Anonyme anzeige

hallo, ich bin neu hier und weiss selber nicht was ich genau machen soll. leider bin ich die einzige person die vielleicht etwas dagegen machen könnte.ich möchte eine anzeige erstatten,dass muss aber alles anonym geschehen. es geht um einen typen der leider sich nicht ganz korrekt verhält. er dealt mit drogen und ist ein zuhälter der seine eigene freundin auf den strich schickt.mir ist bekannt, dass seine freundin aus italien hier ist und wahrscheinlich gar keinen arbeitserlaubnis hat.mir ist aber nicht bekannt ob die freundin es freiwillig macht oder gezwungen wird. meine frage ist kann ich eine anonyme anzeige bei der polizei machen ohne das ich meine persönlichen daten angeben muss und wie ist es wenn ich zu der ausländerbehörde gehe und dort mitteile was sache ist, also das ich vermute das sie arbeiten ohne einen arbeitserlaubnis zu haben? ich muss wirklich dabei anonym bleiben, eigentlich würde ich das ganze garnicht machen wollen, aber mir tut es weh zu hören das er sich, seine eigene freundin, seine familie und viele andere menschen kaputt macht. bitte helft mir und sagt mir ob ich ihn überhaupt anschwätzen soll oder ob ich mich lieber daraus halten soll.

vielen dank…

Hi,

also das ich vermute das sie arbeiten ohne einen
arbeitserlaubnis zu haben?

Wenn sie aus Italien stammt, darf sie das, denn EU-Mitglieder dürfen in allen EU-Ländern ohne besondere „Arbeitserlaubnis“ arbeiten:
http://www.stellenboersen.de/ausland/ausland-abc/arb…

bitte helft mir und sagt mir ob ich ihn überhaupt
anschwätzen soll oder ob ich mich lieber daraus halten soll.

Mir ist Dein Motiv nicht so ganz klar, aber wenn Du schon selbst von „anschwärzen“ schreibst klingt das ein wenig nach Rache. Und da würde ich tunlichst die Finger von lassen.

Gruß,
Anja

mir ist bekannt, dass seine freundin aus italien hier ist und :wahrscheinlich gar keinen arbeitserlaubnis hat.

Wenn sie Italienerin ist braucht sie die auch gar nicht. :wink:

Hallo,
du würdest für eine anonyme Anzeige eine Vertraulichkeitszusage brauchen. Die kriegst du zum einen aber erst, wenn du die Geschichte auch anzeigst und zum anderen nur dann, wenn wirklich eine Gefahr für dich ausgehen sollte.
Dies ist mir oben aber nicht wirklich ersichtlich, insofern könntest du das vergessen!
mfG

Hallo,

es braucht keine förmlichen Anzeigen, um Behörden dazu zu bewegen, ihrer Arbeit nachzugehen. Allerdings sollte man dann einen sehr sauber recherchierten und durch andere Beweismittel belegbaren Sachverhalt detailliert schildern. Und genau da wird es dann oft schwierig, weil die anonyme Aussage des einzigen Zeugen als einziges für die Behörde bekanntes Beweismittel natürlich rein gar nichts wert ist.

„Ich habe gestern in einer einsam gelegenen Scheunegesehen, dass der A den Trecker von B beschädigt hat, verrate aber nicht, wer ich bin“ ist nun mal witzlos, weil man zwar den beschädigten Trecker finden wird, aber vermutlich nichts, was auf eine konkrete Täterschaft des A sicher hinauslaufen wird. Könnte ja auch sein, dasss B es selbst war, und es nur deshalb getan hat, um es jetzt A in die Schuhe zu schieben, …

Und da wäre man dann bei einem zweiten Punkt: Was glaubst Du wie oft solche anonymen Hinweise aus genau diesem Grund eingehen, und wie die deshalb normalerweise gewertet werden, wenn sie eben nicht ganz konkret und mit ausreichenden anderen erreichbaren Beweismitteln belegt sind? Wenn es also um mehr geht, als sich abzureagieren, dann nicht irgendwelche nicht belegten Dinge schreiben.

