Hallo,
nehmen wir mal an, Person A möchte eine Rechnung Bar bezahlen, die Kassiererin an der Kasse verweigert die Annahme und verweist auf besondere Kassenzeiten für die Bezahlung dieser Rechnungsart. Person A kann diese Kassenszeiten aus zeitlichen Gründen nicht einhalten.
Der zu zahlende Barbetrag war ca. 100 €.
An der Kasse war nichts los.
Ist diese Annahmeverweigerung zulässig?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Hallo,
ich denke mal das Person A. kein Girokonto hat, warum soll er denn sonst z.B. zu den Stadtwerken laufen und seine (rückständigen) Stromkosten in bar bezahlen wollen?
Und wenn es einen Hinweis auf besondere Kassenzeiten gibt, ist das auch in Ordnung.
Denn nicht jede Kassiererin ist auch unbedingt berechtigt, auch Bargeld anzunehmen.
Person A. kann doch seine kleine Schwester hinschicken, wenn die
Kassenzeiten für Bareinzahlungen sind. Oder sein Opa soll das Geld überweisen.
Gruß
Dieter
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Hallo Dieter,
erstmal vielen Dank für deine Antwort!
Person A ist berechtigt die Rechnung zu bezahlen, sowie die Kassiererin berechtigt ist die Zahlung entgegen zu nehmen.
Es ist auch die richtige Kasse
Der Zahlung steht also nichts im Wege.
Der Ort der Zahlung ist von der Person A. ca. 1 km entfernt. Die Bank hingegen 5km.
Oma Opa, Tante etc. wohnen zu weit weg um dieses zu zahlen.
mal ein etwas übertriebenes aber doch sehr ähnliches Beispiel:
Person A. kauft bei Aldi ein. Eine Kassiererin scannt die Wahre ab und verweist auf Überweisung oder Barzahlung jeden Montag von 10:00 bis 11:30 Uhr.
Am besagten Montag sitzt dieselbe Kassiererin am selben Platz mit der selben Kasse vor sich und nimmt die Barzahlungen entgegen.
Vielen Dank auf eure Antworten im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
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