Vorschrift in Bezug auf deutsche Euro-Gedenkmünzen und definiert auch die zu nennenden Personen (§ 3 Abs. 1 und 2 MünzG 2002). Die Annahmepflicht von deutschen, auf Euro lautende Gedenkmünzen ist auf Euro 100,-- je Zahlung beschränkt. Ergänzend gilt die Beschränkung auf 50 Münzen auch für aus Umlauf- und Gedenkmünzen zusammengesetzten Zahlungen (Abs. 1). In Absatz zwei werden Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in unbegrenzter Zahl und unbegrenzter Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen oder die in andere Nominale umzutauschen.

Gruß
markus

Nachfrage: konkret ?

Hallo

Gesamtwert von 20 Cent an??

das sagt die passende Verordnung dazu:
Nach der EG-Verordnung Nr. 974 / 98 des Rates vom 3. Mai 1998
ist im Euroraum niemand außer der ausgebenden Behörde und in
nationalen Rechtsvorschriften zu nennende Personen dazu
verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen in einer Zahlung
anzunehmen. Mit dieser Regelung ist keine Wertangabe
verbunden.

Okay.
Folgt also daraus, dass die Bäckerei eine Einschränkung der Art „wir sind nicht verpflichtet Kupfermünzen mit Gesamtwert über 20 Cent anzunehmen“ rechtlich nicht erlaubt ist? Müssen sie also bei z.B. 52 Cent Bezahlpreis 26 2-Cent-Münzen annehmen?

☼ Markuss ☼

hi markus,

Folgt also daraus, dass die Bäckerei eine Einschränkung der
Art „wir sind nicht verpflichtet Kupfermünzen mit Gesamtwert
über 20 Cent anzunehmen“ rechtlich nicht erlaubt ist? Müssen
sie also bei z.B. 52 Cent Bezahlpreis 26 2-Cent-Münzen
annehmen?

theoretisch, müssten die das schon
annehmen.

aber wenn die nicht
wollen was machst du dann?

cu
alex

Hi Markuss,

nachdem Du hinreichend über die rechtlichen Aspekte aufgekärt worden bist, kommen wir nun zur Zwischenmenschlichen: Die 50 Cent, die der Kunde der Verkäuferin locker flockig hinschmeißt, muss sie am Abend zählen und, wenn sie Pech hat, auch noch rollen. Da er wahrscheinlich nicht der einzige Kunde ist, der seine Kupfermünzen so ablädt, habe ich vollstes Verständnis, wenn das arme Huhn dicke Backen kriegt.

In meiner Diele steht ein Schälchen, in das bei Bedarf das Kupfer entleert wird. Wenn sich genug angesammelt hat, geht’s damit zur Metzgerei meines Vertrauens, die nehmen die Münzen gerne ab, wenn sie vorher gezählt worden sind.

Gruß Ralf

Hallo alex,

schon richtig,> kann man machen nix-mußt du gucken zu sie nehmen nur Kupfermünzen bis einem Gesamtwert von 20 Cent an??

Hallo Ralf

> kommen wir nun zur Zwischenmenschlichen: Die 50

Cent, die der Kunde der Verkäuferin locker flockig
hinschmeißt, muss sie am Abend zählen und, wenn sie Pech hat,
auch noch rollen. Da er wahrscheinlich nicht der einzige Kunde
ist, der seine Kupfermünzen so ablädt, habe ich vollstes
Verständnis, wenn das arme Huhn dicke Backen kriegt.

ich habe da weniger Verständnis.
Heut zu Tage nimmt man die Münzen und wirft diese bei seiner Bank
in den dafür bereit gestellten Automaten und erhält anschliesend
einen Beleg über den Gesamtwert der Münzen und gibt diesen am Schalter ab.
Also nix mit zählen und Rollen ist out.

Fehltjetzt nur noch das einer auf die Idee kommt und sagt
> wir nehmen keine Münzen nur Scheine

Hi Pumuckel,

ich habe da weniger Verständnis.

das reicht nun nicht ganz, du solltest schon sagen, wofür.

…wirft diese bei seiner Bank in den dafür bereit gestellten Automaten

komm mal aufs Land, da kannst Du lange suchen.

Gruß Ralf

Hi Ralf und Markuss,

soll man die Münzen denn sammeln?

In meiner Diele steht ein Schälchen, in das bei Bedarf das
Kupfer entleert wird. Wenn sich genug angesammelt hat, geht’s
damit zur Metzgerei meines Vertrauens, die nehmen die Münzen
gerne ab, wenn sie vorher gezählt worden sind.