BTW: Man sollte das Kreuz haben, zu den Dingen zu stehen, die man für so verächtlich hält, dass man meint sie zur Anzeige bringen zu müssen. Und dann liefert man sich selbst auch als bestes Beweismittel gleich mit, damit die Geschichte nicht im Sande verläuft.

Gruß vom Wiz

Hallo,

BTW: Man sollte das Kreuz haben, zu den Dingen zu stehen, die
man für so verächtlich hält, dass man meint sie zur Anzeige
bringen zu müssen. Und dann liefert man sich selbst auch als
bestes Beweismittel gleich mit, damit die Geschichte nicht im
Sande verläuft.

Pech nur, dass in unserem schönen Rechtsstaat die Täter mit doppelt gefütterten Samthandschuhen angefasst werden, während für die Opfer gar kein Schutz besteht und selbst Verdächtige, die schwerster Straftaten bezichtigt werden, unter keinerlei Restriktionen sind.

Das man da als normaler Bürger nicht unbedingt Lust hat sich so zu exponieren dürfte klar sein.

Gruß

Anwar

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Hi, die sogenannte Vertraulichkeitszusage endet dann, wenn der Beschuldigte sich einen Anwalt nimmt. Der hat dann uneingeschränkte Akteneinsicht!
MfG ramses90

Hallo,
Deine Aussage ist so nicht korrekt.
Schau doch mal in die RiStBV, Anlage D. Dort findest Du Grundsätze zur Inanspruchnahme von Informanten, Vertrauenspersonen etc.

Dachsgruß

Noch ein paar Plattheiten auf Lager? Los komm, gib sie uns!

Im Gegensatz zu Leuten die das Thema nur aus der Presse mit den großen Buchstaben kenne, habe ich ja zumindest mal ein paar Monate den Job der Staatsanwaltschaft kennengelernt, bin jede Woche einen Tag auf Kinderlandverschickung in den diversen Amtsgerichten des Bezirks unterwegs gewesen, und habe da selbst mit der schwarzen Robe gestanden, den Leuten in die Augen geschaut, und die ein oder andere böse Strafforderung gestellt.

Und es ist, wie auch überall sonst im wahren Leben: Es gibt einen Großteil von Dingen, die richtig laufen, die man als gerecht empfindet, und es gibt Fälle, wo man meint, dass da Leute zu billig weg kommen, oder zu hart angepackt werden. Mehr oder weniger kassische Glockenkurve. Hin und wieder merkt man eine gewisse Lustlosigkeit aufgrund der Vielzahl der Verfahren. Echte Skandale passieren auch, sind aber angesichts der Masse der Verfahren die Ausnahme.

Ach ja, und da gab es natürlich auch böse Buben, die schon mal Richter und Staatsanwaltsvertreter beschimpft und bedroht haben. Und der Dämlack, der mich ausgerechnet in der eigenen Kanzlei betrügen wollte, ist mir sogar ans Leder gegangen. Der war dann in den beiden Verhandlungsrunden deutlich ruhiger, und ich lebe immer noch, und wenn ich bei nächster Gelegenheit denke, mal wieder jemand mit der Staatsanwaltschaft bekannt machen zu müssen, werde ich das auch wieder so tun, dass ich als Zeuge zur Verfügung stehe, damit das Spiel auch funktioniert.

Gruß vom Wiz

6 Like

Hallo,
Deine Aussage ist so nicht korrekt.
Schau doch mal in die RiStBV, Anlage D. Dort findest Du
Grundsätze zur Inanspruchnahme von Informanten,
Vertrauenspersonen etc.

Hi, in dieser Anlage sind aber auch die Voraussetzungen aufgeführt unter denen einem Infotmanten Vertraulichkeit zugesichert werden kann und das wäre nur bei Schwerkriminalität und der Organisierten Kriminalität.
Dass im geschilderten Fall einer der beiden genannten Tatbestände vorliegt wissen wir aber nicht und ist, von der Schilderung her, auch zu bezweifeln.
MfG ramses90

Dachsgruß

Nun ja,der illegale Handel mit Btm sollte als Voraussetzung schon ausreichend für eine Vertraulichkeitszusage sein - jedenfalls grundsätzlich.
Da wir beide die Details nicht kennen, lassen wir es dabei bewenden.
Dachsgruß