Der BAV informiert zu einem aktuellen Thema:
Der Aufreger des Monats März 2002:
Private Altersvorsorge: Schluss mit der Schwindelei!
Versicherungsvermittler müssen zukünftig besser aufklären!
Bereits im Jahr 1900 wurde der deutschen Lebensversicherungswirtschaft eine Aufsicht an die Seite gestellt – das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, im Branchenjargon auch „BAV“ genannt. Dies hatte seine guten Gründe. Schon damals war der Gesetzgeber der Meinung, dass man diese Branche nicht unbeaufsichtigt mit den Versicherten umgehen lassen darf. Schaden sollte von den zu Schützenden abgewendet werden. Doch leider wurde dieses Ziel bis heute nicht annähernd erreicht, sonst wären einige gravierende Täuschungsmanöver nicht möglich. An dieser Stelle möchten wir dem Bund der Versicherten (BdV) unsere Hochachtung aussprechen für den unermüdlichen Einsatz, die Versicherten vor all zu grosser Abzockerei zu bewahren, was ja zumindest teilweise gelungen ist. Deshalb widmen wir uns diesmal den zwei häufigsten Lügen, mit denen Vertreter, Makler, Wirtschafts- und Vermögensberater oftmals den uninformierten Kunden Verträge unterschieben.
Lüge 1: Die Renditelüge
Lebensversicherer und ihre Vermittler werben gern mit Renditen von 7 Prozent und mehr, die von den Versicherungsmanagern auf den Kapitalmärkten erzielt werden, verschweigen dabei aber eine wichtige Tatsache*: Bevor das Geld der Versicherten anfängt zu arbeiten, wird es erst einmal durch verschiedene Kosten verringert. So gehen erst einmal Provisionen und Verwaltungskosten und auch die laufenden Risikoanteile von den eingezahlten Beiträgen in die Taschen der Vertreter und der Verwaltung, der (oft klägliche) Rest wird zum Aufbau des „Deckungsguthabens“ verwendet. Dieser sogenannte „Sparanteil“ beträgt bei manchen Verträgen noch nicht einmal 50 Prozent, und bei günstigeren Verträgen werden ca. zwei Drittel des Beitrages zur Kapitalbildung verwendet.
Wer dies nicht weiss, glaubt natürlich, dass seine eingezahlten Beiträge mit über 7 Prozent verzinst werden – eine relativ gute und sichere Sparform, stimmt’s? Man muss aber keine „1“ im Rechnen haben, um schnell zu merken, dass die wahre Verzinsung ja viel niedriger ausfällt, wenn gar nicht der volle Beitrag angelegt und verzinst wird. Im Gegenteil: Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt seit Jahren permanent vor diesem Irrtum in Sachen Rendite und nennt das sogar eine „Minusrendite“. Dazu ein plausibles Rechenbeispiel:
Angenommen, Sie legen zum selben Zeitpunkt 100 Euro auf einem Sparkonto bei der Bank und in einer Lebensversicherung an. Die Bank wirbt mit 3,5 % Zinsen, die Versicherung mit 7 % - auf welchem Konto steht nach einem Jahr mehr Guthaben? Tun wir einfach mal so, als ob diese 100 Euro nur einmalig eingezahlt wurden. Wie entwickeln sich die Guthaben?
100 € eingezahlt bei:
BANK - - - - - - - - - - - - - 3,5 % -
LV-Unternehmen - - - - - 7 % -
So müssen Sie bei der LV rechnen:
100,00 € Beitrag
./. 50,00 € Kostenabzug
= 50,00 € Sparanteil verzinst mit 7 %
= 53,50 € Guthaben nach 1 Jahr
was wurde daraus nach 1 Jahr?
Wir vom BAV-Verband bezeichnen das als „Rückwärtssparen“. Sie zahlen bei der Lebensversicherung erst einmal jahrelang ein und haben trotz der angeblichen hohen Renditen von 7 Prozent weniger Geld auf Ihrem „Konto“, als Sie insgesamt an Beitragsaufwand hatten.
* Wer bisher als Vermittler von Kapitallebens- und Privatrentenversicherungen (KLV u. PRV) seine Kunden in dem Irrglauben gelassen hat, dass sich die eingezahlten Beiträge mit der so oft von den Unternehmen veröffentlichten Verzinsung vermehren, muss nun mit Kündigungswellen rechnen. Der Bundesgerichtshof hat diesem Treiben nun ein Stopschild gesetzt und die intransparenten Klauseln hinsichtlich der Rückkaufswerte und beitragsfreien Versicherungssummen für unwirksam erklärt. Das gilt für alle Verträge mit Beginn nach dem 1.7.1994 (Einführung der EU-Richtlinie für Lebensversicherer). Ab sofort begeben sich deshalb nach Meinung von Rechtsexperten Vermittler bei Verschweigen dieses wichtigen Aspektes in die Gefahr des Straftatbestandes Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB! Dort steht geschrieben, dass allein schon das Verschweigen negativer Tatsachen diesen Tatbestand erfüllt.
Wie heisst es doch so schön in großvolumigen Anzeigen und TV-Werbespots?
