Hallo zusammen,
ich arbeite hauptberuflich als Angestellter, ich und habe mir nebenbei die letzten Jahre einen kleinen Nebenverdienst im Internet aufgebaut. Bei meinem alten Arbeitgeber war hier auch alles bekannt und ich hatte keinerlei Probleme damit. Auf Grund eines Arbeitsplatzwechsels habe ich aktuell das Problem, dass mein neuer Arbeitgeberdiese Nebentätigkeit nicht mehr genehmigt hat.
Im weitesten Sinne war die Argumentation, dass in der Position sowas im weiteren beruflichen Bezug im Internet nicht zu finden sein darf. Wettbewerbsrechtlich ist hier nur eine indirekte Konkurrenz nur ein Randbereichen. Ist zumindest nicht das Problemgewesen bezüglich Wettbewerb mit dem Arbeitgeber sonder nur auf grund der Stellung.
Lange Rede und kurzer Sinn, bin ich nun auf der Suche nach einer Möglichkeit bzw. konstruktion mit der es Möglichist die Nebentätigkeit „anonym“ auszuüben und wenn möglich „nur“ steuerlich in erscheinung zu treten. Impressum u.ä. ist auch kein Problem, da hier der technische Administrator (mein Geschäftspartner) diese Funktion übernimmt, um hier den Vorschriften genüge zu tun. Anmeldung einer Selbständigkeit über Familienmitglied oder Partnerin wäre auch kein Problem, jedoch möchte ich hier keine unbeteiligten mit involvieren, schon aus steuerlicher Betrachtungsweise. Hier möchte ich wirklich auf der steuerlichen Ebene alles sauber gestalten. Ich habe hier kein Problem Steuern zu bezahlen wenn ich einen Gewinn mache.
Welche Möglichkeiten habe ich eine Firma zu gründen, ohne dass ich als inhaber in Erscheinung treten muß, bzw im Internet z.B. bei Suchmaschinen nicht als Inhaber mit der Firma in Verbindung gebracht werden kann.
Eine englische Ltd. halte ich hier nicht für zwechdienlich da wie ich gelesen habe nach einem jahr die Shareholder veröffentlicht werden müssen. Durch verschiedene internetseiten bin ich auf die Möglichkeit gestossen eine Firma auf Zypern zu Gründen, da hier über Treuhänder alles anonym ist. Was mich hier jedoch etwas abschreckt sind die hohen laufenden Kosten für Buchhaltung Anwälte Steuerberater usw…
Da ich aber in dem Thema noch nicht so drin bin meine Frage hier an die Existenzgründungsexperten, ob es sonstige Möglichkeiten gibt auf der Firmenebene anonym zu bleiben.
Vielen Dank für Hinweise, gerne auch per Mail.
Gruß
Holger
P.S. ich habe keinerlei Probleme mit Behörden oder ähnlichem, ist nur bezüglich Arbeitsstelle.
Hallo,
fasse ich das jetzt richtig zusammen? Du möchtest eine Rechtsberatung (FAQ:1129), wie du gegen einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber verstoßen könntest?
Grüße
Ulf
GbR, stille Gesellschaft, AG, partiarisches Darleh
Hi !
Ich lasse einfach mal die ganze arbeitsrechtliche Seite unbetrachtet. Über die möglichen Konsequenzen scheinst du ja informiert.
Meines Wissens nach kann man bei den 4 oben genannten Möglichkeiten nach außen unerkannt bleiben.
Angaben nach außen ergeben sich meines Wissens nach aus § 15a und 15b GewO (Gewerbeordnung), § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz), §§ 19 und 37a HGB (Handelsgesetzbuch), § 67 AktG (Aktiengesetz), § 6 TDG (Teledienstgesetz) sowie aus steuerlichen Vorschriften gegenüber dem Finanzamt.
Der GbR (§§ 705 ff BGB) kann ein Phantasiename gegeben werden. Nach GewO und TDG müssen nicht sämtliche Gesellschafter aufgeführt werden. Nach UStG genügt sogar nur Nennung des Namens. HGB und AktG greifen für die GbR nicht.
Bei der stillen Gesellschaft (§§ 230 ff HGB) tritt der „Stille“, auch wenn er atypisch ist, nur für das Finanzamt in Erscheinung. Allen anderen muss er sich nicht offenbaren.
Bei einer Aktiengesellschaft müßte zumindest § 67 AktG genauer geprüft werden, kann mir aber nicht vorstellen, dass Aktionärslisten sooo leicht zu beschaffen sind.
Das partiarische Darlehen unterscheidet sich vom „normalen“ Darlehen dadurch, dass die „Zinsen“ nicht durch einen festen Zinssatz vereinbart werden, sondern durch einen Anteil am Gewinn (aus steuerlicher Sicht zu beachten: BFH Urteil vom 27.01.1971 - I R 169/69, BStBl II 1971 Seite 424 „Die Verzinsung eines Darlehens muß, auch wenn sie gewinnabhängig (partiarisch) gestaltet ist, in einem den Umständen des Falles nach angemessenen Verhältnis zur Darlehnssumme stehen.“
Sonstige Angaben zum Darlehensgeber müssen nicht gemacht werden.
BARUL76
nein keine Rechtsberatung, da ich dafür zum Anwalt gehen würde um auf der sicheren Seite zu stehen suche hier vorab Möglichkeiten um diese auch mit einem Anwalt ggfs näher zu erörtern. (Bin leider kein Experte für Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht)
nein keine Rechtsberatung, da ich dafür zum Anwalt gehen würde
um auf der sicheren Seite zu stehen suche hier vorab
Möglichkeiten um diese auch mit einem Anwalt ggfs näher zu
erörtern. (Bin leider kein Experte für Arbeitsrecht und
Wettbewerbsrecht)
Mein Vorschlag:
Melde deine Firma unter dem Namen deiner Frau.
Arbeite fuer Sie 5 Std pro Woche (Rechnungspruefung, Buchhaltung…).
Lasse dich mit Arbeitsvertrag von deiner Frau zahlen und sage dies deinem Arbeitsgeber (er kann sicherlich nicht ablehnen… es waere total unfair).
Dann ist es geregelt.
Wenn dich nachgewiesen wirst…
a) du arbeitest mehr als 5 Std
b) du machst mehr als was im Arbeitsvertrag zwischen dir und deine Frau-Firma steht…
dann bekommst du Probleme.
Viel Erfolg.
Gruss,
Pascal
PS: lasse nicht locker mit dem Arbeitgeber bzw. gehe auf 30Std Vertrag die Woche… ein Kompromiss sollte doch moeglich sein?