Anonyme Beisetzung in den niederlanden

Ein Familienangehöriger ist in den Niederlanden verstorben und auch eingeäschert worden. Sein letzter Wille ist eine anonyme Bestattung. Sind wir auf dem legalen Weg, wenn wir dies auch in den Niederlanden machen oder bekommen wir Probleme mit den deutschen Behörden?

Hallo,

das ist durchaus möglich und in keiner Weise illegal.
Bedenkt bitte das evtl. für Deutsche Behördengänge, Rente etc., evtl. Internationale Sterbeurkunden notwendig sind. Die Sterbeurkunden werden vom Standesamt ausgestellt an dem die Person Verstorben ist.
Ich hoffe ich konnte helfen. Sollten noch Fragen sein eben bei mir melden.

Weiterhin alles gute
Jan

Ein Familienangehöriger ist in den Niederlanden verstorben und auch eingeäschert worden. Sein letzter Wille ist eine anonyme Bestattung. Sind wir auf dem legalen Weg, wenn wir dies auch in den Niederlanden machen oder bekommen wir Probleme mit den deutschen Behörden?

Sehr geehrte Frau Riebau,

eine anonyme Besetzung in den Niederlanden ist möglich.
Es sind die jeweiligen Gesetze des Landes (Niederlande) zu beachten. Die deutschen Behörden werden durch die Beurkundung informiert. Hier findet zwischen den Ämten ein Datenaustausch statt. Sie bekommen über die Beisetzung in den Niederlanden eine Bestätigung - auch Rechnung. Dies genügt als Nachweis.

Viele Grüße und meine aufrichte Anteilnahme.

Ulrich Andrusch
Geschäftsführer
Günzburger Bestattungsdienst GmbH

Liebe Frau Riebau,
da müssten Sie am besten einen Bestatter fragen. Da kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen.
Herzliche Grüße von Elke Janoff

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich halte das rechtlich für völlig unproblematisch. Sie können dort nach niederländischem Gesetz verfahren, wo Ihnen die Asche sogar übergeben wird und Sie können damit machen was Sie wollen.
Falls Sie die Asche wieder nach Deutschland bringen, erwartet das deutsche Gesetz eine Beisetzung auf dem Friedhof.

mit Grüßen

UG,
www.charon.de

Hallo liebe Frau Riebau,

Sie bekommen keinen Ärger.

Wobei ich niemandem empfehle, gleich die anonyme Beisetzung zu machen.

Das hat viele Gründe und ich würde gerne mit Ihnen darüber sprechen um Ihnen meine Bedenken klar zu machen.

Ein Tipp: www.weg4u.de

Dort gibt es viele Informationen zum Thema.

Mit lieben Grüßen
Ingrid Ch. Hoerner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank!
Das beruhigt mich. Die sterbeurkunden haben wir schon und haben auch Abmeldungen, Kündigungen etc. vorgenommen
Danke nochmal

Hallo Christa, ist denn Dein Angehöriger deutscher Staatsbürger oder hat er die holländische Staatsbürgerschaft ?
Wenn letzeres zutrifft, dürfte es keine Probleme geben.
Sollte er die deusche Staatbürgerschaft haben, so werden wohl Behördengänge an seinem letzten (deutschen !) Wohnsitz unerlässlich sein. Er muss ja aus den Melderegistern der Gemeinde, der Polizei, den Versicherungen (Rente u.s.w.)gelöscht werden.

Die Einäscherung und Bestattung in den Niederlanden aber ist in jedem Falle legal.

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Frau Riebau,

sobald der Tote Deutschland verlassen hat, gibt es überhaupt kein Problem mehr mit deutschen Behörden. Sie können die Asche in Holland beisetzen lassen, wie Sie wollen, Sie können sie auch selber irgendwo verstreuen (an seinem Lieblingsort oder ähnliches). Alles überhaupt kein Problem. (Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen: 02224/978670)
Herzliche Grüße
Michael Schomers

Man kann überall beisetzen, wenn man sich an die Bestattungsgesetze des jeweiligen Landes hält. Die Urne unterliegt immer dem Bestattungsgesetz des Landes, wo sie sich befindet. Es sollte also kein Problem darstellen wenn in den Niederlanden anonyme Bestattungen möglich sind (wovon ich mal ausgehe).
Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche alles Gute.

Danke!! das hat mir sehr geholfen!!!
Ihnen auch alles Gute

Vielen Dank für die Antwort. Die Formalitäten hier in Deutschland sind schon erledigt, es ging mir nur um die Aktion der Beistzung

Sehr geehrte Frau Riebau,

solange ein Begräbnisplatz für Ihren Angehörigen in den Niederlanden bereitgestellt wird, stellt dies normalerweise kein Problem dar.

Dennoch sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie als Angehörige mit einer anonymen Beisetzung auch langfristig klar kommen. Oft ist es leider so, dass nach einer gewissen Zeit eine Anlaufstelle von den Hinterbliebenen gesucht wird, die bei der gewünschten Variante nicht gegeben ist.

MfG

U. Heymann

Ein Familienangehöriger ist in den Niederlanden verstorben und
auch eingeäschert worden. Sein letzter Wille ist eine anonyme
Bestattung. Sind wir auf dem legalen Weg, wenn wir dies auch
in den Niederlanden machen oder bekommen wir Probleme mit den
deutschen Behörden?

Hallo,

da gibt es keinerlei Probleme. Viele Deutsche lassen
die Totenasche nach der Kremierung in Deutschland sogar nach Holland senden, weil dort die Preise bedeutend moderater und auch die möglichen Beisetzungsarten (Verstreuen in freier Natur, in Flüsse usw.) weit umfangreicher als in Deutschland sind. Auch der Reimport nach Deutschland wird hier und dort angeboten (z.B. für die Aufbewahrung der Urne mit der Asche der oder des Verstorbenen zu Hause oder der Beisetzung im eigenen Garten).

Gruss aus Berlin

Henry Bleckert


www.Preiswert-Bestattung.de - Bestattersuchdienst

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]