Hallo Gemeinde!
Angenommen, der ehemalige Mieter weigert sich, die NK-Abrechnung für das letzte Jahr anzunehmen (keine Rücksendung des Rückscheins vom Einschreiben, keine persönliche Annahmebestätigung - nur Einwurf in Briefkasten).
Welche Maßnahmen müßte der ehemalige Vermieter in Angriff nehmen?
Herzlichen Dank für evtl. Antworten.
Quirli
Hallo.
Man kann empfangsbedürftige Sendungen mit dem Gerichtsvollzieher zustellen lassen (sicherster Weg).
Möglich ist auch, einem neutralen Zeugen (z. B. der Hausmeister, Hausverwalter, Sekretärin, etc.) den Brief zu zeigen. Der Zeuge wirft dieses Schreiben in den Briefkasten des Empfängers und bestätigt anschließend schriftlich, das bestimmte Schreiben, von dem er Kenntnis hat, eingeworfen zu haben (Datum - Uhrzeit).
Hallo Quirli,
Angenommen, der ehemalige Mieter weigert sich, die
NK-Abrechnung für das letzte Jahr anzunehmen (keine
Rücksendung des Rückscheins vom Einschreiben, keine
persönliche Annahmebestätigung - nur Einwurf in Briefkasten).
Welche Maßnahmen müßte der ehemalige Vermieter in Angriff
nehmen?
der Vermieter kann es natürlich noch oft versuchen, die Abrechnung anzumahnen. Wenn die Abrechnung bisher nur persönlich ohne Zeugen eingeworfen wurde, dann empfiehlt es sich, das noch einmal entweder mit Zeugen oder per Einschreiben zu machen, um einen Nachweis über den Zugang zu haben.
Danach bliebe wohl nur noch der gerichtliche Mahnbescheid und eventuell die Klage.
Gruß!
Horst