„Bei uns sind Sie bestens aufgehoben, wir erwirtschaften für Sie 7 bis 7,5 % pro Jahr“, und diese Halbwahrheit wird sogar noch von vielen gutgläubigen Redakteuren in den Medien verbreitet.
Lüge 2: Die Kündigungslüge
Viele unter Ihnen, verehrte Leser/innen, kennen diesen warnenden Satz: „Die Kündigung einer Lebensversicherung ist immer mit Verlusten verbunden und lohnt sich nicht! Sie möchten doch nicht ein Grossteil Ihrer eingezahlten Beiträge verlieren, oder?“ Deshalb konnte auch mit der zweiten Halbwahrheit bisher ungestört so mancher Vertrag, der schon wackelte, noch einmal vom Vertreter gerettet werden.
Wenn wir nun aber davon ausgehen, dass von Beginn an erst einmal um die 2 Jahresbeiträge als Kosten verbraucht worden sind, wie soll man dann durch Weiterzahlen dieses Geld wieder zurück bekommen? Dieses ist doch unwiderruflich weg!
So erging es z.B. einer jungen Steuerberaterin, die durch einen befreundeten Makler eine KLV mit hohen Beiträgen abgeschlossen hatte und durch ein unabhängiges Institut erfuhr, dass der Versicherer für sie bisher noch kein Deckungsguthaben bilden konnte, weil die Kosten bei diesem Tarif so immens waren. Auf Anfrage wurde ihr von dort lapidar mitgeteilt, dass die gesamten Beiträge für Kosten verbraucht worden waren. Gesamtverlust in zweieinhalb Jahren: 18.500 Mark!
Die Steuerberaterin war der Ohnmacht nahe, als sie merkte, dass sie von einem ihrer besten Bekannten abgezockt worden war. Als sie ihn dann zur Rede stellte, entgegnete er: „Das Geld ist nicht weg – man sieht es nur nicht!“ – Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen, ausser:
MIT FREUNDEN UND BEKANNTEN SOLLST DU SINGEN UND LACHEN, ABER KEINE GESCHÄFTE MACHEN!
Diese Art von „Beratern“ wird jetzt aber ihr böses Erwachen bekommen, denn derart „legal betrogene“ Kunden haben durch das vorgenannte BGH-Urteil gute Chancen, sämtliche Beiträge zuzüglich Zinsen zurück zu bekommen (die Allianz-Lebensversicherung zahlte einem Kunden freiwillig alles inklusive Zinsen zurück, um ein Präzedenzurteil zu vermeiden). Unser Berufsverband unterstützt eine Bürgerinitiative, die das Ziel hat, zumindest die zu Unrecht abgezogenen Abschlusskosten zurück zu fordern. Immerhin sind dies zwischen 4 und 6 Prozent der Vertrags- oder Beitragssumme – für viele ein schöner Batzen Geld. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der BAV-Verbandsleitung per eMail!
Zu diesem Thema ein aktueller Artikel aus der Tagespresse:
“Immer größer werdende Rentenlücke nicht geschlossen! (Zum Bericht: “Niedrige Zinsen dämpfen Sparfreude” GZ vom 11.Januar 2002)
Das seit langer Zeit anhaltende niedrige Zinsniveau hat nicht nur Auswirkung auf Sparbücher und festverzinsliche Wertpapiere, zu denen auch Bundesanleihen und Bundesschatzbriefe gehören. Auch die Erträge von Kapitallebensversicherungen und Privatrentenverträgen sind in den Keller gegangen. Aus diesem Grund hat die Versicherungsaufsicht die Unternehmen angewiesen, den Garantiezins von ehemals 4 auf 3,25 Prozent zu senken (und eine weitere Senkung auf 3 Prozent ist bereits im Gespräch).
Dieser Garantiezins wird aber nicht auf den vom Kunden gezahlten Beitrag gewährt, sondern nur auf den so genannten Sparanteil. Dieser beträgt im Schnitt 60 Prozent des Gesamtbeitrages, der Rest wird für Risiko- und Verwaltungskosten weitestgehend verbraucht.
Leider wissen dies die meisten Versicherten überhaupt nicht, und sie sind im Glauben, dass ihre Beiträge garantiert mit 3,25 Prozent verzinst werden. Wer rechnen kann, kommt aber schnell zu dem Ergebnis, dass 60 Prozent von 3,25 nur 1,95 Prozent sind. Die Zinsagarantie auf den Beitragsaufwand beträgt deshalb effektiv nur 1,95 Prozent. Wenn jedoch jemand 100 Euro einzahlt, und davon nur 60 Euro mit 3,25 Prozent verzinst werden, dann macht dieser Sparer erst einmal jahrelang ein Minus.
In den letzten Jahren, die von diesem lang anhaltenden Niedrigzinsniveau geprägt sind, wurden aus diesen Gründen immens viele Lebens- und Privatrentenverträge gekündigt, weil die Betroffenen gemerkt haben, dass man damit die immer größer werdende Rentenlücke nicht schließen kann. Leider hat sich dies bei der Regierung noch nicht herumgesprochen, denn sonst hätte man dem deutschen Volk gewiss nicht empfohlen, zusätzlich privat mit verartigen Verträgen vorzusorgen.