Ich rechne einfach regelmäßig bei Einkäufen die Centbeträge mit, und wenn sich ein Betrag ergibt, der in krummen Centbeträgen läuft, die ich mit dem Kleingeld in meinem Portemonnaie bedienen kann, dann begleiche ich dies centgenau. Die Verkäuferinnen sind da meistens nicht traurig drüber, außer sie haben nicht die passende Münz- oder Schein-Ergänzung zu meiner Zahlung.

Für mehr als 20 Cent Kupfer habe ich nur dann in der Tasche, wenn mein LG mal wieder Kleingeld entsorgen musste. Warum der das nicht so macht wie ich verstehe ich übrigens auch nicht.

Gruß, Karin

Hi Karin,

soll man die Münzen denn sammeln?

natürlich nicht, Sammeln würde ich mein Leiden auch nicht nennen: Die Altersweitsichtigkeit bringt es mit sich, dass ich weder die Brille noch die Münzen so schnell zusammensuchen kann, wie mir die Verkäuferin den Schein aus der Hand reißt und das Wechselsgeld serviert.

Gruß Ralf

hi markus,

Folgt also daraus, dass die Bäckerei eine Einschränkung der
Art „wir sind nicht verpflichtet Kupfermünzen mit Gesamtwert
über 20 Cent anzunehmen“ rechtlich nicht erlaubt ist? Müssen
sie also bei z.B. 52 Cent Bezahlpreis 26 2-Cent-Münzen
annehmen?

theoretisch, müssten die das schon
annehmen.

aber wenn die nicht
wollen was machst du dann?

Hi.

Als erstes würde ich beim nächsten Mal erneut versuchen mit mehr als 20-Cent Kupfermünzen zu bezahlen (z.B. 15 Stück a 2 Cent). Sollten die sich wieder stur stellen, werde ich sie darauf hinweisen, dass sie entgegen ihren Behauptungen laut Münzgesetz sogar bis 50 Stück annehmen müssen.
Sollten die immer noch auf Durchzug stellen, steck ich die 2-Cent-Stücke ein, und präsentier denen eine satte 20er-Ladung von 1-Cent-Stücken, so wie es haben wollten *hähä*.
Und vielleicht fällt mir zufällig nach der Bezahlung ein, dass ich noch 2 Brötchen gerne hätte *fettgrins*.
Und ich komme ja jeden Morgen… *teufelgrins*
Mal schauen wie die reagieren…

(Sorry, ich bin eben zur Zeit so drauf, die waren nämlich ziemlich unfreundlich, obwohl ich die Münzen nicht einfach so hingeschüttet hatte, sondern übersichtlich sortiert und zählbar gestapelt …)

☼ Markuss ☼

Hallo Ralf,

das reicht nun nicht ganz, du solltest schon sagen, wofür.

für diese Aussage:
>Die 50 Cent, die der Kunde der Verkäuferin locker flockig hinschmeißt, muss sie am Abend zählen und, wenn sie Pech hat, auch noch rollen. Da er wahrscheinlich nicht der einzige Kunde ist, der seine Kupfermünzen so ablädt, habe ich vollstes Verständnis, wenn das arme Huhn dicke Backen kriegt.

Eine „Annahmepflicht“ gibt es schon mal überhaupt nicht. In Deutschland herrscht immer noch Privatautonomie, so daß eine Bäckerei überhaupt nicht verpflichtet ist, Dir ihre Backwaren zu verkaufen (mal abgesehen von dem in Deutschland seltenen Fall, daß dies kilometerweit die einzig erreichbare Nahrung ist). Wenn Dein Geld dort also nicht angenommen wird, kannst Du nur marktwirtschaftlich agieren und die Münzen zu einem anderen Verkäufer tragen.

Vertragsabschluss und Erfüllung
Hallo,

hier geht es nicht darum, ob jemand verpflichtet ist einen Vertrag zu schließen, sondern darum wie ein geschlossener Vertrag zu erfüllen ist.

Kunde: „Ich möchte ein Brötchen“, Bäcker: „macht 20 Cent“

Der Vertrag ist spätestens geschlossen wenn das Brötchen in der Tüte übergeben wird und die Hand aufgehalten wird um den Kaufpreis entgegen zu nehme, denn es dürfte eine bediseitige Willenserklärung vorliegen. Nun kommt die Erfüllung, also Übereignung und Bezahlung. Und da kann der Herr Bäcker nicht einen Rückzieher machen, weil er keinen Bock hat Münzen anzunehmen. Das müsste vorher explizit ausgeschlossen worden sein oder in den gut sichtbar ausgehängten AGB des Bäckers stehen.

