Annahmeverweigerung unbestellte Ware

Hallo, wenn jemand die Annahme einer Briefsendung ( z.B. CD) aus dem Ausland verweigert, weil er nichts bestellt hatte und sie direkt ungeöffnet dem Postboten zurückgibt, hat er laut Auskunft der Post keinen Nachweis darüber, dass er die Annahme verweigert hat. Wenn jetzt doch eine Rechnung käme, wie sollte derjenige sich dann verhalten?

Hallo!

Wenn jemand etwas bestellt, muss er es bezahlen. Wenn jemand etwas nicht bestellt, muss er es nicht bezahlen. Ob er die Sache annimmt oder nicht ist für beide Fälle komplett unerheblich.