Annahmeverweigerung der Wohnungsschküssel

hallo zusammen,

mieter haben trotz bestehenden mietvertrag,
laufzeit noch bis 31.7.2010, die wohnung zum 31.12.05 geräumt

abnahme oder übergabe erfolgte nicht.

mehrmals wurden die mieter schriftlich hingewiesen,
dass auch ein vorzeitiger auszug nichts am fortbestehen
des mietvertrags, mit allen pflichten hat.

mieter wollten am 31.12.05 sämtl. schlüssel
(Haus- Wohnungs- Briefkasten- Garagenschlüssel)
übergeben. vermieter verweigerte die annahme.

lediglich ein Wohnungsschlüssel wurde angenommen,
weil vereinbart wurde, dass auch vermieter zugang
zur wohnung mit evtl. interessenten zur nachvermietung
haben sollte.

mieter haben angekündigt, die restl. schlüssel per
einschreibe-rückschein zuzusenden um damit für sie die
sache zu beenden.

vermieter kann die annahme des briefes verweigern,

was hat dies evtl. für folgen?

oder spielt es keine rolle die schlüssel anzunehmen?

danke euch für eure antworten

Gruß Karin

Gekündigt oder nicht?
Hi Karin,

die erste Frage, die hier zu beantworten wäre: Ist der Mietvertrag gekündigt worden und/oder ist der Kündigungstermin vom Vermieter bestätigt worden?

Einfaches Ausziehen nebst Schlüsselübergabe reicht nicht.

mieter haben trotz bestehenden mietvertrag,
laufzeit noch bis 31.7.2010

…klingt nach befristetem Mietvertrag. Da ist eine vorzeitige Kündigung nicht so ohne weiteres - lediglich durch Sonderkündigungsrechte - möglich.

abnahme oder übergabe erfolgte nicht.

mehrmals wurden die mieter schriftlich hingewiesen,
dass auch ein vorzeitiger auszug nichts am fortbestehen
des mietvertrags, mit allen pflichten hat.

Das ist ja wohl auch ein ziemlich eindeutiger Hinweis darauf, das der Vermieter auch der Meinung ist, dass er den Mietvertrag nicht als gekündigt ansieht.

lediglich ein Wohnungsschlüssel wurde angenommen,
weil vereinbart wurde, dass auch vermieter zugang
zur wohnung mit evtl. interessenten zur nachvermietung
haben sollte.

Hm, klingt so, als wäre da mit dem Vermieter schon ein bisserl mehr besprochen, wie z.B: „…ihr könnt gerne ausziehen, aber der Mietvertrag läuft weiter…aber ich kann schon mal versuchen, einen Nachmieter zu finden, dann können wir den Vetrag früher beenden…“.

oder spielt es keine rolle die schlüssel anzunehmen?

Ja, würde ich sagen, spielt keine Rolle.

Neugierig auf weitere Infos,
Bonsai

Hi Bonsai,

die erste Frage, die sich stellt ist, handelt es sich überhaupt um einen Zeitmietvertrag, der wirksam nach dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde. Oder handelt es sich um einen Zeitmietvertrag, der vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde und enthält dieser Vertrag eine Staffelmiete von mehr als vier Jahren ( nach altem Recht ) Danach kann man sich mit Deiner Frage befassen. Dann kann beurteilt werden, ob ein Zeitmietvertrag wirksam vorliegt oder bei entsprechender Staffelmiete von mehr als 4 Jahren nach altem Recht jederzeit kündbar ist.

die erste Frage, die hier zu beantworten wäre: Ist der
Mietvertrag gekündigt worden und/oder ist der Kündigungstermin
vom Vermieter bestätigt worden?

Einfaches Ausziehen nebst Schlüsselübergabe reicht nicht.

wenn ordnungsgemäss gekündigt ist, reicht es schon, allerdings sollte man immer ein Übergabeprotokoll anfertigen.

mieter haben trotz bestehenden mietvertrag,
laufzeit noch bis 31.7.2010

…klingt nach befristetem Mietvertrag. Da ist eine vorzeitige
Kündigung nicht so ohne weiteres - lediglich durch
Sonderkündigungsrechte - möglich.

abnahme oder übergabe erfolgte nicht.

mehrmals wurden die mieter schriftlich hingewiesen,
dass auch ein vorzeitiger auszug nichts am fortbestehen
des mietvertrags, mit allen pflichten hat.

Das ist ja wohl auch ein ziemlich eindeutiger Hinweis darauf,
das der Vermieter auch der Meinung ist, dass er den
Mietvertrag nicht als gekündigt ansieht.

lediglich ein Wohnungsschlüssel wurde angenommen,
weil vereinbart wurde, dass auch vermieter zugang
zur wohnung mit evtl. interessenten zur nachvermietung
haben sollte.

Hm, klingt so, als wäre da mit dem Vermieter schon ein bisserl
mehr besprochen, wie z.B: „…ihr könnt gerne ausziehen, aber
der Mietvertrag läuft weiter…aber ich kann schon mal
versuchen, einen Nachmieter zu finden, dann können wir den
Vetrag früher beenden…“.

