Annuitätendarlehen - Änderung der Tilgung

Hallo,

in 2001 habe ich einen Teil meines Hauskaufes mit einem Annuitätendarlehen finanziert.

Leider habe ich mich zu der Zeit 1% Tilgung festgelegt. Nachdem ich alle Möglichkeiten der Sondertilgung ausgeschöpft habe, wurde ich von meiner bisherigen finanzierenden Bank an die ING-Diba „verkauft“ (Bestandsübertragung ist wohl das richtige Wort).

Die alte Bank lehnte es ab, die Tilgung zu verändern (auch gegen Vorfälligkeitsentschädigung). Die neue Bank ist da flexibler, und bietet diese Möglichkeit grundsätzlich an. Nun zu meiner Frage:

Wird die NEUE Gesamtrate (Tilgung + Zins) aus dem ursprünglichen Kreditbetrag errechnet

ODER

aus dem ursprünglichen Kreditbetrag minus Sondertilgung?

Z.B: Ursprünglicher Kreditbetrag € 100.000
Normale Tilgung € 8.000
Sondertilgung € 20.000

Welcher Betrag ist die Basis für die „neue“ Berechnung?

Hallo,
wie hoch ist die alte Rate (Zins und Tilgung)?
wie hoch soll die neue max. sein (mit höherer Tilgung ?
Die neue Rate würde ich der Bank vorschlagen und daraus rechnet
sich dann der Tilgungsbetrag.
Die Höhe des Tilgungsbetrages errechnet sich aus dem ursprünglichen Darlehensbetrag (wenn es noch derselbe Darlehensvertrag ist - es kann aber auch neu vereinbart werden), und dann heißt es da noch „Tilgung x % zuzüglich ersparter Zinsen“ da ja durch die Tilgung der Darlehensbetrag kleiner wird (=geringerer Zinsbetrag).
„Tilgung x % zuzüglich ersparter Zinsen“ ist immer die Grundlage, denn sonst bräuchte man bei 1% Tilgung nicht 28 bis 35 Jahre zur Rückzahlung sondern 100 Jahre…
VG
Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Berechnungsgrundlage ist der Nominalbetrag.
Der Tilgungssatz ist seit der ersten Tilgungsverechnung schon angestiegen.
Anhand der Restschuld und dem Zinssatz können Sie ausrechnen, wie hoch der jetzige Tilgungssatz ist.
Annuität=Zinszahlung+Tilgungszahlung