Annahmeverweigerung einer Vertragskündigung

Also,

die vertragsgemäße schriftliche und fristgemäße Vertragskündigung sei per Einwurf-Einschreiben zugestellt und vom Vertragspartner kommentarlos und ungeöffnet zurückgesendet worden.
Gilt nun der Einlieferungsbeleg der Post zusammen mit der ungeöffneten Rücksendung als Beweis für die fristgerechte Kündigung, oder muß dem Vertragspartner auf noch nachdrücklichere Weise gekündigt werden um Wirkung zu erzielen? Beispielsweise durch einen Gerichtsbeschluß, ein Ordre de Mufti oder durch eine Visite seitens eines Terrorkommandos oder hach?!

lg
mg

Also,

die vertragsgemäße schriftliche und fristgemäße
Vertragskündigung sei per Einwurf-Einschreiben zugestellt und
vom Vertragspartner kommentarlos und ungeöffnet zurückgesendet
worden.

Hallo,

wenn klar ersichtlich ist, dass der Empfänger das Schreiben erhalten und dann zurückgeschickt hat, ist der Zugang bewiesen. Und da eine Kündigung nur empfangsbedürftig ist - und nicht bestätigungsbedürftig - bingo.

Grüße, M