Da die Fragestellung der Userin keine Klarheit der Vertragsgrundlage ergibt, ist hier eine umfassenden Antwort alleine ohne weitere Hinweise nicht möglich.

oder spielt es keine rolle die schlüssel anzunehmen?

Ja, würde ich sagen, spielt keine Rolle.

Gruss Günter

Hi Günter,

ja, ganz Deiner Meinung…

Gruß
Bonsai

hallo Bonsai,

mal paar weitere infos nachreiche

mietvertrag auf mieterwunsch fest mit laufzeit von 5 jahren
bis 31.7.2010, nach ablauf hat vermieter berechtigtes interesse
zur nutzung der wohnung und zwar für:
seinen sohn oder evtl. hausverkauf

wurde so im mietvertrag aufgenommen

kündigung durch mieter 1.12.05 zum 28.2.06
begründung: unter einhaltung der gesetzl. kündigungsfrist 3 monate

widerspruch durch vermieter, da keine gesetzl.kündigungsfrist 3monate
nachdem ja feste laufzeit

2ter versuch von mieter
außerordentliche kündigung vom 15.12.05 zum 1.1.06
begründung: angeblich nicht einwandfreie heizungsfunktion
und dadurch gefährtung der gesundheit!!!

widerspruch durch vermieter, nicht einwandfreie heizungsleistung
nicht zutreffend, kann durch andere mieter belegt werden

3ter verusch von mieter
vorsorgliche fristlose kündigung 22.12.05 zum 31.12.05
begründung: bedrohung, belästigung, hausfriedensbruch
diese vorfälle machen für mieter fortsetzung unzumutbar

wiederspruch durch vermieter:
belästigung - vermieter fragte im beisein von zeugin nach zahlung
von zwei rückständigen mieten, mieter sieht das als belästigung

hausfriedensbruch - vermieter wurde in die wohnung gelassen,
machte dann von seinem vermieterpfandrecht gebrauch, plötzlich
fiel mietern ein, den vermieter samt zeugin aus der wohnung
zu werfen, dann könne ja auch nicht gepfändet werden,
mieter wurden durch die von ihnen gerufene polizei aber
entsprechend eines besseren belehrt

also auch dieser vorgeschobene kündigungsgrund greift nicht

wie du schon richtig vermutest, wurde vereinbart,
dass mieter die wohnung räumen könnten, aber vertrag
weiterhin besteht, bis nachmieter gefunden usw.

wohnungsschlüssel wurden gestern per einschr+rückschein
zugesandt, vermieter verweigerte annahme des briefes

na nun mal eure grauen zellen arbeiten lasse

lieben gruß Karin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karin,
Die hier nachgereichten Hinqweise sind von Anfang erheblich egwesne und nur mit diesen Hinweis kann die Frage abschliessend eine Bewertung finden. Diese Info gehört grundsätzlich in die Erstfrage hinein.

mal paar weitere infos nachreiche

mietvertrag auf mieterwunsch fest mit laufzeit von 5 jahren
bis 31.7.2010, nach ablauf hat vermieter berechtigtes
interesse
zur nutzung der wohnung und zwar für:
seinen sohn oder evtl. hausverkauf

wurde so im mietvertrag aufgenommen

Dann ist doch alles klar.

Punkt 1. Der Vermieter erklärt, dass nach fünf Jahren Eigenbedarf besteht oder evtl. das Haus verkauft werden soll. Nach § 575 BGB liegt also kein Zeitmietvertrag vor, weil der VM keine Option als Grudn für die Befristung aufnehmen kann, mit der üblicherweise keine Kündigung automatisch eintritt ( eventuell Hausverkauf widerspricht § 575 BGB )-

Aber - auf Wunsch des Mieters wird ein 5-Jahresvertrag abgeschlossen. Der Mieter gibt zu erkennen, dass er vor fünf Jahren nicht kündigen wird und der Vermieter anerkennt dies. Der Mieter muss sich diese vertragliche Vereinbarung als Individualvereinbarung zurechnen lassen. Das Mietverhältnis ist daher aus diesem Grund vor Ablauf der Befristung nicht kündbar.

kündigung durch mieter 1.12.05 zum 28.2.06
begründung: unter einhaltung der gesetzl. kündigungsfrist 3
monate

der Mieter hat selbst sich auf einen 5-Jahresvertrag verpflichtet. Er kann sich daher auf den Endtermin des Vertrages berufen, nicht auf das im BGB übliche Kündigungsrecht.

widerspruch durch vermieter, da keine gesetzl.kündigungsfrist
3monate
nachdem ja feste laufzeit

Vermieter hat Recht.

