möchte einige Bewerbungen online verschicken.
Das Anschreiben packe ich normal in die E Mail ok, ist klar.
Alle anderen Dateien habe ich in einen PDF Ordner gepackt und angehangen, aber was mache ich mit dem Foto, kann ich das als normale Datei einfach anhängen? Denn las PDf wird es riesengroß angezeigt. Größe kann ich leider nicht ändern.
Ist das erlaubt, wenn der Arbeitgeber PDF verlangt? Oder kommt das schlecht an? Wer kennt sich damit aus?
Alle anderen Dateien habe ich in einen PDF Ordner gepackt und
angehangen, aber was mache ich mit dem Foto, kann ich das als
normale Datei einfach anhängen? Denn las PDf wird es
riesengroß angezeigt. Größe kann ich leider nicht ändern.
Hallo,
das Foto solltest du so eingebunden verschicken, als wenn du einen Brief mit den Bewerbungsunterlagen verschickst. Dein Lebenslauf.pdf enthält dann ein Bild in der genormten Größe an der richtigen Stelle.
Grüße
Ulf
Hallo,
soweit ich weiß gehört das Foto oben rechts auf den Lebenslauf, wenn keine verlangt wird trotzdem schreiben.
Als ich meine Bewerbungen geschriben habe habe ich alles in eine Email gepackt, Reihenfolge: Bewerbung, Lebenslauf, Qualifikationsprofil, Scans von Beurteilungen und Zertifikaten
Als ich meine Bewerbungen geschriben habe habe ich alles in
eine Email gepackt, Reihenfolge: Bewerbung, Lebenslauf,
Qualifikationsprofil, Scans von Beurteilungen und Zertifikaten
Hallo hichaeretaqua,
wenn du eine E-Mail mit vielen Anlagen bekommst, woran erkennst du, in welcher Reihenfolge der Absender die Anlagen eingefügt hat?
Grüße
Ulf
Dann aber gleich richtig: http://www.schinka.com/bewerbung.php3 (alles optisch sauber getrennt in _eine_ PDF Datei) Und allgemeine email-Adressen wo man den Empfänger nicht (er)kennt, wie z.B. [email protected], sollte man vermeiden.
Größe kann ich leider nicht ändern.
Sogar Windows XP hat ein Bildbearbeitungsprogramm, dass hier weiterhelfen kann. Ansonsten: FAQ:2045
Also Foto, Geburtsdatum, Familienstand ist nach AGG nicht unbedingt nötig. Oft ist das schon ein Ablehnungsgrund, da sonst eine Bevorzugung oder Banachteiligung entstehen kann. Im Ausland ist dieses schon lange Standard.