Anonyme Anzeige?

Hallo,
eine Freundin von mir geht seit einigen zu einem Gestalttherapeuten, nicht weiter schlimm.
Jetzt war sie mit diesem Therapeuten und einer Gruppe von etwa 10 Leuten einige Tage in Berlin. Dort hat der Therapeut der Gruppe Ecstasy angeboten und die Leute haben auch alle probiert. Meine Freundin hat einen Filmriss von einigen Stunden und der Therapeut meinte, sie solle froh sein das sie nicht alles weiss was sie in dieser Zeit gemacht habe.
Demächst möchte der Therapeut eine Art „Kommune“ gründen, wo sie dann alle zusammenleben können (und er wahrscheinlich ordentlich Umsatz mit Ecstasy machen kann.
Mein Eindruck ist, das er meine Freundin seit Jahren weichkocht im Hirn. Denn sie ist eigentlich inteligent genug, um Drogen abzulehnen.
Ich werde diesen Therapeuten jetzt anzeigen. Weiss aber auch, das meine Freundin mir daraufhin erstmal die Freundschaft kündigen wird. Daher meine Frage:
Wie kann ich eine anonyme Anzeige aufgeben?
einfach in die Dienststelle marschieren wird wahrscheinlich nicht sonderlich anonym sein.
Oder der oft beschriebene Brief ohne Absender?
Verfolgt die Polizei das dann auch, bzw. reicht das „Drogendealen“ aus, das die Polizei das weiterverfolgt?

Gruß
Markus

Hallo mg400,

das mit der Anonymität ist nicht so einfach im deutschen Strafrecht. Dann das Strafprozessrecht verlangt regelmäßig, dass sowohl die/der Angeklagte, als auch die Zeugen lebend und in Farbe im Gerichtssaal auftauchen und dort Rede und Antwort stehen.

In einigen Fällen ist es jedoch möglich bei und mit Polizei und Staatsanwaltschaft (also bereits vor der Gerichtsverhandlung) Vertraulichkeit zu vereinbaren. Das wird regelmäßig aber nicht bei „einfachen“ Straftaten vereinbart - sondern ist eher ein Mittel bei „mittleren“ und „schweren“ Straftaten. Außerdem wird das am Einzelfall festgemacht. Es hilft also nichts. Soll der rechtswidrige Zustand beendet werden, dann musst Du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Neben dem Besitz und evtl. Abgabe oder sogar Handel mit Btm stehen ja noch weitere mögliche „ungenannte“ Straftaten im Raum [„sie solle froh sein das sie nicht alles weiss was sie in dieser Zeit gemacht habe“] - außerdem ist natürlich auch das Alter der Personen der Gruppe entscheidend. Sollten Personen unter 18 Jahre alt sein, steigen die Strafandrohungen im BtMG deutlich an.

viel Erfolg und handeln, nicht abwarten oder zusehen!
who_knows

Hallo,

ich bin entschiedener Gegner anonymer Anzeigen. Ich denke, dass jeder zu dem stehen sollte, was er von sich gibt.

Anonyme Anzeigen - z.B. in Briefform - wird dennoch nachgegangen soweit sie nicht aboslut abstrus sind. Der Anzeigende sollte aber beachten, dass er in jedem Fall ordungswidrig nach § 111 OwiG handelt.

Gruss

Iru

Hallo Irubis,

Der Anzeigende sollte aber beachten, dass er in jedem Fall ordungswidrig nach § 111 OwiG handelt

Könntest du mir das mal etwas genauer darlegen?

http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html

Ich vermute mal dass du mir Recht gibst dass Punkt 2 und Punkt 3 nur zutreffen würden, wenn Punkt 1 zutreffend wäre.

(1)Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

Bei der Frage: „Oder der oft beschriebene Brief ohne Absender?“ würde meiner Meinung nach Punkt 1 nicht zutreffend sein.

Der Anzeigende würde in diesem Fall keine unrichtigen Angaben zu „seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit“ machen, da er ja nichts davon in einem „Brief ohne Absender“ erwähnt.

Auch hätte er nicht „die Angabe verweigert “, da er ja nie zur Angabe aufgefordert wurde.

Anders sähe es wohl aus wenn am Ende von Punkt 1 stehen würde: „eine unrichtige Angabe macht, die Angabe verweigert oder verschweigt.

Doch von „ verschweigt “ ist dort nicht die Rede.

Gruß
Horst

1 Like

Hallo Markus,
neben der polizeilichen Anzeige, würde ich noch zusätzlich eine Beschwerde bei der Vereinigung abgeben, zu der der Therapeut gehört (das hängt von seiner Ausbildung und seiner Tätigkeit ab) - wahrscheinlich bei den Heilpraktikern. Die interessieren sich nämlich sehr für schwarze Schafe ihrer Zunft.

Viele Grüße

Hallo
Anonyme anzeigen werden oft wie üble nachrede behandelt da musst du den schon so anzeigen das er auf frischer tat erwischt wird und extasy kann richtig schlimm werden psychatrie und sowas
wenn du ein freund bist darfst du in dieser hinsicht keine rücksicht auf den status eurer freundschaft nehmen sondern sie da raus holen:smile:

Mit Freundlichem Gruss Vae

BTM bei Therapeuten ist immer so eine Sache. Wenn das verboten ist, wie XTC, mach eine Anzeige.