2ter versuch von mieter
außerordentliche kündigung vom 15.12.05 zum 1.1.06
begründung: angeblich nicht einwandfreie heizungsfunktion
und dadurch gefährtung der gesundheit!!!

kein Kündigungsgrund, wenn die Mängelanzeigen und die Fristen nicht eingehalten worden sind. Ausserdem wird der Vorgang kaum gerichtlich zum Erfolg führen, weil - wie richtig dargestellt - es der 2. Versuch ist, vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen. Das lässt kein Richter durchgehen. Ich spreche aus der Praxis.

widerspruch durch vermieter, nicht einwandfreie
heizungsleistung
nicht zutreffend, kann durch andere mieter belegt werden

3ter verusch von mieter
vorsorgliche fristlose kündigung 22.12.05 zum 31.12.05
begründung: bedrohung, belästigung, hausfriedensbruch
diese vorfälle machen für mieter fortsetzung unzumutbar

Auch hier wird kaum ein Gericht folgen. Denn hier müssten Polizeiprotokolle angeführt, Mängelanzeigen erledigt ode rnicht erledigt sein.

wiederspruch durch vermieter:
belästigung - vermieter fragte im beisein von zeugin nach
zahlung
von zwei rückständigen mieten, mieter sieht das als
belästigung

??? seit wann ist die Rückfrage nach zwei rückständigen Mieten mit einem Zeugen eine Belästigung ?

hausfriedensbruch - vermieter wurde in die wohnung gelassen,
machte dann von seinem vermieterpfandrecht gebrauch, plötzlich
fiel mietern ein, den vermieter samt zeugin aus der wohnung
zu werfen, dann könne ja auch nicht gepfändet werden,
mieter wurden durch die von ihnen gerufene polizei aber
entsprechend eines besseren belehrt

Wer einem Dritten freiwillig den Zugang in die Wohnung erlaubt, kann danach nicht Hausfriedensbruch geltend machen. Wenn der VM durch diesen erlaubten Zutritt zudem Kenntnis von pfändbaren Wertgegenständen erhalten hat, kann er selbstverständlich das Vermieterpfandrecht ausssprechen.

also auch dieser vorgeschobene kündigungsgrund greift nicht

eben, was zu erwarten war

wie du schon richtig vermutest, wurde vereinbart,
dass mieter die wohnung räumen könnten, aber vertrag
weiterhin besteht, bis nachmieter gefunden usw.

ist auch korrekt

wohnungsschlüssel wurden gestern per einschr+rückschein
zugesandt, vermieter verweigerte annahme des briefes

der VM handelt richtig

na nun mal eure grauen zellen arbeiten lasse

Der Schuldner sollte sich umgehend um die Finanzierung der Rückstände, eventuell über ein Darlehen eines Sozialamtes kümmern. Der Mieter muss sich auf zahlreiche Schadenersatzansprüche einstellen, wenn er nicht handelt.

Gruss Günter

mietvertrag auf mieterwunsch fest mit laufzeit von 5 jahren
bis 31.7.2010, nach ablauf hat vermieter berechtigtes
interesse
zur nutzung der wohnung und zwar für:
seinen sohn oder evtl. hausverkauf

wurde so im mietvertrag aufgenommen

kündigung durch mieter 1.12.05 zum 28.2.06
begründung: unter einhaltung der gesetzl. kündigungsfrist 3
monate

widerspruch durch vermieter, da keine gesetzl.kündigungsfrist
3monate
nachdem ja feste laufzeit

2ter versuch von mieter
außerordentliche kündigung vom 15.12.05 zum 1.1.06
begründung: angeblich nicht einwandfreie heizungsfunktion
und dadurch gefährtung der gesundheit!!!

Wieso hat der Mieter nicht weiter auf seiner ersten Kündigung beharrt? Offensichtlich hat er den Vertrag selbst nochmal eingehend geprüft und festgestellt, dass ein Zeitmietvertrag vorliegt.

3ter verusch von mieter
vorsorgliche fristlose kündigung 22.12.05 zum 31.12.05
begründung: bedrohung, belästigung, hausfriedensbruch
diese vorfälle machen für mieter fortsetzung unzumutbar

  1. und 3. Kündigungsversuch des Mieters enthalten ein paar Stichworte, die imho darauf hinweisen, dass er sich mit den Sonderkündigungsrechten auseinandergesetzt hat: Gesundheitsgefährdung, Hausfriedensbruch, Bedrohung

na nun mal eure grauen zellen arbeiten lasse

Nachdem es für den Mieter um einige Jahresmieten geht und er sich hinsichtlich der Nachmietersuche dem Vermieter ausgeliefert hat, wird er sich wohl professionellen rechtlichen Beistand suchen, der nochmals alle Möglichkeiten durchleuchten wird.
Der Vermieter wird, positive Grundeinstellung vorausgesetzt, eine einvernehmliche Lösung anstreben. Verständlicherweise, ohne sich selbst dabei ins Knie zu schiessen.
Was willst Du noch wissen?

Gruß
Bonsai

Hallo,

möchte euch für die kurzfristigen,
hilfreichen antworten danken.

hoffe das drama findet noch ein
einigermassen gutes ende.

liebe grüße Karin