Annahmeverweigerung von 200 € Schein

Hallo,
darf eigentlich eine Tankstelle die Bezahlung einer Rechnung mit einem 200 € Schein verweigern ? -Jet-
Ich denke , dass Händler gesetzliche Zahlungsmittel wie € Geldscheine akzeptieren müssen . Oder stimmt das nicht ?
Gruss Wolfgang

naja…so ganz stimmt das nicht…
zu DM-Zeiten wurden an vielen Tankstellen ja auch keine 500-DM-Scheine angenommen, weil das Risiko bei Fälschungen zu hoch war…

Da 200€ Scheine doch sehr selten sind, und man als Otto-Normal-Bürger kaum unterscheiden kann, ob so ein im Zahlungsverkehr seltener Schein auch wirklich echt ist, oder nicht, kann man es diesen auch kaum verübeln, dass sie einen 200€-Schein nicht annehmen…

Ich habe das schon unter anderem bei 100ern erlebt, dass da komisch aus der Wäsche geguggt wurde, da auch diese nicht so alltäglich wie die früheren 100-DM-Scheine sind…

Von einer generellen Verpflichtung gehe ich also nicht aus

Hallo,

darf eigentlich eine Tankstelle die Bezahlung einer Rechnung
mit einem 200 € Schein verweigern ? -Jet-
Ich denke , dass Händler gesetzliche Zahlungsmittel wie €
Geldscheine akzeptieren müssen .

stimmt: der Käufer hat mit dem Angebot seines 200 Euro-Scheines seine Schuldigkeit getan. Nimmt der Verkäufer diesen nicht an, sind wir m.E. im Bereich Annahme- bzw. Gläubigerverzug, was nicht ganz mein Thema ist und auch nicht das dieses Brettes --> allg. Rechtsfragen.

Gruß,
Christian

Hallo,

darf eigentlich eine Tankstelle die Bezahlung einer Rechnung
mit einem 200 € Schein verweigern ? -Jet-

War denn kein Hinweis auf der Zapfsäule? Meine Tankstellen, wozu auch Jet gehört, haben das in der Regel deutlich irgendwo kleben, dass Scheine ab 200 EUR Nennwert nicht angenommen werden. Und damit sind die fein raus, Stichwort Vertragsfreiheit.

Gruß
Nils

Hallo,

War denn kein Hinweis auf der Zapfsäule? Meine Tankstellen,
wozu auch Jet gehört, haben das in der Regel deutlich irgendwo
kleben, dass Scheine ab 200 EUR Nennwert nicht angenommen
werden. Und damit sind die fein raus, Stichwort
Vertragsfreiheit.

das ist ein anderer Sachverhalt als der beschriebene. Wenn der Hinweis zum Zeitpunkt des Bezahlens kommt, ist der Vertrag bereits zustandegekommen und damit der 200er als gesetzl. Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Gruß,
Christian