Annahmeverweigerung und umtauschrecht

hallo ebayer

habe ein auto versteigert. nun möchte der käüfer die ware nicht mehr haben und folglich nicht zahlen.

nun möchte ebay natürlich die gebühren für den verkauf von fasst 100 euros haben.

tja. was nun?

wie steht es denn mit dem umtauschrecht der ware. geht das auch wenn diese genau auf die beschreibung passt?

aber um umtauschen zu können muss der käufer ja erst mal die ware gekauft und erhalten haben, oder?

gruss kevin

Hallo,

nun möchte ebay natürlich die gebühren für den verkauf von
fasst 100 euros haben.

tja. was nun?

-> Gebührenerstattung über den Link „Verfahren bei unzuverlässigen Käufern“ unter „Mein eBay“:„Verkaufen“ anleiern.

wie steht es denn mit dem umtauschrecht der ware. geht das
auch wenn diese genau auf die beschreibung passt?

Es gibt kein Umtauschrecht, nur ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Bist Du gewerblicher Anbieter?

aber um umtauschen zu können muss der käufer ja erst mal die
ware gekauft und erhalten haben, oder?

Beim Rückgaberecht ja, beim Widerrufsrecht nicht. Welche Variante wurde denn in der Widerrufsbelehrung angewendet?

viele Grüße,

Ralf