Also,
die vertragsgemäße schriftliche und fristgemäße Vertragskündigung sei per Einwurf-Einschreiben zugestellt und vom Vertragspartner kommentarlos und ungeöffnet zurückgesendet worden.
Gilt nun der Einlieferungsbeleg der Post zusammen mit der ungeöffneten Rücksendung als Beweis für die fristgerechte Kündigung, oder muß dem Vertragspartner auf noch nachdrücklichere Weise gekündigt werden um Wirkung zu erzielen? Beispielsweise durch einen Gerichtsbeschluß, ein Ordre de Mufti oder durch eine Visite seitens eines Terrorkommandos oder hach?!
lg
mg