Annahmeverweigerung Einwurfeinschreiben, nun Frist abgelaufen

Hallo,

ein Fall, der so einem Kunden von mir passiert sein soll.
Die T GmbH hat einen Vertrag mit O e.K. über die Erbringung der Dienstleistungen:

  • Erstellen und Warten einer Homepage
  • Patzierung bei Google Adwords

O e.K. verlangt in unregelmäßigen Abständen 500€ zzgl. MwSt. für „Guthabenaufladung Google“
Nun stellt der Handwerker X fest, dass die T GmbH über Google überhaupt nicht gefunden wird - also schon, aber nur ganz unten unter „ferner liefen“, nicht aber als Anzeige zu geläufigen Schlagwörtern der Branche der T GmbH.

Die Geschäftsführerin fragt bei O e.K. nach, urplötzlich erscheint die die T GmbH auch bei Google als Anzeige.

Die T GmbH füht sich betrogen, will den Vertrag mit O e.K. kündigen. Kein Problem, einfach einen Brief schicken, Kündigungsfrist läuft ja noch 10 Tage, so die telefonische Auskunft von O e.K…
T GmbH schickt die fristgerechte Kündigung per Einwurfeinschreiben wenige Tager später weg, aber das Einschreiben kommt mit dem Hiweis „Annahme verweigert“ einen Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist zurück.

(Wie kann man eigentlich die Annahme eines Einwurfeinschreibens verweigern?)

Die Geschäftsführerin ist sauer und sagt, dann wäre sie ja wohl noch ein Jahr gebunden und sie würde das nun per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

X, der das mitbekommt, denkt aber:
Ein Vollkaufmann kann sich doch wohl kaum auf „Fristüberschreitung“ rausreden, wenn diese auf Grund seiner Annahmeverweigerung entstanden ist.

Hat X recht?

Tag =)

Mal als allererster, ganz simpler Gedanke, der mir spontan nach oberflächlichem Lesen kommt:

Wenn die Annahme bewusst verweigert werden konnte, so wie ich mir das vorstelle, hat sich das Schreiben ja schon im Machtbereich des Empfängers befinden müssen und er hatte dann auch grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Von der Rechtzeitigkeit ganz zu schweigen. Demnach wäre die Kündigung wirksam.

Schöne Grüße

(Daneben gibt es natürlich noch weitere Dinge. ZB unter dem Stichwort „Zugangsvereitelung“ zu finden.)

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Hallo,

kurze Rückmeldung:

Die Geschäftsführerin war beim Anwalt. Der soll wohl herzlich gelacht haben und meinte, dass sich der O e.K. damit ein „Eigentor“ geschossen hätte. Der O e.K. hat wohl den Briefkasten entleert und den ungeöffneten Brief zurück zur Post gebracht.

Bezüglich der Nichtauffindbarkeit der T GmbH bei den angeblich bezahlten AdWords soll ich mich als Zeuge bereithalten, da die T GmbH niemals selber getestet hatte, ob das, wofür sie bezahlt, auch geleistet wurde.
Ich hingegen hatte das in allen denkbaren Varianten probiert.

Warum das alles?
Weil der Telefonanschluss umgestellt werden sollte und die T GmbH beim Anbieter alle möglichen Extras und Zusatzleistungen bezahlte. Ich sollte eine Tarifempfehlung aussprechen und hatte daher Einsicht in die Verträge für Telefon / Internet / Homepage, wobei ich über unerklärliche Posten gestolpert bin.

Die T GmbH bezahlte den Telefonanbieter für ein Homepagepaket (ungenutzt), ein E-Mail-Plus Paket (ungenutzt), eine Auslandsflatrate (unnötig). Zudem wurde der O e.K. für das Hosten Homepage unsagbar viel Geld bezahlt (rein für das Hosting etwa 200 Ocken jährlich, ein Whois ergab aber, dass die Homepage bei einem Anbieter liegt, der dem O e.K. lediglich ca. 50 Taler im Jahr berechnet), dann noch mal einen Tausender im Jahr für eine Wartung (nachweislich wurden über 2 Jahre hinweg keine Inhalte geändert oder aktualisiert) und über den Zweijahreszeitraum etwa fünf Rechnungen für die ominöse Guthabenaufladung bei Google AdWords).

Ja, die GF der T GmbH war sehr blauäugig. Ich halte des Gebahren des O allerdings trotzdem für vermeintlich betrügerisch (den Betrug nachweisen zu können, dürfte aber schwer werden und soll wohl auch gar nicht beabsichtigt sein).

Besten Dank für die Auszeichnung =) und Herzlichen Glückwunsch und Danke für die Rückmeldung!

Hi
mal ganz dumm gefragt: ist der Brief nur per Einwurfeinschreiben oder Einwurfeinschreiben mit Rückschein versendet worden?

In letzterem Fall zählt das, was auf dem Rückschein steht.

Wg. des Zeitablaufes vermute ich, dass der Empfänger das Schreiben aufbewahrt und dann mit „Annahme verweigert“ wieder bei der Post abgegeben hat.

CU
HaWeThie

Genau so war es wohl, einfaches Einwurfeinschreiben, was zur Post zurückgegeben wurde.
An Dreistigkeit, Dummheit und Frechheit wohl kaum zu übertreffen.