wir leben angeblich in einem Rechtsstaat, in dem eine Gleichheit und Offenheit vorherrschen soll. So sagt man es und Bürgern zumindest.
Vor einiger Zeit habe ich gelesen, daß Straftaten von Politikern in Punkto Information an die Öffentlichkeit unter den Tisch fallen, wenn dies von der betroffenen Person gewünscht wird.
Die Staatsanwaltschaft leitet dann eine Art Stillschweigeverfahren auf dessen Wunsch ein. Gibt es so was??
Wenn dem so ist, dann würde man doch ein verfälschtes Bild eines sog. Volksvertreters erhalten. Danke für die Antwort.
jeder hat das Recht als Beschuldigter in einem Strafverfahren so behandelt zu werden, dass durch Veröffentlichungen, … keine öffentliche Vorverurteilung stattfindet. Rein praktisch funktioniert dies bei Ott-Normalverbraucher, der nicht gerade in Verdacht steht, eine schon massiv in der Öffentlichkeit breit getretene Tat begangen zu haben ganz gut, auch ohne zusätzliche Maßnahmen.
Bei Prominenten - unabhängig ob aus Politik, Wirtschaft, Entertainment - gelingt dies regelmäßig auch trotz ggf. besonderer Vorkehrungen eher schlecht. D.h. rein faktisch bekommen diese Leute weniger Schutz ihrer Persänlichkeitsrechte als Hinz und Kunz. Jeder Versuch hier unter dem Strich wenigstens zu annähernder Gleichbehandlung zu kommen, sollte insoweit nicht mit besonderem Neid betrachtet werden. Es geht hier ohnehin nur um mehr oder weniger intensiv gelebte Standardverfahren. Sonderrechte gibt es hier nicht.
Ein Grundrecht, das ständig mit Füßen getreten wird, ja mit Füßen! Es passiert regelmäßig, dass Menschen wegen eines Tatverdachts völlig ruiniert werden, obwohl sich ihre Unschuld herausstellt. Das ist etwas, was mich wirklich aufregt. Und es regt mich auf, wenn die Medien, die nur aus Sensationsgeilheit Existenzen zerstören, das dann auch noch als großartigen Beitrag zur Demokratie verkaufen. Die vierte Gewalt, die Kontrollgewalt, jaja,juhu.
wir leben nicht angeblich in einem Rechtsstaat, sondern tatsächlich. Es gibt annähernd 200 Staaten auf dieser Erdenscheibe und in den allermeisten ist Rechtsstaatlichkeit tatsächlich -nicht- gegeben. Ein Blick in den Atlas zeigt sogar, dass diese Staaten nicht 10.000 km entfernt sind, sondern auch in Europa liegen. Fazit: Ein Großteil der Staaten schaut bezüglich der Rechtsstaatlichkeit mit Neid auf Deutschland. Es ist aber nicht alles in Ordnung, das stimmt. Deswegen muss man sachlich in den Diskurs treten - darum danke für den Post!
Es gibt tatsächlich einige „Sonderrechte“ die bspw. ordentlich gewählte Mitglieder des Bundestatges oder der Landtage/Senate genießen.
a) Politische Immunität
Ich zitiere kurz ergänzend & erklärend aus Wikipedia: „Die Immunität (Art. 46 II GG) schützt (…) nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe (…), sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Sie kann daher auch vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden“
Also kein absolutes sondern vielmehr ein einschränkbares Recht und es wird aufgehoben, keine Angst!
b) Indemnität
Ich lasse wieder Wikipedia schreiben: „In Deutschland genießen nach Art. 46 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 36 StGB sowohl Bundestags- als auch Landtagsabgeordnete, sowie Mitglieder der Bundesversammlung wegen ihrer Äußerungen Indemnität. Sie dürfen also wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Parlament oder dessen Ausschüssen getan haben, zu keiner Zeit – also auch nicht nach Ablauf des Mandats – gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.“
(hierunter dürfte auch die Äußerung von Joschka Fischer im Hessischen Landtag gefallen sein, der seinerzeit den Präsidenten des Landtags beleidigte, in etwa: „Mit Verlaub Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!“).
Am Schluss dieses langen Beitrages möchte ich noch etwas ergänzen. Der Beschuldigte genießt unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Herkunft, seinem Beruf und ich könnte hier weiter machen die gleichen Rechte. Ich persönlich bin darauf stolz, da ich weiß, dass es in anderen Staaten dieser Erde diese Rechte nicht gibt - und dennoch (und nochmals) es ist nicht alles in Ordnung. Die Rechtsstaatlichkeit aber grundsätzlich in Frage zu stellen ist nicht angebracht.