Anonymer Hinweis auf straffähiges Verhalten

Hallo zusammen,

Folgender fiktiver Fall:
Ich weiß, dass ein entfernt Bekannter eine größere Menge Rauschgift besitzt und auch damit dealt. Familienmitglieder von mir haben mit ihm Umgang.

Ich finde den Handel, den er betreibt, absolut gefährlich, möchte das unterbinden. Persönlich ansprechen? - Was geht mich das an? Er muss ja auch nicht auf mich hören.
Falls ich mein Wissen an die Polizei weitergeben würde, wie gehen die damit um? Sie können ja auch nicht jedem alles glauben, d.h., müsste ich meine Daten dort lassen, werden die dann dem Beschuldigten bekannt gemacht? Was passiert wenn die P. bei einer evtl. Untersuchung nichts findet ?

Ich fühle mich hin und her gerissen, eben mit diesem Wissen nichts zu tun.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Situationen?

Danke
U.

Was willst du erreichen

  1. günstiger drankommen: Dann mit dem „Dealer“ reden

  2. Ihn anzeigen: Zur nächsten Dienststelle oder einen Zettel mit seiner Anschrift dem nächstbesten Ordnungshüter in die Hand drücken.

Ich denke, so was ist ein Offizialdelikt, d.h. den Strafverfolgungsbehörden anonym bekannt machen genügt, dass sie von sich aus aktiv werden müssen.

Gruß

Stefan

Du kennst ja viele Dealer…
Hi, Du scheinst ja viele Dealer zu kennen, oder ist der Chef aus dem Arbeitsrecht Dein entfernter Bekannter?

Grüße
Butterbollen

Ein bisschen mehr Mühe würde ich mir schon geben, damit es der Ordnungshüter nicht gleich in den nächsten Papierkorb wirft, weil er glaubt, das sei ein Scherz …

Wenn eine Polizeidienststelle oder ein Präsidium eine Adresse oder einen Postkasten hat, dann ein Schreiben, in dem man seine Anonymitätswünsche erklärt („Verwandter oder meinetwegen Bekannter, um es noch anonymer zu machen, will in der Familie oder dem Bekanntenkreis keinen Ärger, aber öffentliche Sicherheit bzw. die von potentiellen Kunden wie Jugendlichen usw. ist mir wichtig …“), dorthin schicken oder einwerfen.

Und dann hoffen, dass die tätig werden. Aber mit einem Schmierzettel in die Hand gedrückt sind die Chancen geringer, dass die was machen.

Gruß, Artefakt

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zur Anonymität…
…ist zu sagen, dass der Name normalerweise in der Ermittlungsakte steht. Die sieht der Beschuldigte zwar nicht, aber sein Anwalt. Der Anwalt darf dem Beschuldigten auch nicht alles erzählen, was in der Akte steht, sie ihm auch nicht zeigen, aber ich würde die Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass der Anwalt den Namen des Anzeigeerstatters weitergibt.

Alternative: Anzeige per Post ohne Absender. Dem muss auch nachgegangen werden.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,
wie du richtig gelesen hast, steht der Post nochmals im Arbeitsrecht - betrifft ja auch beide Bereiche, oder hab ich hier was Strafbares getan?

Gruß
U.

Hi, Du scheinst ja viele Dealer zu kennen, oder ist der Chef
aus dem Arbeitsrecht Dein entfernter Bekannter?

Grüße
Butterbollen

Danke für die Antworten.

Ich weiß noch nicht, wie ich mich verhalten soll.

Ein anonymer Brief an die Polizei wäre demnach eine Möglichkeit - was die dann damit machen, bleibt offen.

Gruß
Ulrike

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hallo ulrike,

die polizei hat auch internetwachen, bei denen du anonym anzeige im online stellen kannst. viellleicht fällt es dir auf diesem wege leichter?

strubbel
I:open_mouth:)

Das würde ich aber nur über ein Online-Cafe machen, nicht über den eigenen PC …

Gruß, Artefakt

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