Nur mal so rein theoretisch…

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Ralf,

Die Altersweitsichtigkeit bringt es mit sich, dass ich
weder die Brille noch die Münzen so schnell zusammensuchen
kann, wie mir die Verkäuferin den Schein aus der Hand reißt
und das Wechselsgeld serviert.

Tipp von mir: Der Verkäuferin/Kassiererin den Schein gar nicht erst hinhalten, sondern ERST das passende Kleingeld raussuchen und das auch zuerst übergeben, und dann erst den Schein. In den Augen der Kassiererin und der hinter einem wartenden Kunden erscheinen dann zwar Messer, Pistolen, Giftflaschen, Keulen, Äxte, Bomben usw., aber das muss man einfach ignorieren.

Aus irgendeinem unerfindlichen Grund übergibt man (mich selbst früher eingeschlossen) instinktiv immer zuerst den Schein und sucht dann nach passendem Kleingeld, und meinstens endet das damit, dass man ruck-zuck einen Haufen Kleingeld in die Pfote gedrückt bekommt und einem die Geldbörse anschließend die Hose runterzieht.

Ich habe mich da umgewöhnt …

Grüße
Sebastian

Hallo Ralf,

soll man die Münzen denn sammeln?

natürlich nicht, Sammeln würde ich mein Leiden auch nicht
nennen: Die Altersweitsichtigkeit bringt es mit sich, dass ich
weder die Brille noch die Münzen so schnell zusammensuchen
kann, wie mir die Verkäuferin den Schein aus der Hand reißt
und das Wechselsgeld serviert.

hm, ich schrieb doch davon, dass ich die Beträge zusammenrechne, auf die mein Einkauf centweise zusammenkommt. Das mache ich entweder beim Füllen des Einkaufswagens, vor allem, wenn ich sowieso nicht soviel Bares in der Tasche habe. Oder beim Warten an der Kasse.

Beispiel: drei klassische 9-Cent-Endbeträge macht 7 Cent hinten raus, An der Käsetheke dazu 2-Cent-Endbetrag: das sind neun Cent. Also muss ich meistens rausgeben lassen, denn soviel Kupfer habe ich selten auf einmal in der Tasche.

Noch eine Frage: Wie liest Du Zutatenetiketten, Preisschilder etc. wenn Du die Brille erst an der Kasse rauskramst? Ich brauche meine ziemlich neue Lesebrille sehr viel eher für ersteres als für die Kupfermünzen, die ja auch noch einen gewissen Größenunterschied haben.

Gruß, Karin

Moin, Karin,

Noch eine Frage: Wie liest Du Zutatenetiketten, Preisschilder etc.

weder noch. Zutaten sind mir wurscht, weil ich weiß, was ich will. Es sei denn, mir fällt ein Bierwürfel in die Finger, und ich merke dann zuhause, dass das ein Schmelzkäse ist - Pech gehabt, das sind die Abenteuer des Alltags. Und wenn auf dem Zettel „1 Zitronenjoghurt“ steht, dann kommt es auf den Preis nicht an, weil es den eh nur von einem Hersteller gibt.

Gruß Ralf

Kupfermünzen
Hallo markus,

ich glaube die Betonung liegt hier auf Kupfer münzen (also das rötliche Zeuges :wink:), und das sollten eigentlich bloss 1, 2 und 5 ct sein. D.h. heisst in meinen Augen also bei 1,80 €

1 € + 50 ct + 20 ct + 10 ct = OK
18 * 10 ct = OK
1 € + 50 ct + 6 * 5 ct = nicht OK

Daniel

Hi,

Meines Erachtens gibt es die Vorschrift, dass der Handel bei
einem Zahlungsvorgang bis zu 50 Euromünzen (gleich welcher
Art) annehmen muss.
Darf trotzdem eine Bäckerei eigene Regeln aufstellen, indem
sie sagt, sie nehmen nur Kupfermünzen bis einem
Gesamtwert von 20 Cent an??

Bei uns im Bus genauso: Maximal 10 Stück 1er und 10 Stück 2er. Alles andere rechtfertigt den Aufwand nicht, zumal ich das Zeug in meiner Freizeit zählen muß und am Zahltisch im Bus nicht einsortieren kann, sowie die Zählerei im Bus Zeit kostet und unnötig aufhält.

Mußt ja net Deine 5 Liter Asbach-Sparflasche leeren zum Einkaufen gehen. Man kann das ja vorher wechseln.

gruß

dennis