Annahmezwang bei Arbeitslosigkeit

Hallo Allerseits,

ich habe mal prinzipielle Fragen, wie es mit dem Zwang aussieht bei Arbeitslosigkeit eine angebotene Stelle anzunehmen.

Beispielsweise wird ein Ingenieur, der bisher gut verdiente, 50-60.000 €/Jahr arbeitslos. Er findet keine passende Stelle (Alter, Krankheit, bisheriges Tätigkeitsprofil, usw.).
Nun stehen da ein dutzend Personalvermittlungsfirmen und sagen „Ja klar, wir nehmen Sie sofort“ und zahlen dabei 10-12.000 €/Jahr". Oder man bekommt einen interessanten Job mit Auslandsaufenthalt angeboten,… in Kabul. Oder bekommt eine gute Stelle in der Waffenindustrie bei der Entwicklung verbesserter Personenminen angeboten.

Inwieweit darf man Angebote ablehnen, ohne das Gelder gesperrt werden?
Welche Gründe werden akzeptiert?
Welchen unterschied gibt es hierbei ALG I und ALG II?

Gruß
Carlos

Hallo,

Inwieweit darf man Angebote ablehnen, ohne das Gelder gesperrt
werden?

Siehe die links weiter unten.

Welche Gründe werden akzeptiert?

Da gibts keine konkrete Liste. Es gibt recht klare Gründe [wie z.B. "In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. "], aber auch auslegbare [wie z.B. „Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.“ oder „er zu der bestimmten Arbeit … seelisch nicht in der Lage ist“].

Welchen unterschied gibt es hierbei ALG I und ALG II?

Vermutlich gibts auch zum Thema Zumutbarkeit schon irgendwelche Urteile. Ich bin aber nicht so der Urteilssucher und -finder.

MfG

-Auch Hallo,

Oder man bekommt einen interessanten Job mit
Auslandsaufenthalt angeboten,… in Kabul.

Da sollte man wirklich die Zumutbarkeit überprüfen.

Oder bekommt eine

gute Stelle in der Waffenindustrie bei der Entwicklung
verbesserter Personenminen angeboten.

Als Kriegsdienstverweigerer sage ich „ablehnen“, hol´ Dir da evtl. Unterstützung von den entsprechenden Vereinen.

Tja, das ist meine spontane Antwort, aber ich weiß auch nicht wie ich mich entscheiden würde. Vielleicht annehmen und wirklich intensiv weitersuchen?

Mit friedlichem Gruß

Volker

Danke für deinen Beitrag,

die Links sind aussagekräftig und insbesondere SGB2 $10(1) ist sehr hilfreich.

Gruß
Carlos